Als Student doppelt krankenversichert

15. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Anna Nymus
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Als Student doppelt krankenversichert

Liebes Forum,


Ich bin als Vollwaise während meines Studiums über Beihilfe und private Krankenversicherung "familien"-versichert. Zu Beginn meines Studiums habe ich mich jedoch zusätzlich voll in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, weil ich dachte, dass ich nach Ende des Studiums nicht in die Gesetzliche wechseln kann; auf die private Versicherung wollte ich jedoch nicht verzichten, da ich an etlichen Krankheiten leide, deren Behandlung von der Privaten ohne Probleme, von der gesetzlichen jedoch nur zum Teil erstattet werden.

Mein jetziger Freund sagt, dass ich nach dem Studium durchaus in die gesetzliche zurückkann, bzw. sogar muss, sobald ich versicherungspflichtig werde, und daher zu Beginn des Studiums nicht hätte eintreten müssen; d.h. ich könnte mir die Beiträge für die GKV eigentlich sparen.

Soweit ich weiß, kann ich nicht einfach aus der GKV austreten, da man sich nur innerhalb der ersten drei Monate des Studiums von der Versicherungspflicht befreien lassen kann.

Was für Probleme kommen auf mich zu, wenn ich versuche, diesen Sachverhalt aufzuklären und meine Doppeltversicherung zugebe? Kann ich das überhaupt rückgängig machen? Sollte ich lieber stillschweigend die GKV-Beiträge weiterhin bezahlen?

Ich habe übrigens während der Versicherungszeit keine Leistungen der GKV in Anspruch genommen, d.h. niemanden (außer mich selbst) geschädigt.


Für eine Antwort aus dem Forum wäre ich sehr dankbar!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ebbe
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Anna,
als Studentin oder vielleicht als Waisenrentnerin bist du in der gKV pflichtversichert. Wenn du dich von der Pflichtversicherung befreist, hast du nach dem Sozialgesetzbuch keine Möglichkeit als Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Viele Krankenkasse legen diese Meinung jedoch sehr großzügig aus und führen doch eine Versicherungspflicht durch, auch wenn die Versicherungspflichtigen mal befreit wurden. Ich würde das Risiko nicht in Kauf nehmen und am Ende nur noch privatversichert zu werden, da meine Meinung zu der pKV nicht besonders gut ist.
Die Antragsfristen für eine Befreiung von der Versicherungspflicht sind 3 Monate, du kann im Nachhinein nur über eine Einzelfallentscheidung vielleicht noch von der Befreiung gebrauch machen. Ich persöhnlich würde es lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kropp777
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

also ich glaube nicht dass Deine gesetzliche KK dich nach den 3 Monaten aus der Versicherungspflicht befreit (wer verliert schon gern freiwillig ein Mitglied).

Vorteil für Dich in der gesetzlichen ist auf jedenfall, dass Du

a) wenn die Beihilfe wegfallen sollte nicht mehr bezahlen musst und

b) wenn Du nach dem Studium nicht sofort eine Arbeitsstelle findest (und so als Arbeitnehmerin versicherungspflichtig wirst), dich günstig auf freiwilliger Basis weiterversichern kannst, da Du warsch. die hierfür erforderlichen Vorversicherungszeiten in der gesetzlichen KK erfüllst. Andernfalls wird evt. mit dem Ende des Studiums deine Beihilfe wegfallen und Du musst Dich zu 100% privat versichern. Frag doch mal Deine Private was sowas kostet und

c) alles was die gesetzliche nicht zahlt oder nicht ganz zahlt, Du ja immernoch bei Deiner Beihilfe einreichen kannst.

So gesehen rate ich dazu auch weiterhin in der gesetzlichen zu bleiben und ggf. zu überlegen ob Du Deine private Versicherung nicht in eine Zusatzversicherung umwandeln kannst (Spart evt. Beitrag), da Du ja eigentlich ab Beginn der Versicherungspflicht zur studentischen Krankenversicherung ein Sonderkündigungsrecht bei Deiner Privaten hattest.



-----------------
"Gruß
Kropp777"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
toedti2000
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 43x hilfreich)

erm, kropp...
weisst du eigentlich, was du da schreibst?
entweder stehe ich da gerade auf dem schlauch oder du wirfst da einiges in bunter manie durcheinander...

was sind vorversicherungszeiten in der GKV?
wen interessieren die?
wieso zahlt die beihilfe, wenn die GKV nicht zahlt?
grundsätzlich gibt es keinen grund für eine doppelversicherung und es würden auch nie beide zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kropp777
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich denke schon, das ich das weiß (sorry, wenn ich mich etwas unklar ausgedrückt habe).

1. Vorversicherungszeiten sind zum Abschluss einer freiwilligen Krankenversicherung nötig. (12 Monate lückenlos vor ende der letzten Mitgliedschaft, bzw. 24 Monate in den letzten 5 Jahren vor Ende der letzten Mitgliedschaft)

2. Die Beihilfe zahlt z.B. die Pille, die in der GKV mit vollend. des 20. Lj nicht mehr übernommen wird.

3. Natürlich gibt es keinen Grund für Doppelversicherungen (was ich ja auch geschrieben habe...). Jedoch eine sinnvolle ergänzung des GKV-Schutzes mittels einer privaten Zusatzversicherung.

-----------------
"Gruß
Kropp777"

-- Editiert von Kropp777 am 16.10.2004 17:05:23

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#5
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 774x hilfreich)

Wollen Sie nach dem Studium selbständig werden bzw. normal arbeiten?

Würde vorschlagen Sie bleiben in der gesetzlichen KV. Für Studenten ist der Beitrag ja lachhaft.

Und für Zusatzuleistungen was die gesetzliche bzw. die Beihilfe nicht abdeckt nehmen Sie eine private Zusatzversicherung. Und alles was darüber geht kündigen, kostet unnötig Geld.

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