Hallihallo!
Habe vor einigen Wochen einen Auffahrunfall gehabt.
Junges Mädel ist mir draufgefahren. Sogleich kam der Versicherungsvertreter, der auch zugleich der Onkel des Mädels war und epfahl mir, den Schaden auf Gutachterbasis abzurechnen.
Also gesagt getan:
Aussage Gutachten:
Reparaturkosten 1888,29 € ohne MwSt.
Reparaturdauer 3-4 Tage
Nun ging ich davon aus, so hat es mir der Vertreter auch erklärt, ich bekomme die Reparaturkosten, plus 3-4 Tage Mietwagen sowie eine Aufwandspauschale von 25 €.
Pusteblume, nach etwas mehr als zwei Wochen kam ein Scheck über 1745 € mit der Begründung
2745 € Wiederbeschaffungswert abzüglich 1000 € Restwert macht
1745 €, mit dem Vermerk, sobald die Reparaturrechnung, bzw. an und abmeldung vorliegen, zahlen sie den Restbetrag sowie den Nutzungsausfall nach.
Ist das so richtig? Was soll ich tun
-- Editiert von el Carbid am 25.09.2004 20:59:51
-- Editiert von el Carbid am 25.09.2004 21:01:06
Auffahrunfall
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Das ist korrekt, wenn die einzelnen Zahlen stimmen.
Die Versicherung ist hier völlig im Recht. Daher kannst Du gegen das Vorgehen nichts machen.
Ich muß enttäuschen. Versicherung hat nicht recht. Habe geschrieben und mit Anwalt gedrocht. Gestern kam zweiter Scheck.
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Stimme El Carbid zu.
Versicherungen rechnen aus "Gewohnheit" gerne so ab.
Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 29.04.2003 VI ZR 393/03) hat der Geschädigte aber Anspruch auf die geschätzten Reparaturkosten, soweit nicht ausnahmsweise eine grobes Mißverhältnis zu dem Wiederbeschaffungswert besteht. (Unverhältnismäßigkeitsgrenze 130 % Grenze).
Gruß
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"AND JUSTICE FOR MOST"
Hallo Yeti,
tät mich nur Interessieren, wie ich den Ausfall ersetzt bekomme. Versicherer will Reparaturnachweis. Ist doch Blödsinn sowas oder. Kann mir doch auch Auto bei Oma leihen oder so
Hallo,
ich fürchte, ohne tatsächlichen Ausfall, sprich Reparatur, gibts auch keine Nutzungsausfallsentschädigung.
Nur wenn das Kfz in der Reparatur ist, kann man Leihwagen oder, wenn Omas Auto genutzt wird, die Entschädigung verlangen.
Grundsätzlich gibt es Ersatz für Leihwagen oder die Nutzungsausfallentschädigung nur soweit der Wagen auch tatsächlich repariert wird.
Ist die Zeit für die in "Eigenregie" durchgeführte Reparatur kürzer, darf auch nur die kürzere Zeit abgerechnet werden.
Gerade weil man das Kfz auf selber (günstiger) reparieren kann, ist kein Werkstattnachweis notwendig.
Man könnte ja anbieten, die Versicherung möge sich die Reparatur selber ansehen kommen.
Gruß
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"AND JUSTICE FOR MOST"
-- Editiert von yeti am 03.11.2004 15:59:25
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