Ärger mit Kfz-Versicherung

19. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
Elalein
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Ärger mit Kfz-Versicherung

Hallo ihr Lieben,

Eins gleich vorweg.. Es wird kompliziert. Tut mir leid.

Also, ich habe mir im Februar 2014 ein Auto gekauft und mich an den Vertreter der Versicherung meines Freundes gewand. Er gab mir auch gleich diese EPV Nr. das ich ein Kurzzeitkennzeichen holen kann. Wenig später kam er dann zu mir heim, machte den Vertrag fertig u nahm ihn mit, mit den Worten, er hat jetzt drei Wochen Urlaub, aber er kümmert sich darum. Das war im März.
Die Wichen vergingen. Ich hörte weder von der Versicherung noch dem Vertreter. Die Versicherung konnte mir nicht weiter helfen und sagte nur immer soll den Vertreter anrufen. Den erreichte ich jedoch nie.
Mittlerweile war Mai. Unglaublich, er ging Nicht ans Telefon, er schrieb mir eine SMS das es viel zu tun gäbe, aber es sei alles okay und ich bekomme bald die Unterlagen. Es wurde auch noch kein Beitrag abgebucht.
Ich füge nun bewusst immer das entsprechende Datum ein.
Am 22.5. bekam ich ein schreiben der Versicherung, das ich ein Auto zugelassen habe, sie aber keinerlei Unterlagen haben, geschweige denn einen Antrag. Ich war Fassungslos. Ich schrieb noch am gleichen Tag eine Rücktrittserklärung/Kündigung.
Am 12.6.bekam ich dann Post, ich dachte das ist die Bestätigung der Kündigung. Nein.. Es war die Police+ Rechnung.
Ich muss noch kurz dazu sagen, ich habe natürlich sofort eine neue Versicherung abgeschlossen.
Ich habe dann, widersprochen (schriftlich) und auch nochmal die Kündigung geschickt. Alles am 12.6.so, nun müsse es sich aber erledigt haben?
Nein, auf Kündigung wird weiter nicht reagiert, aber weiter Geld abgebucht. Habe es zurück geholt.
Auf meine Kündigung wurde bis heute nicht eingegangen, sie schicken mir nun Rechnungen für Juni, Juli, August.
Sie haben die neue Versicherung angerufen und gesagt ich hätte telefonisch einen Vertrag mit Ihnen geschlossen, was definitiv eine Lüge ist.

Habe nun einen Anwalt eingeschalten, der das nun prüft.

Ich würde vorab aber gern mal wissen was ihr davon haltet? Ich bin der Verzweiflung nahe.

Lg Ela

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-- Editiert Elalein am 19.08.2014 20:18

Probleme mit der Versicherung?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich schrieb noch am gleichen Tag eine Rücktrittserklärung/Kündigung. <hr size=1 noshade>

Ziemlich sinnfrei, da man die Leistungen der Versicherung bereits in Anspruch nahm ...



quote:<hr size=1 noshade>Sie haben die neue Versicherung angerufen und gesagt ich hätte telefonisch einen Vertrag mit Ihnen geschlossen, was definitiv eine Lüge ist. <hr size=1 noshade>

Mit Verwendung der EVP-Nr. ist ein Vertrag zustande gekommen, konkludent, mündlich, ...



quote:<hr size=1 noshade>Ich würde vorab aber gern mal wissen was ihr davon haltet? <hr size=1 noshade>

Die alte Versicherung bekommt natürlich ihr Geld für die erbrachten Leistungen und vermutlich auch Schandersatz wegen des Vertragsbruchs Deinerseits.
Die neue Versicherung hat auch Anspruch auf Erfüllung der Zahlungen.
Der schluddrige Versicherungsvertreter wird evetuell mit einem gewissen Anteil haften.
Wie sich das zwischen den Versicherungen, Dir und dem schluddrigen Versicherungsvertreter finanziell regulierne wird, kann der Anwalt beurteilen, da ihm alle Unterlagen vorliegen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich würde vorab aber gern mal wissen was ihr davon haltet? Ich bin der Verzweiflung nahe. <hr size=1 noshade>



Dazu besteht kein Anlass, der Anwalt wird [URL=http://dejure.org/gesetze/VVG/8.html]§§ 8 , 9 VVG [/URL] kennen.

Danach besteht ein 2-wöchiges Widerrufsrecht, den Widerruf hast du ja auch sogar 2 x ausgeübt. Die "Kündigung" kann man so umdeuten.

Das wird eher spannend, ob die Versicherung auch deine Anwaltskosten erstattet.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kay1212
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 123x hilfreich)

der VN wird aber definitiv die kosten der Kurzzeitzulassung zahlen müssen , diese währen gratis wenn er den Vertrag einer Police abgeschlossen hätte . Das sind in etwa 80-100 Euro .

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