Hallo zusammen,
mir wurde mein Gasgrill gestohlen von der Terrasse. Versicherungsschutz besteht.
Allerdings will die Versicherung nur den damaligen Anschaffungspreis bezahlen. Ich habe den Grill für 1400€ gebraucht gekauft und vom Verkäufer darüber eine Quittung bekommen. Neu kostet der Grill aktuell 2.800€.
Ist das so korrekt? Es besteht doch Schutz zum Neuwert...
Danke euch!
Schönredner
Abrechnung Hausratschaden
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
ZitatEs besteht doch Schutz zum Neuwert... :
Genauer Wortlaut der vertraglichen Vereinbarung diesbezüglich?
Zitat:Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in
neuwertigem Zustand (Neuwert)
so oder so ähnlich wird es drin stehen, das ist mE eindeutig genug.
ABER: das hier angewendet bedeutet wegen
Zitat:Ich habe den Grill für 1400€ gebraucht gekauft
Das ist ihr "Neuwert" bzw Ihre Art und Güte
Es gilt immer noch der Grundsatz: Sie dürfen nach einem Versicherungsfall nicht besser da stehen als vorher (Versicherungen sind keine Wertpapiere oder Aktien)
Schlagwort Bereicherungsverbot, gibts zwar im Gesetz nicht mehr 1 zu 1 aber gilt dennoch
-- Editiert von Lazyboy am 27.10.2017 07:30
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Erst mal vielen Dank für die Antworten.
Habe soeben nochmal mit dem Schadensachbearbeiter telefoniert, da ich den Grill sehr günstig von einem Nachbarn bekommen habe, der ausgewandert ist und der Grill zu diesem Preis gebraucht nicht zu bekommen ist. Wir haben dann "zusammen" mal bei eBay Kleinanzeigen geschaut und festgestellt, dass der Grill gebraucht nicht unter 1.800 € zu bekommen ist. Wir haben uns nun in der Mitte getroffen und ich bekommen 1.600 €, das finde ich doch sehr kulant. Er sagte auch, wenn ich die Originalrechnung hätte auftreiben können, hätte er, trotz Gebrauchtkauf, den Neupreis erstattet.
Empfinde ich auch als faire Lösung, viele Ansprüche scheitern oft am Nachweis der geforderten Beträge.
ZitatEmpfinde ich auch als faire Lösung, viele Ansprüche scheitern oft am Nachweis der geforderten Beträge. :
Ja, da bin ich auch echt froh, dass ich mir hab ne Quittung geben lassen. Ansonsten steht man nämlich echt blöd dar. Sagte der Sachbearbeiter auch, dass ihm ein einfaches Schriftstück reicht, wo der Betrag und die Unterschrift drauf ist. Ohne jeglichen Nachweis bleibt dem Geschädigten dann nur Zeugen zu benennen die bestätigen können, dass man den entwendeten Gegenstand wirklich besessen hat. Oder man muss sich mit der vorgeschlagenen Abfindung einverstanden erklären, welche ohne Belege bei ca. 10% der eigentlich geforderten Summe liegt.
Fotos gehen auch.
Sogar der Facebook Post mit dem Selfie vom ersten angrillen könnte gelten ...
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