Hallo zusammen,
ich bin vor kurzem jemanden hinten drauf gefahren und bin nun am rätseln wie ich das mit der Versicherung am besten regle.
Hier mal ein paar Eckdaten:
- Unfallauto: VW Golf 3, Erstzulassung: 12/1993, Schadstoffklasse: EURO 2, Kilometerstand: 235.000, Diesel, was bisher unfallfrei
- Vollkasko-Versicherung mit €332 Selbstbeteiligung inkl. Teilkasko mit €153 Selbstbesteiligung, SF25 (30%)
- läuft auf Totalschaden hinaus
- Wagen läuft auf dem Namen meiner Mutter
- habe meinen Führerschein seit 6 Jahren, bin also nicht mehr in der Probezeit
Frage: Sollte man in diesem Fall anstatt über die Vollkasko lieber über die Teilkasko gehen und versuchen den Glasschaden (paar Scheinwerfer) geltend zu machen oder sollte man doch ein Gutachten von der Versicherung erstellen lassen und alles über Vollkasko laufen lassen?
Ich bin der Meinung, dass es keinen großen Unterschied macht, da bei den beiden kaputten Scheinwerfern nun auch nicht viel bei rumkommen wird und der Wiederbeschaffungswert des Wagens wohlmöglich so gering ist, dass bei der Vollkasko wohlmöglich auch nicht viel mehr wenn gar überhaupt nicht rauskommen wird.
Was meint ihr dazu?
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Auffahrunfall mit Totalschaden, altes Auto
15. Oktober 2010
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Frage vom 15. Oktober 2010 | 17:51
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Auffahrunfall mit Totalschaden, altes Auto
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 15. Oktober 2010 | 22:28
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3485x hilfreich)
Es besteht hier kein "Wahlrecht"!
Man kann hier nur über Vollkasko gehen - also schnellstens Meldung an die eigene Vers.!
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