Ärger mit der PKV

14. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.01.2015 14:27:16
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 255x hilfreich)
Ärger mit der PKV

Mit meiner Krankenversicherung bei der ***** habe ich in den letzten 4-5 Monaten erhebliche Schwierigkeiten.

Selbst Beschwerden bei dem Vorstand waren fruchtlos, sie wurden von der ******* Krankenversicherung ignoriert.

Meine aktuelle Beschwerde und hoffe auf eine Lösung:
Am 31.12.2014 habe ich folgende Rechnungen bzw. Belege im Original an die ******* Krankenversicherung per Post und vorab per Fax gesandt:
- Kreisklinik XY über 59,93 €
- Kreisklinik XY über 62,73 €
Die Originalüberweisung des Hausarztes habe ich bereits im Oktober 2014 der ******* Krankenversicherung gesandt.
Da ich von der ***** Krankenversicherung keine Leistungsabrechnung erhalten habe, habe ich die Versicherung am 11.01.2014 angeschrieben und bat um die Erstattung der eingereichten Belege.
Heute erhielt ich als Antwort von der ****** , daß keine Belege im Originale erhalten hätten.

Wie soll ich mich verhalten?

Über Antworten würde ich mich freuen.

-----------------
""



-- Editiert von Moderator am 14.01.2015 13:30

-- Editiert von Moderator am 15.01.2015 14:57

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Moderator15
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 82x hilfreich)

quote:
Wie soll ich mich verhalten?

Als erstes: keine realen Namen verwenden.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

in vielen Bereichen akzepieren Krankenversicherer nur Originalbelege, um etwaige Doppelabrechnungen zu vermeiden.

Daher: die Frage wo sind die Belege genau hin? und kann man sie evtl zurück bekommen?

Oder sind die jetzt verloren?

-- Editiert Lazyboy am 14.01.2015 14:04

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.02.2015 16:44:01
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 18x hilfreich)

@ Moderator15
Die Antwort finde ich nicht in Ordnung.
Ich würde den Schreiber nicht öffentlich bloßstellen.

@Helmut W
Ich nehme an, die Originalrechnungen wurden mit der Post der Versicherung zugesandt, so ist es üblich.
Wie ich aus dem Beitrag lesen kann gibt es seit Monaten Ärger mit der Versicherung.

Ich würde die Versicherung anschreiben und auffordern die Belege gem. den tariflichen Vereinbarungen auszuzahlen, da diese mit der Post zugesandt wurden.
Weiter würde ich etwas Druck der Versicherung aufbauen und einen Termin zur Auszahlung setzen und androhen, fall nichts geschieht, daß dieser Fall der Verbraucherbehörde geschildert wird.
Meist hilft dies.

Außerdem gibt es eine Schlichtungsverfahren, das kostenlos ist.
Für PKV:
https://www.pkv-ombudsmann.de/

Ich hoffe konnte weiterhelfen.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich würde den Schreiber nicht öffentlich bloßstellen. <hr size=1 noshade>

Das ist doch kein blosstellen sondern wohl eher ein Hinweis, das man sich an die Regeln halten soll.
Im übrigen, hätte der Schreiber das doch schon selbst getan, durch veröffentlichen von rechtswidrigem Inhalt in einem Forumsbeitrag. Da sind die Betreiber nun mal verpflichtet einzuschreiten.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

quote:
Ich würde die Versicherung anschreiben und auffordern die Belege gem. den tariflichen Vereinbarungen auszuzahlen, da diese mit der Post zugesandt wurden.


"tarifliche Bedingungen"!!! d.h. vermtl Originalbelege



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Vermutlich hat man keinen Zustellnachweis, das überhaupt was postalisch bei denen angekommen ist.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.233 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen