Hallo liebe "BU-Interessierte",
bin bei meiner Recherche bezüglich Kommunikation innerhalb von BU-Leistungsfällen auf der Seite "gelandet" ... habe selbst seit vielen Jahren aus eigener Erfahrung und durch Mithilfe bei Leistungsanträgen von ehemaligen Kunden bzw. Freunden/Bekannten entsprechende Erkenntnisse gesammlt ... arbeite an einem Buch über meine Erlebnisse mit Versicherungsgesellschaften/Rechtsanwälten/Gerichten/Gutachtern im Bereich BU-Leistung UND parallel werde ich zu dieser "autobiographischen" Darstellung, mein Fachwissen über das "Kleingedruckte" mit einbringen ... bin selbst seit langer Zeit ausgebildeter Versicherungsfachmann und habe mich von Beginn an immer mit den versicherungsrechtlichen Fragen in allen Bereichen beschäftigt. Irgendwann konnte ich krankheitsbedingt meine ursprüngliche Tätigkeit über einen undefinierbaren Zeitraum nicht mehr ausüben ... auf jeden Fall länger, als der "Prognosezeitraum" von 6 Monaten
... deshalb zunächst meine Info dazu, dass der Vertragsabschluss keine Rolle spielt, bei der Bewertung einer möglichen Berufsunfähigkeit, im Sinne der Versicherungsbedingungen
Bin gerne bereit, meine Erfahrungen und Wissen einzubringen, natürlich auch persönlich und Fallbezogen ... das Ganze ist ein Thema, was in der Zukunft im Zusammenwirken mit der gesetzlichen Absicherung noch sehr sehr relevant wird, und erfordert von Beginn an ein "wahnsinnig" durchdachtes Vorgehen .... angefangen bei der Vertragsgestaltung .... bis hin zu dem Vorgehen bei einem eventuellen Leistungsfall
schöne Grüße
Frank
Anmerkung zu ... Berufsunfähigkeitsversicherung - Definition 6 Monate
3. Juni 2026
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Frage vom 3. Juni 2026 | 16:20
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Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anmerkung zu ... Berufsunfähigkeitsversicherung - Definition 6 Monate