Mit meiner Krankenversicherung bei der ***** habe ich in den letzten 4-5 Monaten erhebliche Schwierigkeiten.
Selbst Beschwerden bei dem Vorstand waren fruchtlos, sie wurden von der ******* Krankenversicherung ignoriert.
Meine aktuelle Beschwerde und hoffe auf eine Lösung:
Am 31.12.2014 habe ich folgende Rechnungen bzw. Belege im Original an die ******* Krankenversicherung per Post und vorab per Fax gesandt:
- Kreisklinik XY über 59,93 €
- Kreisklinik XY über 62,73 €
Die Originalüberweisung des Hausarztes habe ich bereits im Oktober 2014 der ******* Krankenversicherung gesandt.
Da ich von der ***** Krankenversicherung keine Leistungsabrechnung erhalten habe, habe ich die Versicherung am 11.01.2014 angeschrieben und bat um die Erstattung der eingereichten Belege.
Heute erhielt ich als Antwort von der ****** , daß keine Belege im Originale erhalten hätten.
Wie soll ich mich verhalten?
Über Antworten würde ich mich freuen.
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-- Editiert von Moderator am 14.01.2015 13:30
-- Editiert von Moderator am 15.01.2015 14:57
Ärger mit der PKV
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
quote:
Wie soll ich mich verhalten?
Als erstes: keine realen Namen verwenden.
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in vielen Bereichen akzepieren Krankenversicherer nur Originalbelege, um etwaige Doppelabrechnungen zu vermeiden.
Daher: die Frage wo sind die Belege genau hin? und kann man sie evtl zurück bekommen?
Oder sind die jetzt verloren?
-- Editiert Lazyboy am 14.01.2015 14:04
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@ Moderator15
Die Antwort finde ich nicht in Ordnung.
Ich würde den Schreiber nicht öffentlich bloßstellen.
@Helmut W
Ich nehme an, die Originalrechnungen wurden mit der Post der Versicherung zugesandt, so ist es üblich.
Wie ich aus dem Beitrag lesen kann gibt es seit Monaten Ärger mit der Versicherung.
Ich würde die Versicherung anschreiben und auffordern die Belege gem. den tariflichen Vereinbarungen auszuzahlen, da diese mit der Post zugesandt wurden.
Weiter würde ich etwas Druck der Versicherung aufbauen und einen Termin zur Auszahlung setzen und androhen, fall nichts geschieht, daß dieser Fall der Verbraucherbehörde geschildert wird.
Meist hilft dies.
Außerdem gibt es eine Schlichtungsverfahren, das kostenlos ist.
Für PKV:
https://www.pkv-ombudsmann.de/
Ich hoffe konnte weiterhelfen.
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quote:<hr size=1 noshade>Ich würde den Schreiber nicht öffentlich bloßstellen. <hr size=1 noshade>
Das ist doch kein blosstellen sondern wohl eher ein Hinweis, das man sich an die Regeln halten soll.
Im übrigen, hätte der Schreiber das doch schon selbst getan, durch veröffentlichen von rechtswidrigem Inhalt in einem Forumsbeitrag. Da sind die Betreiber nun mal verpflichtet einzuschreiten.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
quote:
Ich würde die Versicherung anschreiben und auffordern die Belege gem. den tariflichen Vereinbarungen auszuzahlen, da diese mit der Post zugesandt wurden.
"tarifliche Bedingungen"!!! d.h. vermtl Originalbelege
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Vermutlich hat man keinen Zustellnachweis, das überhaupt was postalisch bei denen angekommen ist.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
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