Ambulante Zusatzversicherung / "verschwundener" Tarif

5. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
Z_User
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ambulante Zusatzversicherung / "verschwundener" Tarif

Hallo, ich würde mich übe Tipps für den folgenden Sachverhalt freuen.

Am 1.5. habe ich einen Nachtrag zum Versicherungsschein (mit Datum vom 20. April 2022) mit den neu hinzugebuchten Versicherungstarifen EZ + EZT bekommen; gültig ab 1.5.2022. Allerdings war der alte Tarif EST, den ich schon seit 30 Jahren habe, nicht mehr aufgeführt.

Ich habe das am 10.5.2022 per eMail moniert und gefragt wo denn der alte Tarif geblieben sei. Daraufhin wurde mir am 11.5.2022 von der Rechnungsabteilung bestätigt, dass der neue Tarif zusätzlich zu dem alten in die Versicherung aufgenommen wurde.
(Aus irgendeinem Grund habe ich dann nicht weiter nachgefragt und den neuen Überweisungsbetrag eingegeben, obwohl er mir zusammengenommen für alte und neue Versicherung zu niedrig erschien; da habe ich wohl nicht richtig nachgedacht).

Als ich dann am 27.5. noch keine Korrektur oder Nachricht bekommen hatte, habe ich erneut per eMail nachgefragt (mit eMail-Eingangsbestätigung) – wieder ohne Reaktion.

Als ich dann am 4.6. noch keine Korrektur oder Nachricht bekommen hatte habe ich per eMail und per Einschreiben eine Frist bis zum 15. Juni, mit der Bitte um Klärung, gesetzt.

Gibt es weitere Tipps, wie man in einem solchen Fall vorgehen sollte? Ist das jetzt Versicherungs- oder Vertragsrecht?

VG


-- Editiert von Z_User am 05.06.2022 08:05

-- Editiert von Z_User am 05.06.2022 08:18

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31919 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Z_User):
Daraufhin wurde mir am 11.5.2022 von der Rechnungsabteilung bestätigt, dass der neue Tarif zusätzlich zu dem alten in die Versicherung aufgenommen wurde.
Das genügt dir nicht?
Zitat (von Z_User):
und den neuen Überweisungsbetrag eingegeben,
Falls der Betrag nicht richtig ist, wird man dir schreiben. Versicherungen verzichten nicht auf Geld.

Falls du eine Zahnzusatzversicherung meinst, hier nachlesen:
https://www.zahnzusatzversicherung-direkt.de/hansemerkur-zahnzusatzversicherung/hansemerkur-ez-ezt.html

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119408 Beiträge, 39720x hilfreich)

Zitat (von Z_User):
Gibt es weitere Tipps, wie man in einem solchen Fall vorgehen sollte?

Was konkret ist denn das Ziel?



Zitat (von Z_User):
Als ich dann am 27.5. noch keine Korrektur oder Nachricht bekommen hatte, habe

Zitat (von Z_User):
Daraufhin wurde mir am 11.5.2022 von der Rechnungsabteilung bestätigt

Finder den Widerspruch ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1022 Beiträge, 177x hilfreich)

Ich nehme an, dass der Tarif EST ein Zahnzusatz Tarif ist. Angenommen, der hat vor 30 Jahren 2.- gekostet und kostet jetzt 4.- (ist leicht gestiegen). Würdest du ihn jetzt - 30 Jahre älter neu abschließen, würde er vielleicht 29.- kosten.
Angenommen der Zahntarif beinhaltet 30% Zuzahlung der VS.
Jetzt gibt es einen neuen Tarif, der vielleicht 70% abdeckt und neu 50.- kosten Namens EZ EZT.

Man hat also den 30% Tarif auf den 70% Tarif aufgestockt. Demzufolge gibt es den 30% nicht mehr.
Da du aber schon 30 Jahre den Tarif EST hast, musst du keine 50.- zahlen, sondern nur 39.-

bin mir sicher, dass das ganze so in etwa läuft.

Aber warum sofort drohen? Ein Anruf bei der VS hätte alles geklärt.

0x Hilfreiche Antwort

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