Angestellt bei einer englischer Firma, Arbeitsort in Deutschland: Sozialversicherung?

4. August 2021 Thema abonnieren
 Von 
ssnides
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Angestellt bei einer englischer Firma, Arbeitsort in Deutschland: Sozialversicherung?

Hallo,

Und zwar ich habe folgende Angelegenheit, die sich jetzt schon seit Monaten hinzieht.

Ich bin Arbeitnehmer bei einer englischen Firma, aber arbeite per Homeoffice in Deutschland. Sollte ursprünglich noch vor Brexit 2020 umziehen, aber aufgrund von Covid und dann auch Brexit (benötige erst Visum etc etc) befinde ich mich immer noch in Deutschland.

War alles gut soweit, bis sich meine Krankenversicherung bei mir gemeldet hat, das ich keine Beiträge zahle. Mein Arbeitgeber aus England agiert bei der kompletten Angelegenheit ratlos und ist keine Hilfe. Ich habe darauf meiner Krankenversicherung die Lage erklärt, die meinten ich müsse für das Unternehmen in Deutschland eine Betriebsnummer beantragen und dann darüber die Sozialabgaben abführen.

Bei dieser Situation blieb es dann für 2 Monate, da meine Firma nicht wollte, dass ich eine Betriebsnummer beantrage. Trotz mehrfacher Anrufe bei verschiedensten Institutionen, die mir alle versicherten, dass dies keine zusätzlichen Pflichten in Deutschland für die Firma bedeutet, hat man aufgrund diesen Grund zurückgeschreckt.

In der Zeit wurde meine Krankenkassekarte von meiner Krankenkasse gesperrt, wodurch ich außer Notbetreuung nichts mehr in Anspruch nehmen durfte, obwohl es mir zu dieser Zeit teilweise auch nicht sehr gut ging. Nach gefühlten 20-30 mal in der Krankenkassehotline wo mir immer nur das gleiche gesagt wurde (Betriebsnummer registrieren etc), konnte ich meine Firma endlich dazu bewegen, das ich die Betriebsnummer registrieren darf.

Nun muss ich allerdings die Sozialabgaben selber zahlen (Arbeitgeber + Arbeitnehmer Anteil), allerdings hat mir meine Firma mehrfach schriftlich versichert dies in voller Höhe wieder zuerstatten.

Jetzt muss ich über SV.net die Beiträge abführen und die eigentliche Frage die ich habe bezieht sich auf den Beitragsnachweis, wie ich die Sozialabgaben berechnen muss:

Aktuell zahle ich von meinem englischen Brutto 2 Abzüge in England, Lohnsteuer und National Insurance. Es war übrigens nicht möglich (laut Firma) die NI auf Deutschland auszuweiten, oder (da ich jetzt sowieso in Deutschland zahle) auf diesen Anteil in England zu verzichten. Dazu auch noch einen sehr geringen Abzug bei der Überweisung aufgrund von Auslandstransfer.

Welcher Betrag ist in diesem Kontext das Brutto, von dem ich die Sozialabgaben berechnen muss? Der Betrag vor den Abgaben in England, oder der Betrag nach den Abgaben in England? Dies würde immerhin einen Unterschied von circa 300€ pro Monat ausmachen. Finde zu diesem Sachverhalt keine wirklich Antwort, Krankenversicherung meinte am Telefon UK Brutto, aber wirkte nicht sehr sicher. Normalerweise hört man ja immer "Brutto", aber dieser Beitragsnachweis ist ja schließlich genau dafür da, das Netto auszurechnen. Bloß aufgrund den Zwischenschritt mit den Abgaben in England habe ich schon Abgaben gezahlt, bevor das Geld überhaupt nach Deutschland kommt.

Außer dieser Frage habe ich jetzt auch meine komplette Situation aufgeschrieben, was hält ihr davon? Lies/Lässt sich das anders lösen? Agiert die Krankenversicherung hier legal mitten in einer Pandemie meine Karte zu sperren? Das ganze ist auch kein finanzielles Problem - Ich könnte ihnen den maximalen Jahresbeitrag gerne im Voraus überweisen. Es geht und ging hier bloß darum, dass ich bisher nicht in der Lage war es in deren gewollten deutschen bürokratischen Weg zu tun. Meine Firma war sogar bereit einfach den Maximalbetrag zu übernehmen (da meine Krankenversicherung mir damit mehrfach schriftlich gedroht hat), bloß als es soweit war haben sie es natürlich nicht gemacht, lieber meine Karte gesperrt lassen, weshalb ich sogar einen Nach-OP Termin nicht wahrnehmen konnte (wurde einfach Abgewiesen bei der Anmeldung).

Freue mich auf eure Antworten.

-- Editiert von ssnides am 04.08.2021 21:40

-- Editiert von Moderator topic am 04.08.2021 22:16

-- Thema wurde verschoben am 04.08.2021 22:16

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)
Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Antananarivo85
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 29x hilfreich)

Zitat (von ssnides):
Welcher Betrag ist in diesem Kontext das Brutto, von dem ich die Sozialabgaben berechnen muss? Der Betrag vor den Abgaben in England, oder der Betrag nach den Abgaben in England?


Das Brutto dürfte meiner Meinung nach das arbeitsvertraglich vereinbarte Bruttoentgelt sein, also vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Ich kenne die aktuellen englischen Regelungen nach dem Brexit nicht, aber aus Deutscher / EU-Perspektive gilt in der Sozialversicherung das Arbeitsortprinzip und die Beiträge wären in dem beschriebenen Szenario in Deutschland zu entrichten. Eine doppelte Versicherung in zwei verschiedenen Sozialversicherungssytemen soll vermieden werden, damit sich im Leistungsfall nicht die beiden Versicherer gegenseitig die Verantwortung zuschieben können sondern stets klar geregelt ist, wer leistungspflichtig ist. Es dürften also eigentlich keine Sozialversicherungsbeiträge in England anfallen.

Wie gesagt, ich habe keine Ahnung ob der Brexit an diesem Prinzip etwas geändert hat. Aus EU Sicht unterliegt der Arbeitsvertrag immerhin dem Recht des Staates, in welchem der AN die Arbeit tatsächlich ausübt, also deutschem Recht.

Zitat (von ssnides):
War alles gut soweit, bis sich meine Krankenversicherung bei mir gemeldet hat,


Das bedeutet, außer der Krankenkasse sind alle happy, z.B. auch das Finanzamt? Wieder kenne ich die steuerrechtlichen Vereinbarungen zwischen D und GB nicht, aber es würde mich doch etwas wundern, wenn das Arbeitseinkommen in diesem Fall ausschließlich in GB besteuert würde. Die vom AG vorgenommene Quellenbesteuerung in GB läuft mit dem regulären Satz wie bei AN vor Ort in in England auch? Könnte sein, dass dies so richtig ist, gefühlsmäßig würde ich jedoch etwas anderes erwarten. Hat man die Arbeitstätigkeit dem deutschen Finanzamt mitgeteilt?

Zitat (von Anami):
Mit einer Betriebsnummer für dich in D--- wirst du mE zu einem Selbständigen.
Dann geht nichts mehr nach brutto/netto.


Der AN hat hoffentlich lediglich seine nichtselbstständige Tätigkeit in Deutschland für einen ausländischen AG in dessen Auftrag bei der Sozialversicherung angemeldet, die dann dem ausländischen AG eine deutsche Betriebsnummer zugewiesen hat?! Und nicht für sich selbst eine Betriebsnummer beantragt?!

Zitat (von ssnides):
Agiert die Krankenversicherung hier legal mitten in einer Pandemie meine Karte zu sperren?


Wenn man zu viele Schulden bei der Krankenkasse angehäuft hat, kann man Leistungen nur noch im Notfall beziehen. Also ja, ich würde sagen die KK agiert hier legal, Pandemie hin oder her.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von ssnides):
Aktuell zahle ich von meinem englischen Brutto 2 Abzüge in England, Lohnsteuer und National Insurance.


Das ist natürlich total blöd, weil nicht nur die Sozialversicherung, sondern auch die Steuer in Deutschland zu zahlen ist.

Wurde die Tätigkeit denn bereits beim deutschen Finanzamt angemeldet?

Bei der Steuer ist die Sachlage sehr klar, da es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und GB gibt, das das Besteuerungsrecht Deutschland zuweist. Der AG darf daher gar keine Steuern in GB abführen.

Bei der Sozialversicherung wäre es innerhalb der EU auch klar, da aber GB aus der EU ausgetreten ist, kann ich nicht ausschließen, dass in beiden Staaten Abgaben fällig sind. Die SV-Beiträge in Deutschland sind dabei zweifellos fällig.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ssnides
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Mit einer Betriebsnummer für dich in D--- wirst du mE zu einem Selbständigen.
Dann geht nichts mehr nach brutto/netto.


Ich habe die Betriebsnummer für das englische Unternehmen in Deutschland beantragt, nicht auf mich selbst. Ich habe bloß mich selbst als Kontaktperson angegeben, da das Unternehmen mit dem deutschen Papierkram nicht zurechtkäme.

Zitat (von Antananarivo85):
Das bedeutet, außer der Krankenkasse sind alle happy, z.B. auch das Finanzamt? Wieder kenne ich die steuerrechtlichen Vereinbarungen zwischen D und GB nicht, aber es würde mich doch etwas wundern, wenn das Arbeitseinkommen in diesem Fall ausschließlich in GB besteuert würde. Die vom AG vorgenommene Quellenbesteuerung in GB läuft mit dem regulären Satz wie bei AN vor Ort in in England auch? Könnte sein, dass dies so richtig ist, gefühlsmäßig würde ich jedoch etwas anderes erwarten. Hat man die Arbeitstätigkeit dem deutschen Finanzamt mitgeteilt?


Nur die Krankenkasse hat sich bei mir gemeldet. Die Besteuerung in GB läuft normal. Ich habe diese Woche auch nochmal darauf hingewiesen, dass zumindest die National Insurance mit ziemlicher Sicherheit aktuell überflüssig ist, aber da wurde mir gesagt dass dies notwendig seie da ich als UK Angestellter klassifiziert werde.
Mitgeteilt habe ich die Tätigkeit dem Finanzamt nicht, hatte ich jetzt nicht so auf dem Schirm, wird normalerweise ja von dem AG gemacht werden (in diesem Fall vermutlich nicht).

Zitat (von Antananarivo85):
Der AN hat hoffentlich lediglich seine nichtselbstständige Tätigkeit in Deutschland für einen ausländischen AG in dessen Auftrag bei der Sozialversicherung angemeldet, die dann dem ausländischen AG eine deutsche Betriebsnummer zugewiesen hat?! Und nicht für sich selbst eine Betriebsnummer beantragt?!


Ja ich habe die Betriebsnummer für das Unternehmen in England beantragt, nicht für mich selbst.

Trotz Absprache das mir die Firma die Kosten erstatten möchte wird das alles sehr viel kosten. Die aktuellen UK Abgaben, AG+AN Abgaben in Deutschland und die Erstattung der Kosten wird mit ziemlicher Sicherheit auch noch mal versteuert werden. Da mache ich mir schon Sorgen ob ich denen zu teuer werde, aber gezahlt werden muss das so oder so und der Umzug würde bald stattfinden. Soll ich mich erstmal nächstmöglich mit dem Finanzamt in Verbindung setzen bevor ich die Firma über die Kosten informiere?


-- Editiert von ssnides am 07.08.2021 21:34

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von ssnides):
Die Besteuerung in GB läuft normal.


Du zahlst also keine Steuern in GB, denn das wäre normal. Da ich jedoch davon ausgehe, dass Du unter "normal" die übliche Versteuerung in GB verstehst, solltest Du Dich umgehend erkundigen, wie die bereits gezahlte Steuer durch das britische Finanzamt wieder erstattet werden kann.

Zitat (von ssnides):
aber da wurde mir gesagt dass dies notwendig seie da ich als UK Angestellter klassifiziert werde.


Und wer hat Dich warum so klassifiziert? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Klassifizierung korrekt ist.

Zitat (von ssnides):
Mitgeteilt habe ich die Tätigkeit dem Finanzamt nicht,


Die Steuererklärung 2020 kannst Du dieses Jahr noch bis zum 31.10. beim deutschen Finanzamt abgeben. Danach sind wir bei einer Steuerhinterziehung. Ohne die Verlängerung der Abgabefrist durch Corona wäre es bereits zu spät.

Zitat (von ssnides):
Soll ich mich erstmal nächstmöglich mit dem Finanzamt in Verbindung setzen bevor ich die Firma über die Kosten informiere?


Du solltest beides umgehend machen, denn im Moment steuerst Du auf den GAU zu, d.h. doppelte Zahlung der Sozialabgaben und doppelte Zahlung der Steuern.

Bei der Steuer ist die Sachlage aufgrund des bestehenden Doppelbeteuerungsabkommens eindeutig. Die Steuern sind in Deutschland zu zahlen und in GB fallen keine Steuern an.

Bei den Sozialabgaben dürfte es nach meiner Einschätzung genauso sein. In Deutschland kannst Du dich zur Klärung an die DVKA wenden.

Ausnahmen kann es geben, wenn Du in GB für den öffentlichen Dienst arbeitest.

-- Editiert von hh am 08.08.2021 01:01

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ich habe jetzt nochmal nachgeschaut:
Laut Artikel 31 des Abkommens über den Austritt Großbritanniens aus der EU gelten gelten für Unionsbürger, die am Ende des Übergangszeitraumes (31.12.2020) den britischen Rechtsvorschriften unterlegen haben die Rechtsvorschriften der EU über die soziale Absicherung weiter, insbesondere die Verordnung (EG) Nr. 883/2004.

Nach Art. 11 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 ist das Sozialversicherungssystem des Staates anzuwenden, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird, in diesem Fall also Deutschland, es sei denn es liegt eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst vor.

Die Sonderregelung des Art. 12 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 greift hier nach meiner Auffassung nicht, da keine Entsendung vorliegt, weil zu keinem Zeitpunkt eine Ausübung der Tätigkeit in GB vorlag. Das würde ich aber nochmal durch Rückfrage bei der DVKA prüfen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Antananarivo85
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 29x hilfreich)

Zitat (von ssnides):
Mein Arbeitgeber aus England agiert bei der kompletten Angelegenheit ratlos und ist keine Hilfe.


Den Eindruck habe ich mittlerweile auch. Man sollte sich also nicht mehr unbedingt auf die Angaben des AG verlassen, sondern entsprechend selbst informieren und auch selbst handeln. Die Konsequenzen treffen einen nämlich mitunter höchstpersönlich selbst, wie man im Zuge der Krankenkasse bereits feststellen musste und in Bezug auf die Steuer noch feststellen wird.

Zitat (von ssnides):
Trotz Absprache das mir die Firma die Kosten erstatten möchte wird das alles sehr viel kosten. Die aktuellen UK Abgaben, AG+AN Abgaben in Deutschland und die Erstattung der Kosten wird mit ziemlicher Sicherheit auch noch mal versteuert werden. Da mache ich mir schon Sorgen ob ich denen zu teuer werde, aber gezahlt werden muss das so oder so und der Umzug würde bald stattfinden.


Keine Ahnung, was genau die Absprache mit dem AG beinhaltet, aber das könnte u.U. auch für einen selbst noch teuer werden. Der AN-Anteil der Sozialversicherung in D sowie die Einkommensteuer in D wären normalerweise von Dir zu tragen. Sollte der AG großzügig gewesen sein und sich bereit erklärt haben, diese Kosten auch zu übernehmen, sind diese Zahlungen durch den AG wiederum als Teil deines Einkommens zu betrachten. Damit erhöht sich jedoch dein Arbeitseinkommen und somit auch wieder die zu leistenden Steuern und Sozialabgaben. Wenn man das sauber auseinanderrechnen möchte, dann hättest Du mit dem AG ein in der Höhe angepasstes Bruttoarbeitsentgelt vereinbaren sollen, auf dessen Basis dann der AG den AG Anteil in die Sozialversicherung abführt und Du den AN-Anteil sowie die Einkommensteuer. Sollte der AG dann dir zusätzlich zu deinem Bruttogehalt noch den AG-Anteil überweisen, damit Du im Auftrag des AG diesen bezahlst, fallen hierauf dann jedenfalls keine weiteren Abgaben an.

Zitat (von hh):
Du unter "normal" die übliche Versteuerung in GB verstehst, solltest Du Dich umgehend erkundigen, wie die bereits gezahlte Steuer durch das britische Finanzamt wieder erstattet werden kann.


Das sollte man auf jeden Fall schnellstmöglich machen! Von anderen Staaten weiß ich, dass dies nur bis zu einem Stichtag in der ersten Jahreshälfte des Folgejahrs überhaupt möglich ist. Wenn es in GB ähnliche Regelungen gibt, wäre die in GB gezahlte Steuer bereits futsch...

Auch kann man ja mal persönlich bei der National Insurance nachfragen, ob der AG bisher mit seinen Meldungen da so alles richtig gemacht hat. Falls ja, ist das Geld auch weg und man zahlt tatsächlich in zwei Sozialversicherungssysteme ein...

Zitat (von hh):
In Deutschland kannst Du dich zur Klärung an die DVKA wenden.


Keine schlechte Idee. Dort kennt man sicherlich auch fachkundige Personen, die einen dabei unterstützen können das Ganze auf eine solide und rechtlich saubere Basis zu stellen. Wie gesagt, auf die Angaben des AG würde ich mich hier nicht mehr verlassen...

Wie hh in #5 schon geschrieben hat, fehlt aktuell bis zur Steuerhinterziehung in D wohl nicht mehr allzu viel. Und der AG kümmert sich um die in D zu entrichtende Steuer garantiert nicht, da steht man schon selbst in der Verantwortung, dass diese auch gezahlt wird.
In diesem Zusammenhang wäre möglicherweise noch relevant, wann man die Homeoffice-Tätigkeit für den englischen AG denn genau aufgenommen hat. Du schriebst im Eingangspost, dass Du eigentlich schon vor dem Brexit hättest umziehen wollen, also vor Ende Januar 2020. Sollte man jedoch bereits im Jahr 2019 die Tätigkeit aus dem Homeoffice in D aufgenommen und für 2019 keine entsprechende Steuererklärung abgegeben haben, so hat man jetzt bereits ein Problem! In diesem Fall wäre es vielleicht nicht verkehrt, schnellstmöglich einen Steuerberater zu beauftragen, der den Sachverhalt etwas vorsortiert und dann beim Finanzamt direkt richtige und vollständige Erklärungen für 2019 und 2020 abgeben kann.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ssnides
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Die Steuererklärung 2020 kannst Du dieses Jahr noch bis zum 31.10. beim deutschen Finanzamt abgeben. Danach sind wir bei einer Steuerhinterziehung. Ohne die Verlängerung der Abgabefrist durch Corona wäre es bereits zu spät.


Ich habe vergessen zu erwähnen dass ich den Job erst am 06.01.2021 angetreten habe, darum müsste für 2020 alles okay sein. Der Umzug war bloß für Dezember 2020 anvisiert damit man gleich vor Brexit und ohne ein Visum zu benötigen in England ist, aber daraus wurde nichts. Müsste ich das dann trotzdem in der Steuererklätung für 2021 angeben, auch wenn bis dahin alles geklärt ist?


Zitat (von Antananarivo85):
Keine Ahnung, was genau die Absprache mit dem AG beinhaltet, aber das könnte u.U. auch für einen selbst noch teuer werden. Der AN-Anteil der Sozialversicherung in D sowie die Einkommensteuer in D wären normalerweise von Dir zu tragen. Sollte der AG großzügig gewesen sein und sich bereit erklärt haben, diese Kosten auch zu übernehmen, sind diese Zahlungen durch den AG wiederum als Teil deines Einkommens zu betrachten. Damit erhöht sich jedoch dein Arbeitseinkommen und somit auch wieder die zu leistenden Steuern und Sozialabgaben. Wenn man das sauber auseinanderrechnen möchte, dann hättest Du mit dem AG ein in der Höhe angepasstes Bruttoarbeitsentgelt vereinbaren sollen, auf dessen Basis dann der AG den AG Anteil in die Sozialversicherung abführt und Du den AN-Anteil sowie die Einkommensteuer. Sollte der AG dann dir zusätzlich zu deinem Bruttogehalt noch den AG-Anteil überweisen, damit Du im Auftrag des AG diesen bezahlst, fallen hierauf dann jedenfalls keine weiteren Abgaben an.


Richtig, das würde aktuell ein richtig großer Betrag werden. Der AG hat sich bereit erklärt sämtliche Kosten zu übernehmen und das habe ich mehrfach schriftlich per Email, bloß der Betrag ist natürlich sehr groß. Da bin ich gespannt wie der AG darauf reagiert. Aber sehr gut zu wissen dass auf dem AG Anteil der mir zum Ausgleich überwiesen wird keine Steuer anfallen.

Es wäre natürlich billiger, wenn man auf die UK Abgaben verzichten könnte und sich die Beiträge zurückholen könnte. Ich werde nochmals darauf hinweisen, und dies wäre auch für die Firma selbst wichtig da sie selber da erheblich sparen würde.


Vielen dank für den Hinweis bezüglich der DVKA, ich werde mich da mal informieren.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von ssnides):
Müsste ich das dann trotzdem in der Steuererklätung für 2021 angeben, auch wenn bis dahin alles geklärt ist?


Es kommt alleine darauf an, dass die Tätigkeit von jemandem mit deutschen Wohnsitz in Deutschland ausgeübt wird.

Damit besteht die Steuerpflicht in Deutschland und nicht in UK.

Einzige Ausnahme wäre die Beschäftigung für den öffentlichen Dienst in UK.

Steuerlich ist es irrelevant, was ursprünglich geplant war.

Das Doppelbesteuerungsabkommen ist hier eindeutig.

Das grundsätzliche Problem haben auch Grenzgänger, also Personen, die täglich zum Arbeiten über die Grenze fahren. Wenn die im Home-Office arbeiten, sind sie plötzlich im Wohnortstaat und nicht mehr im Beschäftigungsstaat steuerpflichtig.

Mit den direkten Nachbarstaaten hat Deutschland jedoch im Zuge der Corona-Pandemie Verständigungsabkommen abgeschlossen, mit denen dieses Ergebnis verhindert wird.

Mit UK gibt es nach meiner Kenntnis ein solches Abkommen jedoch nicht.

Zitat (von ssnides):
Vielen dank für den Hinweis bezüglich der DVKA, ich werde mich da mal informieren.


Da sitzen die Experten, deren Tagesgeschäft es ist, derartige Dinge zu bewerten.

Im Ergebnis sollte eine A1-Bescheinigung ausgestellt werden, in der festgelegt wird, in welchem Staat die Sozialversicherungspflicht besteht.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen