Arbeitsunfall + Versicherungswechsel

27. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
Fippo25
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Arbeitsunfall + Versicherungswechsel

Hallo,

ich weiß jetzt nicht ob ich hier richtig bin.
Folgender Fall:

Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag bei einer Firma. Dieser endet zum 31.08.12 weil ich am 13.09.12 mein Referendariat beginne (Lehrer). Nun hatte ich Mitte Juli einen Arbeitsunfall und bin seitdem arbeitsunfähig und auch noch in Behandlung beim Arzt + Krankengymnastik. Alles läuft über die Berufsgenossenschaft.
Nun werde ich mich zum Ref privat bei der Debeka versichern (vorher gesetzlich bei mhplus). Wie läuft das jetzt ab mit der Nachbehandlung? Vor allem in der Zeit vom 01.09.12 bis zum 12.09.12 bin ich ja eigtl. nicht versichert.

Ich habe wirklich keine Ahnung was ich machen soll bzw. wie das abläuft. Wenn die Nachbehandlung nicht wäre, wäre alles kein Problem...

Ich bitte um Hilfe (falls ich hier denn richtig bin)

Viele Grüße

-----------------
""

-- Editiert Fippo25 am 27.08.2012 10:43

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12316.11.2012 16:34:06
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo!

Für die Krankenversicherung gilt: Jeder Kostenträger übernimmt die Kosten, die in "seinem" Versicherungszeitraum entstehen.

Für die Berufsgenossenschaft gilt:
Bei einem (versicherten) Arbeitsunfall werden alle versicherten Leistungen vom zuständigen BG-Kostenträger erbracht.
Also, für Ihren Fall: Wenn die Nachbehandlung Bestandteil der Heilbehandlung ist, dann werden die Kosten dafür, durch den BG-Kostenträger übernommen.

Alle wichtigen Informationen hierzu finden Sie im dritten Kapitel des SGB VII.

Gute Besserung!

PS: Ist der Antrag bei der Debeka hinsichtlich der Gesundheitsfragen und dem Arbeitsunfall "sicher"?



-----------------
"Wer nichts weiß, muss alles glauben.

(Marie von Ebner-Eschenbach)"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12316.11.2012 16:34:06
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 181x hilfreich)

Achso, eine Frage war noch nicht beantwortet:

Einen unversicherten Zeitraum gibt es für die Krankenversicherung hier nicht.
Für die Übergangszeit sind Sie m.E. entweder

- freiwilliges Mitglied (beitragspflichtig) bei der mhplus (§ 9 SGB V ),
- oder eventuell familienversichert (§ 10 SGB V ).



-----------------
"Wer nichts weiß, muss alles glauben.

(Marie von Ebner-Eschenbach)"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen