Liebe Leser,
Ich benötige zu folgendem Vorfall Euren Rat:
Eine schon etwas ältere Dame erleidet einen Unfall an der Hand. Anfang des Jahres schlägt der Beitrag der Unfallversicherung kräftig auf und das Ehepaar bezahlt den Beitrag pünktlich. Die Versicherung reguliert kurz danach den besagten Unfallschaden gemäß Gutachten - und möchte im selben Atemzug die Dame aus der Versicherung rauswerfen. Der Ehemann soll sein Einverständnis dazu geben und als Versicherter im Bestand bleiben.
Bemerkenswert: Die Versicherung läuft schon ca. 20 Jahre.
Meine Frage:
Darf der Versicherer der Dame so einfach den Vertrag kündigen? Es könnten sich doch schließlich noch Folgeschäden des Unfalls ergeben.
Vielen Dank und liebe Grüße
Ausschluß aus UV gesetzeskonform?
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
ZitatDarf der Versicherer der Dame so einfach den Vertrag kündigen? :
Das dürfte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / Versicherungsbedingungen / Nutzungsbedingungen liest. Kennt man diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.
Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.
PS: das Versicherungen sich ein Kündigungsrecht nach einem Schadenfall einräumen ist nicht unüblich.
In den meisten Versicherungen ist nach einem Schadensfall ein Kündigungsrecht für beide Seiten vereinbart.
Den aktuellen Versicherungsfall betrifft die Kündigung in der Regel nicht. Da bleiben auch "Folgeschäden" versichert.
Mich irritiert nur, dass der Ehepartner zustimmen soll. Wurde da eine Art "Doppelversicherung" abgeschlossen?
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Folgeschäden müssen von der Unfallversicherung auch nach der Kündigung beglichen werden, da der Zeitpunkt des Schadens innerhalb der Vertragslaufzeit lag.
Die Versicherung entkommt ihren Zahlpflichten bezgl. dieses Unfallschadens nicht durch Kündigung.
Hatte die Werte Dame denn bereits Schäden vor diesem Unfall.
Nach jedem Schaden können Versicherungen von beiden Seiten gekündigt werden.
ZitatDarf der Versicherer der Dame so einfach den Vertrag kündigen? :
Ja, wenn die Kündigung innerhalb von einem Monat nach der Leistung erfolgt ist. Eine entsprechende Klausel ist nach meiner Kenntnis bei allen Versicherungen in den AUB enthalten.
ZitatEs könnten sich doch schließlich noch Folgeschäden des Unfalls ergeben. :
Die müsste die Versicherung dennoch regulieren, da der Versicherungsfall vor der Kündigung eingetreten ist.
ZitatDarf der Versicherer der Dame so einfach den Vertrag kündigen? Es könnten sich doch schließlich noch Folgeschäden des Unfalls ergeben. :
Beim Eintritt des Versicherungsfalles haben sowohl Versicherungsnehmer als auch der Versicherte immer ein Sonderkündigungsrecht.
Folgeschäden des Unfalls sind davon gar nicht betrofen, die müssen im Rahmen der Versicherungsbedingungen auch noch reguliert werden, nachdem der Versicherungsvertrag gekündigt wurde.
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