Hallo liebe Experten,
ein deutscher Staatsangehöriger lebt in Deutschland, dann aber entscheidet in einem anderen EU-Staat für ein Jahr zu studieren.
Wegen einem hohen Alter steht ihm keine studentische Krankenversicherung mehr zu und eine freiwillige wäre zu teuer. Daher schließt er eine Auslandskrankenversichetung ab, meldet sich in Deutschland ab, und kündigt seine gesetzliche Krankenversicherung. Die Krankenversicherung des anderen EU-Staats hat er nicht.
Während seines Studiums in dem anderen EU-Staat entscheidet er sich doch für die von seiner Krankenkasse (wo er gekündigt hat) am Anfang angebotene freiwillige Krankenversicherung und bittet also seine Krankenkasse darum. Doch die Krankenkasse sagt ihm nun, dass nach deren Unterlagen er sich jetzt in dem anderen EU-Staat befindet und deshalb eine freiwillige Mitgliedschaft nur nach Vorlage von Versicherungszeiten aus dem anderen EU-Staat mit einer S041 möglich wäre und dass wenn er da nicht versichert ist, dann die Bürgerversicherung eventuell in Betracht kommt und dafür er eine Meldebestätigung vorlegen müsste, zu welchem Datum er sich wieder in Deutschland anmeldet.
Ist es zu recht? Heißt es also, dass nach der Abmeldung in Deutschland eine freiwillige Krankenversicherung nur dann möglich wäre, wenn er seine Krankenversicherung nicht gekündigt hätte und dass danach er sich zur Wiederaufnahme in die Krankenversicherung wieder in Deutschland anmelden müsste?
Danke
Ablehnung eines Antrags auf Krankenversicherung wegen Abmeldung
19. Juni 2018
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Frage vom 19. Juni 2018 | 12:45
Von
Status: Beginner (145 Beiträge, 17x hilfreich)
Ablehnung eines Antrags auf Krankenversicherung wegen Abmeldung
Probleme mit der Versicherung?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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