Anspruchsverjährung Unfallversicherung

20. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
michaela75
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 14x hilfreich)
Anspruchsverjährung Unfallversicherung

Hallo Zusammen,

ich hatte vor einigen Jahren einen Unfall (Bruch des Handgelenkes) und hab auf Gutachtenbasis (wegen andauernder Einschränkungen) auch eine Einmalzahlung meiner Unfallversicherung erhalten.

Nun habe ich erfahren, dass ich zu dem Zeitpunkt auch noch eine weitere Unfallversicherung hatte (über meinen Arbeitgeber), die den Unfall und die Folgen abdecken würde.

Kann ich den Unfall jetzt noch der Versicherung anzeigen und eine Entschädigung einfordern ? oder habe ich aufgrund der Unwissenheit meine Rechte verwirkt ?

Vielen Dank schon mal

Probleme mit der Versicherung?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hi,

nicht verwirkt. Aber der Anspruch dürfte verjährt sein s. § 12 VVG .

Berry

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