Anmeldung eines KFZ.

28. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Spidermann234
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Anmeldung eines KFZ.

Hallo, ich hab einen angeblichen guten Freund sein Auto auf mich angemeldet. Ursprünglich sollte das 2 Monate nur gehen.
Jetzt allerdings weigert er sich weil er nicht das Geld und auch Steuerschulden hat umzumelden.
Auf dem Fahrzeugschein und Brief steh ich , der Kaufvertrag ist auf ihn zugelassen.
Schein und Brief ist in seinem Besitz.
Ich hab mir nie was zu schulden kommen lassen alles immer pünktlich bezahlt.
Wie komm ich nun wieder raus?
Hab vor einfach die Versicherung zu kündigen. Aber was ist mit dem Stassenverkehrsamt?
Und bitte keine Vorwürfe ich weiß selbst das das dämlich war. Kann schlecht nein sagen wenn ein ' Freund' Hilfe braucht.

Probleme mit der Versicherung?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von Spidermann234):
Ursprünglich sollte das 2 Monate nur gehen.

Wie lautet denn die genau vertragliche Vereinbarung diesbezüglich?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Spidermann234
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

2 Monate sollte ich auf meinem Namen zulassen und danach wollten wir zum Straßenverkehrsamt ummelden.
War ne mündliche Absprache.
Er weigert sich aber, weil er den Waggen selbst nicht anmelden kann.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2020 Beiträge, 531x hilfreich)

Völlig unjuristisch:
Kündige die Versicherung (die läuft auch auf dich?), teile das deinem Freund schriftlich mit und auch der Zulassungsstelle. Wenn keine neue Versicherung abgeschlossen wird, wird das Fahrzeug irgendwann automatisch außer Betrieb gesetzt.

Ansonsten:
Geh zum Anwalt und lass von dem ein Schreiben aufsetzen, in dem du die Herausgabe der Papiere zum Abmelden verlangst. Wenn du dir einen Anwalt nicht leisten kannst, kannst du beim Amtsgericht -Rechtsantragsstelle- Beratungshilfe beantragen, so dass - wenn die Voraussetzungen vorliegen - die Kosten der Beratung und des Schreibens vom Staat bezahlt werden.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Spidermann234
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja und die Kosten trage ich von der Stadt den den Kaufvertrag den er unterschrieben hat habe ich ja nicht.
Ich kann ab April zum Anwalt gehen, habe ab 1 Januar ne Versicherung abgeschlossen.
Welcher Anwalt wäre den dafür zuständig?

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