Hallo!
Um im Bedarfsfall nicht auf PKH angewiesen zu sein, überlege ich derzeit, ob eine Rechtsschutzversicherung Sinn machen kann.
Mit welchen Aufschlägen muss ich rechnen, wenn ich kürzlich ("erfolgreich") vor dem Sozialgericht geklagt habe (Schwerbehinderung) und außerdem vor dem Verwaltungsgericht klage (BaföG)? Wenn ich das richtig verstehe, liegen dann ja zwei Schadensfälle vor.
Gäbe es eine Möglichkeit, dass ein Berufungsverfahren in der BAföG-Sache abgedeckt ist, wenn ich die Rechtsschutzversicherung abschließe, während ich noch in erster Instanz klage? Oder wäre diese Sache nicht versicherbar?
Vielen Dank
Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, kürzlich zwei Schadensfälle (?)
5. Mai 2021
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Frage vom 5. Mai 2021 | 11:36
Von
Status: Schüler (297 Beiträge, 29x hilfreich)
Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, kürzlich zwei Schadensfälle (?)
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 6. Mai 2021 | 00:49
Von
Status: Senior-Partner (6277 Beiträge, 1501x hilfreich)
ZitatUm im Bedarfsfall nicht auf PKH angewiesen zu sein, überlege ich derzeit, ob eine Rechtsschutzversicherung Sinn machen kann. :
Das kommt ganz darauf an, mit was für Rechtsstreitigkeiten man für die Zukunft rechnet, und um was für eine RSV es sich handelt.
Privat-Rechtsschutzversicherungen decken bei weitem nicht alle möglichen Prozessrisiken ab.
Zitat:Mit welchen Aufschlägen muss ich rechnen, wenn ich kürzlich ("erfolgreich") vor dem Sozialgericht geklagt habe (Schwerbehinderung) und außerdem vor dem Verwaltungsgericht klage (BaföG)?
Mit gar keinen, weil das die Versicherung überhaupt nicht erfährt. Ich habe jedenfalls noch nie ein Antragsformular für eine RSV gesehen, in dem man Angaben zu in der Vergangenheit geführten Gerichtsverfahren machen sollte.
Zitat:Wenn ich das richtig verstehe, liegen dann ja zwei Schadensfälle vor.
Ja, aber die interessieren die RSV nicht, weil die nicht rückwirkend eintritt.
Zitat:Gäbe es eine Möglichkeit, dass ein Berufungsverfahren in der BAföG-Sache abgedeckt ist, wenn ich die Rechtsschutzversicherung abschließe, während ich noch in erster Instanz klage? Oder wäre diese Sache nicht versicherbar?
Eine RSV leistet generell nur für Versicherungsfälle, die nach Abschluss der Versicherung eingetreten sind, und in aller Regel für fast alle Vorfälle auch erst, wenn die frühestens drei Monate nach Abschluss der RSV eingetreten sind.
Für Prozesse oder Rechtsstreitigkeiten, die Sie jetzt schon führen, zahlt keine Rechtsschutzversicherung, das können Sie schlicht vergessen.
#2
Antwort vom 7. Mai 2021 | 17:09
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4212x hilfreich)
Zitat:ZitatWenn ich das richtig verstehe, liegen dann ja zwei Schadensfälle vor. :
Ja, aber die interessieren die RSV nicht, weil die nicht rückwirkend eintritt.
Wenn die Prozesse ohne RSV geführt wurden gibt es keine versicherungsrelevanten Schadensfälle.
ZitatEine RSV leistet generell nur für Versicherungsfälle, die nach Abschluss der Versicherung eingetreten sind, und in aller Regel für fast alle Vorfälle auch erst, wenn die frühestens drei Monate nach Abschluss der RSV eingetreten sind. :
Das generell ist falsch, das "in der Regel" korrekt.
ZitatFür Prozesse oder Rechtsstreitigkeiten, die Sie jetzt schon führen, zahlt keine Rechtsschutzversicherung, das können Sie schlicht vergessen. :
Auch das ist falsch.
Es gibt durchaus Versicherer, die auch bereits laufende Verfahren noch abdecken, kosten in der Regel nur deutlich mehr als "Standard RSV".
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#3
Antwort vom 7. Mai 2021 | 23:01
Von
Status: Senior-Partner (6277 Beiträge, 1501x hilfreich)
ZitatZitat (von eh1960): :
Zitat (von Flum2):
Wenn ich das richtig verstehe, liegen dann ja zwei Schadensfälle vor.
Ja, aber die interessieren die RSV nicht, weil die nicht rückwirkend eintritt.
Wenn die Prozesse ohne RSV geführt wurden gibt es keine versicherungsrelevanten Schadensfälle.
Zitat (von eh1960):
Eine RSV leistet generell nur für Versicherungsfälle, die nach Abschluss der Versicherung eingetreten sind, und in aller Regel für fast alle Vorfälle auch erst, wenn die frühestens drei Monate nach Abschluss der RSV eingetreten sind.
Das generell ist falsch, das "in der Regel" korrekt.
Zitat (von eh1960):
Für Prozesse oder Rechtsstreitigkeiten, die Sie jetzt schon führen, zahlt keine Rechtsschutzversicherung, das können Sie schlicht vergessen.
Auch das ist falsch.
Es gibt durchaus Versicherer, die auch bereits laufende Verfahren noch abdecken, kosten in der Regel nur deutlich mehr als "Standard RSV".
Wir reden hier über die übliche private Rechtsschutzversicherung. Und für die ist das von mir geschriebene zutreffend...
#4
Antwort vom 10. Mai 2021 | 12:02
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4212x hilfreich)
ZitatWir reden hier über die übliche private Rechtsschutzversicherung. :
Und es gibt eben private Rechtsschutzversicherungen, bei denen Deine Aussage nicht zutreffend ist. Sind das dann "unübliche" Versicherungen, nur weil sie einen anderen Versicherungsumfang haben?
#5
Antwort vom 11. Mai 2021 | 10:46
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16840x hilfreich)
ZitatWir reden hier über die übliche private Rechtsschutzversicherung. Und für die ist das von mir geschriebene zutreffend... :
Suche doch bitte einfach mal nach "Rechtsschutzversicherung rückwirkend." Da erhältst Du zahlreiche Treffer und Angebote für eine ganz normale Privatrechtsschutzversicherung. Das ist "lediglich" mit einem erheblichen Prämienaufschlag verbunden.
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