Arbeitsunfall-BG verweigertÜbernahme,Vorerkrankung

19. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
krabag
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 9x hilfreich)
Arbeitsunfall-BG verweigertÜbernahme,Vorerkrankung

Guten Tag,

Hintergrund:

Eine Person hat eine bestehende "Erkrankung": Bei starker Knieverdrehung rutscht die Kniescheibe raus und wieder rein, was zu einem Erguss und Schmerzen führt. Ursache ist ein zu langes/schwaches Band, sodass die Kniescheibe auf einer Seite zu schwach gestützt wird und auf der anderen Seite ein, relativ gesehen, zu großer Zug besteht.
2 Jahre vor dem eigentlichen Ereignis (s.u.) wurde dies in einem MRT festgestellt. Keine Knorpel-/ Bänderschäden wurden zu diesem Zeitpunkt festgestellt.


Eigentlicher Fall:

Die Wege auf dem Arbeitsgelände (Park-/ Eingangsbereich) waren vereist, weshalb ein obige Person als Arbeitnehmer <A class=textlink href='http:// ausrutscht und sich das Knie verdreht, die Kniescheibe rausspringt und beim Aufstehen wieder reinrutscht.
Da A in einem Krankenhaus angestellt ist, erfolgt ein sofortiger Gang in die Notaufnahme. Es wird als Arbeitsunfall gemeldet und die Untersuchung stellt fest:
Erguss im Knie. Es wird im Bericht vermerkt, dassdas rausspringen "wiederholt" auftritt, also mit Bezug auf die Vorerkrankung. Es wird eine AU ausgestellt für eine Woche, und unter "BG" (Berufsgenossenschaft) geführt.
Nach der Woche, geht A wieder unter Schmerzen zur Arbeit, wobei ein Arzt aus einer anderen Station auf A zukommt und sagt, es müsse aufgrund der Schmerzen weiter krankgeschrieben und weiter untersucht werden, da es unter BG läuft.
Im sich anschließenden MRT wird ein Knorpelschaden und ein Bänderanriss festgestellt. Es muss operiert werden.
Bzgl. Knorpelschaden wird eine Arthroskopie durchgeführt. Bzgl. Bänderanriss wird eine Sehnenplastik durchgeführt, und gleichzeitig so die Ursache der rausspringenden Kniescheibe behoben.
Die Behandlung auf Station, und die Nachbehandlung (Physiotherapie, Apotheken-Rezepte für Schmerzmittel) läuft alles unter BG.

Ca. 4 Wochen später erfährt A bei einer Nachuntersuchung, dass die BG den Fall abgelehnt hat. Der Ablehnungsbescheid ist im Krankenhaus bereits vor der eigentlichen OP eingegangen. A wurde weder von der BG, noch vom Krankenhaus darüber informiert. Auch alle bei der Behandlung involvierten Personen wussten davon nichts, und rechneten über BG ab.

Nach Rückfrage bei der BG erfährt A, dass der Fall aufgrund der Vorerkrankung abgelehnt wurde. Der Sturz, der die Behandlung erforderlich machte, hätte auch zu einem anderen Zeitpunkt passieren können, und nicht "Schuld" des zur Arbeit gehens [also nicht im Sinne von: Das ist außerhalb der Arbeit passiert, sondern im Sinne von: das wäre auch ohne das "zu Tun" der Arbeit irgendwann passiert]. Die BG wird sich das Geld von der gesetzlichen Krankenversicherung von A zurückholen. Diese wiederum werden wahrscheinlich nicht alle Kosten übernehmen, sondern nur das, was sie auch leisten. Da bisher aber alles als BG abgerechnet wurde, was in etwa einer Privatversicherung gleichkommt, werden nun hohe Kosten befürchtet.


Die Frage ist nun, wie man nun vorgehen sollte.

A ist nicht rechtschutz-versichert, wodurch die Einschaltung eines Anwalts eine weitere potenzielle Finanzbelastung darstellt, besonders, sollte es aussichtlos sein, gegen die Ablehnung der BG mit rechtlichen Schritten vorzugehen. Daher die Frage: ist es ratsam, und aussichtsreich, gegen die Ablehnung sofort rechtlich vorzugehen?

Man könnte vlt. auch einen Widerspruch einlegen, und eine erneute Prüfung beantragen. Ggf. die behandelnden Ärzte bitten, die Befunde deutlicher zu formulieren, sodass erkannt wird, dass der Sturz und der Anriss der OP Auslöser war, und nicht eine nicht nachweisbare kontinuierliche Verschlechterung des Knies aufgrund der Vorerkrankung. Befürchtung ist, dass eine "fundiertere" Ablehnung erfolgt, gegen die es schwerer ist, vorzugehen.

Gibt es noch weitere Möglichkeiten, gegen die Ablehung vorzugehen?


[Argumentationsgrundlage (im Grunde eine Zusammenfassung der Schilderung):

Die Erkrankung bestand vorher, keine Frage. Knorpelschaden wäre vlt. dadurch, und nicht durch den Sturz, vorhanden. Knorpelschaden ist aber in dem Sinne nichts, was sofort operiert werden muss, im Gegenteil, Arthroskopien werden hinausgezögert, wenn nicht unbedingt nötig. Beim Anriss aber kann nicht bewiesen werden, dass er durch, oder nicht durch den Sturz entstanden ist. Dieser hat aber die OP nötig gemacht. Darüber hinaus besteht das Knieproblem seit der Kindheit, und wenn vor 2 Jahren noch kein Schaden sichtbar war, ist es unwahrscheinlich, dass sich in der Zeit der Kniezustand kontinuierlich so rapide verschlechtern soll, dass nun eine OP unausweichlich und sowieso nötig gewesen wäre.
Auch beruft sich die BG lediglich auf den Befund der Notaufnahme, nicht auf die MRT-Diagnose aufgrund derer die OP veranlasst wurde.]


Vielen Dank und
mit freundlichen Grüßen


PS: sollten weitere Informationen nötig sein, reiche ich sie zeitnah nach

PPS: aufgrund der Dringlichkeit ist die Frage auch auf www.recht.de gestellt ' Target=_Blank>Link</a>

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12316.06.2013 01:23:22
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 113x hilfreich)

quote:
Der Ablehnungsbescheid ist im Krankenhaus bereits vor der eigentlichen OP eingegangen.


Dieser Umstand dürfte entscheidend sein. Wenn das Krankenhaus vor der Operation wusste, dass die BG die Kosten nicht übernimmt, hätte es den Umfang der erbrachten Leistungen und die Abrechnungsweise hierauf anpassen müssen. Wenn das nicht geschehen ist, ist das das Problem des Krankenhauses.

Natürlich stellt das Krankenhaus die Rechnungen erstmal so hoch wie möglich. Ein Versuch schadet ja nicht. Und vielleicht wird man auch versuchen, das Geld bei dir zu holen (ist ja noch offen). Falls sie den Betrag gegen die einklagen, würde ich die Erfolsgaussichten aber als gering einschätzen.

Wenn die BG die Deckung abgelehnt hat, ist das ein Verwaltungsakt, der eigentlich mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen sein und gegen den man Widerspruch einlegen können sollte.

http://www.arbeitsunfall.de/widerspruchsverfahren-widerspruch-berufsgenossenschaft.htm

24x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
krabag
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke für den Link. Dieser enthält wertvolle Informationen zum Widerspruch.

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9x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
RHW
Status:
Schüler
(236 Beiträge, 105x hilfreich)

Hallo,

die BG erhält von der Krankenkasse nur die Kosten nach Krankenkassensätzen erstattet. Die BG kann dann nachträglich die gesetzlichen Zuzahlungen (bei Krankenhaus 10 Euro pro Tag) nach Krankenversicherungsrecht vom Versicherten anfordern. Es gibt aber keine Rechtsgrundlage, dass die Unfallversicherung weitere Kosten nachträglich vom Versicherten fordert.

Gruß

RHW



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