Auslandskrankenversicherung zahlt nach Herzerkrankung in Thailand keinen Direktflug nach Deutachland

25. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
preureg
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Auslandskrankenversicherung zahlt nach Herzerkrankung in Thailand keinen Direktflug nach Deutachland

Hallo zusammen,
wir mussten nach einer akuten Herzerkrankung meines Mannes (6 Tage Krankenhausaufenthalt ,3 Tage Intensivstation ) unseren Thailandurlaub abbrechen und unsere Auslandskrankenversicherung hat uns keinen direkten Rückflug, sondern die anstrendende, lange Sparvariante über Helsinki gebucht. Mein Mann business, ich economy, das heißt lange Wege für mich, um immer wieder nach meinem Mann zu schauen.
Ist das rechtmäßig gelaufen?

Danke für Antworten

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119393 Beiträge, 39716x hilfreich)

Zitat (von preureg):
das heißt lange Wege für mich, um immer wieder nach meinem Mann zu schauen.

Und?



Zitat (von preureg):
Ist das rechtmäßig gelaufen?



Als erstes sollte man sich mal die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / Versicherungsbedingungen / Nutzungsbedingungen durchlesen, was dort zu dem Thema steht. Kennt man diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Mein Mann business, ich economy, das heißt lange Wege für mich, um immer wieder nach meinem Mann zu schauen.


Wenn ich in der Business in Finnair gesessen hätte und da ständig jmd. aus der Economy in die Business kommt, hätte ich mich beim Purser beschwert.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
preureg
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir erstatten auch die Kosten für eine Begleitperson. Dies gilt nur, wenn diese zum Zeitpunkt des
Rücktransports bei uns auch nach Tarif RD versichert ist.
Sofern die Kosten des Rücktransports versichert sind, organisieren wir diesen auch.
Genauer wird leider auf die Art Rückflug nicht eingegangen.

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16909 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von preureg):
Ist das rechtmäßig gelaufen?
Ich sehe jetzt nichts was daran nicht rechtmäßig sein sollte.

Zitat (von preureg):
Mein Mann business, ich economy, das heißt lange Wege für mich, um immer wieder nach meinem Mann zu schauen.
In einem Flugzeug? Ernsthaft?

Dein Mann war also gesundheitlich so weit wieder fit, dass er einen ganz normalen Linienflug nutzen konnte. Gemäß deiner bisherigen Schilderung sehe ich hier keinerlei Fehlverhalten von Seiten der Auslandskrankenversicherung.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119393 Beiträge, 39716x hilfreich)

Zitat (von preureg):
Genauer wird leider auf die Art Rückflug nicht eingegangen.

Dann wird man auch gegen die preiswerteste Transportart nichts einwenden können, sofern ein Mediziner nicht einen Direktflug als medizinische Indikation attestiert hat.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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