Auslandaufenthalt-Haftpflicht

8. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
Urmelienchen
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 3x hilfreich)
Auslandaufenthalt-Haftpflicht

Hallöle!
Ich stell die Frage hier für ne Freundin, ich hoff ich kriege alles richtig zusammen, wenn Unklarheiten sind fragt einfach. Also:

Meine Freundin sass bei ner Bekannten im Auto, auf nem Bahnhofsparkplatz. Sie haben noch n biserl geredet, weil der Zug noch nicht da war. Die Parklücke neben ihnen war frei. Meine Freundin wollte aussteigen, aber ihr Kabel vom Mp3-Player hatte sich im Gurt verstrubbelt. Also lies sie die Tür angelehnt und befreite sich aus dem Kabelsalat. Als sie dann die Tür aufmachte stand da einer. (ich weiß man soll gucken, aber sie ist schonmal a biserl strubbelig). Auf der Tür des anderen Autos waren zwei kleine Punkte. Meine Freundin hat sich dann mit der Fahrerin unterhalten, beide haben den "Schaden" begutachtet und die Fahrerin sagte, es sei ja nix passiert, wäre schon ok. Meine Freundin ist dann mit dem Zug zur Schule gefahren. Ihre Freundin, in deren Auto sie ja gesessen hatte, ist Nachmittags am Parkplatz vorbei gefahren und da stand dann die Polizei. Sie ist hingegangen und fragte was los sei. Großes Bla Bla, Polizei hat Schaden aufgenommen. Ist noch ne ganze Story, mit Teleterror (Nach einer Woche Anruf: wenn sie nicht sofort zahlen schick ich ihnen den Gerichtsvollzieher) der geschädigten Seite, aber das lass ich jetzt mal weg. Letztlich Schaden in Höhe von 1000 Euro.....

Meine Freundin hat das Ihrer Haftpflicht gemeldet, sie ist über Mutter versichert. Die wollen nicht zahlen mit folgender Begründung:

Meine Freundin hat Abi, dann 13 Monate Au-pair gemacht in der USA, ein Semester Sprachen studiert, jetzt an ner Schule für Fremdsprachenkorrespondenz. Englisch, Französisch, Spanisch.
Die Versicherung sagt jetzt der Auslandsaufenthalt war n Bummeljahr und hat nix mit der Ausbildung zu tun und deshalb sei sie seit dem nicht mehr versichert. Muss man das verstehen? Ist das so rechtens? Was kann man tun, abgesehen von selberzahlen in Raten?

Mfg und sorry für den langen Text.

Probleme mit der Versicherung?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Wenn die Au-pair Zeit nicht als Ausbildung anerkannt ist (oder wird) hat die Versicherung Recht.
Rat an die Freundin: Schnellstens eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen.

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#2
 Von 
Urmelienchen
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 3x hilfreich)

hab ich ihr auch schon gesagt. meiner meinung nach erkundigt man sich ja auch vorher. aber dass weiß sie ja jetzt auch....

danke schonmal, vielleicht weiß ja noch jemand einen rat, oder wie sich jetzt verhalten soll.

mfg

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#3
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Abgesehen davon ob die Privathaftpflichtversicherung nicht zahlt oder die Schadenansprüche unbegründet sind:
Zuständig ist die Kfz-Versicherung der Autobesitzerin, da ein evtl. Schaden beim Gebrauch des Kfz. entstanden ist.
Diese Versicherung reguliert den Schaden, d.h. sie zahlt oder übernimmt die Kosten eines Rechtsstrteites.

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#4
 Von 
Urmelienchen
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 3x hilfreich)

auch wenn die autobesitzerin nicht den schaden verursacht hat sondern eine beifahrerin?

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#5
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

>>Zuständig ist die Kfz-Versicherung der Autobesitzerin, da ein evtl. Schaden beim Gebrauch des Kfz. entstanden ist. <<

Seh ich anders! Hier ist die Privat-HP zuständig.
Ich hatte genau den gleichen Fall(als Geschädigter). Die HP des Beifahrers hat anstandslos bezahlt.

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#6
 Von 
Urmelienchen
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 3x hilfreich)

naja, sie legen ihr es halt jetzt so aus, dass sie durch das auslandsjahr ihren versicherungsschutz über die familienhaftpflicht verloren hat.

die kfz- versicherung der autobesitzerin zahlt jetzt und meine freundin muss es dann bei ihrer freundin abstottern.

so is dat leben

mfg

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#7
 Von 
toedti2000
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 43x hilfreich)

die freundin ist berechtige beifahrerin gewesen und es handelt sich hier um einen eindeutigen fall von kfz-haftpflicht.

dazu gehört neben dem eigentlichen fahren des fahrzeugs auch das ein- und aussteigen, das be- und entladen, waschen, parken...

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#8
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

So wie toedti2000 und ich es sagten: Es ist ein eindeutiger Fall für die Kfz-Haftpflichtversicherung. JEDER Schaden, der von einem Kfz. ausgeht, wird durch die Kfz-Haftpflichtv. reguliert.
Wenn es mal eine Privathaftpflichtversicherung reguliert, dann ist es reine Kulanz.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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