Allianz-Kfz-Versicherung

15. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
tschaika
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Allianz-Kfz-Versicherung

Hallo. Mir ist vor kurzem(18.10.11) ein Missgeschick passiert. Ich parkte mein Auto an der Straßenseite bei einer Apotheke.Mir ist noch nie aufgefallen das die Straße leichtes Gefälle hatte. Ihr wisst schon was jetzt kommt, mein Auto setzte sich in Bewegung, obwohl ich einen Gang drinn hatte.Ich konnte gerade noch schlimmeres verhindern,aber an den Vordermann bin ich trotzdem leicht rangerollt. Mein Pech - es war ein VW Golf und ein etwas versnobter älterer Mann und es war dunkel, so konnte ich den "Schaden" nicht richtig erkennen. Zwei Tage später war auch ein Kostenvoranschlag seiner Werkstatt über 480,00€ im Briefkasten.Ich weiß nicht was die da veranschlagt haben.
Von unserer Versicherung haben wir auch Bescheid bekommen, das sie den Schaden von305,00€ erledigt haben. Also doch viel weniger wie die Gegenseite erst haben wollte.Das haben wir am 06.12. erfahren. Am 04.12. bekamen wir den jährlichen Folgebeitrag für die Kfz-Versicherung. Dort wurde mein Mann(über ihn läuft die Versicherung) gleich von SF24 auf SF8 zurückgestuft. Wegen so einen Schaden. Wir mussten noch nie die Versicherung in Anspruch nehmen und dann das jetzt bei so einer Schadenshöhe. Wenn der Schaden50 000€ gekostet hätte wäre genau dasselbe mit der SF -Klasse rausgekommen.
Außerdem hätten wir den Folgebeitrag für das kommende Jahr nicht schon bis Ende November bekommen müssen und nicht erst am 04.12.,falls wir die Versicherung wechseln wollten? Oder liege ich da falsch.Kann Mir jemand Auskunft geben ob alles rechtens ist? Bei Versicherungen ist das ja immer so eine Sache.

Tschaika


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

Sie könnten sich mit der Versicherung in Verbindung setzen und die Übernahme der Kosten verlangen. Dann würde der Vertrag wieder in die alte Rabattklasse eingestuft werden.
Ist ein Rechenexempel.

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#2
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

quote:
Außerdem hätten wir den Folgebeitrag für das kommende Jahr nicht schon bis Ende November bekommen müssen und nicht erst am 04.12.,falls wir die Versicherung wechseln wollten? Oder liege ich da falsch.Kann Mir jemand Auskunft geben ob alles rechtens ist?


Wenn die Rechnung erst nach dem 30.11. kommt, muss man schon im November vorsorglich kündigen.
Sollte die Rechnung höher sein als letztes Jahr (ein Cent reicht), dann haben Sie ab Erhalt noch einen Monat Zeit um zu kündigen.

Die Rückstufung der SF - Klasse ist unabhängig von der Schadenhöhe.
Sie können sich bei der Versicherung ausrechnen lassen, ob sich eine Übernahme des Schadens lohnt.
Bei 305 € dürfte sich das für Sie rechnen.

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#4
 Von 
tschaika
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten. Jetzt bin ich wieder etwas klüger.
Danke Euch

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