Auslegung von AVB

31. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
VersR2019
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Auslegung von AVB

Hallo zusammen,

ich hätte mal eine Allgemeine Frage zu der Auslegung von AVB.

Für viele Versicherungsbedingungen gibt der GDV ja Muster-Versicherungsbedingungen raus. Außerdem erstellt der GDV gelegentlich "Erläuterungen" für diese. Ein Beispiel dafür sind die Erläuterungen zu der Produkthaftpflichtversicherung.

Mir stellt sich jetzt immer wieder die Frage, inwiefern solche Erläuterungen bei der Auslegung der AVB zu berücksichtigen sind.

Wenn ich es richtig verstanden habe, werden die Erläuterungen einzelnen Versicherungsnehmern üblicherweise nicht im Rahmen des Vertragsschlusses zur Verfügung gestellt/darauf hingewiesen. Vielmehr dienen die Erläuterungen primär dazu, auf Seiten der Versicherer intern eine Abstimmung herbeizuführen und als Handreichung für einzelne Sachbearbeiter herzuhalten.

Nach meinem Verständnis dürften die Erläuterungen bei der Auslegung von Bedingungen also eigentlich keine Rolle spielen (Auslegung am Verständnishorizont durchschnittl. VN). Trotzdem wird in der Literatur an problematischen Stellen gerne "unverblümt" auf die Erläuterungen verwiesen. Allgemeine Aussagen zu der Bedeutung von Erläuterungen (etwa im Rahmen von Darstellungen der Rechtsquellen des Versicherungsrechts) finde ich allerdings kaum. Deswegen bin ich etwas irritiert.

Könnte mir vielleicht jemand auf die Sprünge helfen?

:)

Verlinkt habe ich mal eine der wenigen Passagen, die ich bisher hierzu finden konnte (Mühlbauer in Graf v. Westphalen,Produkthaftungshandbuch, 3. Aufl. 2012, § 64 Rn. 13

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