Alkohol m Steuer,Rechtschutz?

20. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
heidelberg
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 5x hilfreich)
Alkohol m Steuer,Rechtschutz?

Hallo,übernimmt die Rechtschutz Alkohol am steuer,mein Mann möchte sich einen Anwalt nehmen wegen der Speerfrist und das Strafgeld verringern lassen was uns droht weil wir das Geld nicht haben.Ist das empfehlenswert,wir haben Verkehrrechtschutz.

Gruss HD

Probleme mit der Versicherung?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

naja die Erfolgsaussichten sind ja nicht rosig.

Ob die RS da eine Kostenzusage gibt....einfach mal selber dort anfragen.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16828x hilfreich)

Das hängt davon ab, ob die Alkoholfahrt vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde.

Wenn sich Dein Mann beim Antritt der Fahrt darüber im Klaren war, dass er nicht mehr hätte fahren dürfen, dann ist das Vorsatz.

Wenn er gedacht hat, er dürfe noch fahren, dann war das Fahrlässigkeit.

Wenn Dein Mann wegen einer vorsätzlichen Trunkenheitsfahrt verurteilt wird, dann zahlt die Versicherung nicht, egal was sie vorher zugesagt hat.

-- Editiert von hh am 22.08.2007 12:13:47

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16828x hilfreich)

.


-- Editiert von hh am 22.08.2007 12:12:28

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
heidelberg
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,das heisst wir müssen erst mal auf das Urteil abwarten?Wann ungefähr wird das entschieden,wird das erst vor Gericht entschieden wenn er aussagen muss?Und wird erst dann die Geldstrafe verkündigt oder schon früher?

Gruss HD

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#5
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

...auch wenn bei einer fahrlässigen Trunkenheitsfahrt eine Straftat begangen wurde (z.B. Verkehrgefährdung), wird die Versicherung ihre Deckungszusage rückwirkend widerrufen.

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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