Ärger mit gegnerische Versicherung

27. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Jani80
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ärger mit gegnerische Versicherung

Huhu

Uns ist vor kurzem jemand ins Auto gefahren, schuldfrage eindeutig durch polizei geklärt. Nun wollte die Versicherung ein Gutachten, schickt also einen Gutachter raus, der unser Auto begutachtete. Wiederbeschaffungswert 2500 Euro und Restwert 500, Reperaturkosten 3400, also ein wirtschaftlicher Totalschaden. Soweit so gut. Wir haben das Auto mit 67 000 km gekauft, der Gutachter schätzt das er ein km stand von 167 000 hat. Da wir es nicht zu 100 % sagen können, haben wir uns damit abgefunden. Nun der Hammer. Die Versicherung meint nun das das Auto min. (!!!) 3x soviel gelaufen hat, sprich 3 x 167 000 km....hallo? Der Motor und das Auto laufen astrein und, gepflegt, 8 Liter verbrauch ohne mängel durch AU und TÜV gekommen. Woher haben die sowas also? Wie kann ich mich dagegen wehren? Wie kann ich rausfinden, ob der Wagen evtl einen Austauschmotor hat? Wir glauben das einfach nicht und wollen nicht noch weniger geld bekommen, schließlich haben wir nach erhalt des Gutachtens ein anderen Auto schon angezahlt...schließlich haben wir ein 8 Monate altes Kind und brauchen ein Auto, den Leihwagen haben sie schon wieder abholen lassen, mit der Begründung, bei so einem geringen Wert stände uns eh keiner zu (!!!) Wir können ja schließlich nichts dafür das das alles ewig dauert.. nun stehen wir da und die versicherung sträubt sich. Weiß jemand Rat?

Und wie ist das mit Anwalt? Ich habe jetzt mehrmals im Internet gelesen das die versicherung die Anwaltskosten erstatten muss.

Lg, total verzweifelte Jani

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

Hallo Jani,
hast du Rechtschutz?
Die Versicherung versucht euch nervös zu machen--hatte wohl auch Erfolg--und die eigene Zahlung zu drücken und zu verzögern.
Am Besten nimmst du dir einen Anwalt, der wird nach Ende dieser Sache versuchen seine Kosten von der gegnerischen Versicherung erstattet zu bekommen, nur wenn diese sich strikt weigert, wirst du sie tragen müssen oder verscuhen müssen sie einzuklagen (je nach dem).
Aber die meisten Versicherungen bezahlen.
LG
sad

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#2
 Von 
Jani80
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Sad

Nein wir haben leider keinen Rechtschutz, das ist es ja. Anders können wir uns nicht wehren? Kann man ein erneutet Gutachten verlangen? Oder Beweise für diese Behauptungen?

Lg Jani

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#3
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

Hallo Jani,
wir hatten auch schon wegen so was Ärger, bei 3 Kids hatten wir totale Hektik!
1. Von wem ist das Auto gekauft worden? Händler oder Privat?
2. Du kannst einen anderen Gutachter nehmen, empfehle die anerkannten von DEkra oder ähnlich. Zahlst aber erstmal du!
3. Der Versicherungsgutachter wird möglichst zu Gunsten seines Auftraggebers entscheiden.
Ich würde, erstmal die Behauptungen abweisen, die Versicherung versucht alles, damit sie nicht viel bezahlen muss, trotzdem muss auch sie Beweisen können, was sie behauptet.
SChreibe einen Brief an die Hauptverwaltung, weise alle Behauptungen zurück, berufe dich auf deinen Kaufvertrag vom Auto, setze Frist zur Zahlung--wenn ihr mit der Summe des Gutachters einverstanden seit--und drohe mit Anwalt.
Gitb übrigens auch Anwälte, die tätig werden, ohne die Beratungsgebühr.
Gruß
sad

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#4
 Von 
medicus83
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 3x hilfreich)

Wenn das Serviceheft des Autos einwandfrei ist, kann man auch daran belegen, wieviele KM das Auto gelaufen hat...

Ne Rechtsschutzversicherung kann man auch jetzt noch abschließen.. Viele Versicherungen machen das ohne Problem, wenn man denen den Fall schildert... Meist gilt dann die Vorraussetzung, dass diese Versicherung für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen werden muss... So wars bei zumindest mal..

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#5
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

Mir das noch eingefallen, dass du für den Zeitraum einen Leihwagen beanspruchen kannst, die der Gutachter für die Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Fahrzeuges angegeben hat.

Bei der Rechtschutz wird das Problem sein, dass sie in den meisten Fällen nicht für laufende Sachen gelten und erst nach 12 Wochen Wartezeit einspringen.

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#6
 Von 
Schnappschuss28
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 4x hilfreich)

Mir das noch eingefallen, dass du für den Zeitraum einen Leihwagen beanspruchen kannst, die der Gutachter für die Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Fahrzeuges angegeben hat.

^^ Das ist so nicht ganz richtig. Der Anspruch für einen Leihwagen besteht am dem Tag des Unfalls bis zum Zeitpunkt der Zahlung durch die Versicherung. Erst ab dem Zeitpunkt der Zahlung beginnt die Frist der Wiederbeschaffung!

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#7
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

Hallo,
da haben wir leider andere Erfahrungen gemacht, wenn die Versicherung mal wieder die zahlung herauszögert, wird die Zeit für den Leihwagen schnell überschritten und dann steht die Leihwagenfirma mit der Rechnung bei dir.
Die halten sich genau an die Werktage im Gutachten. Und den Leihwagen brauchst du ja meistens sofort.

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#8
 Von 
Schnappschuss28
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 4x hilfreich)

Die Versicherung hatte sich auch geweigert. Aber das OLG Celle hat mir Recht gegeben und dann hatte die Versicherung zähneknirschend gezahlt. (Dauer des Mietwagens: 6 Monate)

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#9
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

bei uns hatten ( bei beiden Totalschäden an unseren Wagen, zum Glück nicht zur gleichen Zeit!) die SChreiben des Anwaltes daüfr gesorgt, dass das Geld kam, wenn auch sehr verspätet, dennoch hatte die leihwagenfirma Stress gemacht, da die Vesicherungen nach den angegebenen Tagen nicht mehr zahlten.
Erstmal muss das Geld vorgestreckt werden, wenn du den Wagen unbedingt brauchst.

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#10
 Von 
KSV
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 48x hilfreich)

Wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist und ihr nicht schukld seid, dann geht direkt zu einem guten Anwalt, diese Kosten muß auch der Verursacher bzw. dessen Versicherung übernehmen.
Außerdem hättet ihr direkt das Recht gehabt Euer Auto von einem unabhängigen Sachverständigen Eurer wahl besichtigen zu lassen. Inwieweit jetzt noch ein weiteres Gutachten möglich ist besprecht ihr am bestem mit dem Anwalt.

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