Hallo zusammen,
meine Mutter hat folgendes Problem. Sie und mein Vater haben sich vor über 20 Jahren ein Haus gekauft und mit dem Haus eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen die die Restschuld des Hauses tilgen sollte. Der Versicherungsnehmer ist mein Vater, weil er damals Hauptverdiener war, jedoch wurde die monatliche Beitrag der Versicherung vom gemeinsamen Hauskonto bezahlt (50:50 von jedem). Meine Eltern sind mittlerweile geschieden.
Das Haus wird nun verkauft und die Schuld wird von dem Erlös des Hauses getilgt.
Hat meine Mutter einen Anspruch auf die Hälfte der Kapitallebensversicherung, weil sie diese auch über 20 Jahre mitbezahlt hat und wenn ja, wie kann sie das geltend machen?
Vielen Dank im Voraus.
Anspruch auf Rückkaufswert?
16. Februar 2018
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Frage vom 16. Februar 2018 | 18:53
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anspruch auf Rückkaufswert?
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 16. Februar 2018 | 19:58
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
Hi,
Deine Frage gehört vom Sinn her ins Familienrecht, da es ja nicht um die Versicherungsleistung an sich geht, sondern um die Aufteilung der Auszahlungssumme.
ZitatHat meine Mutter einen Anspruch auf die Hälfte der Kapitallebensversicherung, weil sie diese auch über 20 Jahre mitbezahlt hat und wenn ja, wie kann sie das geltend machen? :
Einen familienrechtlichen Ausgleichsanspruch sehe ich jetzt nach abgeschlossener Scheidung nicht mehr, dieser hätte im Zuge der Scheidung geltend gemacht werden müssen. Schon mal nachgesehen ob die Summe nicht im Zugewinnausgleich oder (eher unwahrscheinlich) im Versorgungsausgleich auftaucht.
Berry
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