Aus Kfz-Haftpflichtschaden wird Vollkaskoschaden

2. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Musko
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Aus Kfz-Haftpflichtschaden wird Vollkaskoschaden

Hallo,
aus einem unverschuldeten Kfz-Schaden, der zunächst als Haftpflichtschaden eingestuft wurde, ist jetzt ein Vollkaskoschaden geworden. (Polizeiliche Ermittlungsakte wurde geschlossen, der Unfallgegner konnte nicht ermittelt werden).
Kann die Versicherung einfach aus einem Kfz-Haftpflichtschaden einen Vollkaskoschaden machen?

Danke für eine Antwort




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 612x hilfreich)

Die Haftpflicht deckt eigene Schäden nicht ab, insofern verstehe ich die Frage nicht.

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#2
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1026 Beiträge, 491x hilfreich)

Ja ein Haftpflichtschaden aus Sicht des vermeintlichen Gegners.

Wenn es dies nicht gibt, kannste
a) drauf sitzenbleiben
b) selber zahlen
c) Vollkasko in Anspruch nehmen, ob du das tust in allein deine Entscheidung

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18137 Beiträge, 6066x hilfreich)

Zitat (von Musko):
Kann die Versicherung einfach aus einem Kfz-Haftpflichtschaden einen Vollkaskoschaden machen?
Hast du evtl. etwas missverstanden? Ein Haftpflichtschaden würde die gegnerische Versicherung betreffen, ein Vollkaskoschaden aber die eigene Versicherung.

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#4
 Von 
Musko
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
der Schaden wurde als Haftpflichtschaden aufgenommen, wahrscheinlich wegen der Anzeige bei der Polizei wegen Unfallflucht.
Da der Unfallgegner nicht ermittelt wurde, hat die Versicherung aus dem Haftpflichschaden einen Vollkaskoschaden gemacht.
Deshalb wollte ich nur wissen, ob es so einfach möglich ist aus einem Haftpflichtschaden einen Vollkaskoschaden zu machen.

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#5
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 758x hilfreich)

Zitat:
Deshalb wollte ich nur wissen, ob es so einfach möglich ist aus einem Haftpflichtschaden einen Vollkaskoschaden zu machen.


Dass das möglich ist, siehst du ja.
Worauf willst du hinaus? Hat die Versicherung bereits eigenmächtig reguliert?

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#6
 Von 
Musko
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wollte nur wissen, ob es rechtlich zulässig ist.
Ja, der Schaden wurde bereits reguliert.
Dann muß ich es wohl akzeptieren und die Selbstbeteiliung bezahlen, die ja jetzt nachgefordert wird.

Danke für die Antworten

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#7
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 612x hilfreich)

Zitat (von Musko):
Ja, der Schaden wurde bereits reguliert.
Dann muß ich es wohl akzeptieren und die Selbstbeteiliung bezahlen, die ja jetzt nachgefordert wird.


Oder die Leistung zurückzahlen, dann wird auch nicht hochgestuft.

Aber nochmal. Entweder wäre die Haftpflicht des Verursachers zuständig oder die eigene Vollkasko. Egal was wie aufgenommen wurde, die eigene Haftpflicht hätte max. an den Gegner was gezahlt.

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#8
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9319 Beiträge, 3019x hilfreich)

Du hast es an Deine eigene KFZ Versicherung gemeldet und es geht um Schäden an Deinem Auto.

Dann ging es nie um einen Haftpflichtschaden, denn Deine KFZ Haftpflicht deckt die von dDir verschuldeten Schäden am gegnerischen Fahrzeug.
Die Schäden am eigenen Auto werden von der eigenen Kaskoversicherung bezahlt.

Ein Schadenereignis kann daher sowohl Haftpflicht- (Zahlung an den Gegner) wie auch Kasko- (Zahlung für eigenes Fahrzeug) Versicherungsschutz auslösen. Die Versicherung kann da nichts umdeuten.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18137 Beiträge, 6066x hilfreich)

Zitat (von Musko):
Da der Unfallgegner nicht ermittelt wurde, hat die Versicherung aus dem Haftpflichschaden einen Vollkaskoschaden gemacht.
Natürlich, denn deine Kaskoversicherung greift ja wenn die gegnerische Haftpflicht nicht zahlt. Da wurde nix umgedeutet, du hast nur das System nicht verstanden. Niemand hat dich dazu gezwungen deiner Kaskoversicherung den Schaden mitzuteilen.

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