Ausschluß aus UV gesetzeskonform?

7. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
papainnot
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 20x hilfreich)
Ausschluß aus UV gesetzeskonform?

Liebe Leser,

Ich benötige zu folgendem Vorfall Euren Rat:
Eine schon etwas ältere Dame erleidet einen Unfall an der Hand. Anfang des Jahres schlägt der Beitrag der Unfallversicherung kräftig auf und das Ehepaar bezahlt den Beitrag pünktlich. Die Versicherung reguliert kurz danach den besagten Unfallschaden gemäß Gutachten - und möchte im selben Atemzug die Dame aus der Versicherung rauswerfen. Der Ehemann soll sein Einverständnis dazu geben und als Versicherter im Bestand bleiben.
Bemerkenswert: Die Versicherung läuft schon ca. 20 Jahre.
Meine Frage:
Darf der Versicherer der Dame so einfach den Vertrag kündigen? Es könnten sich doch schließlich noch Folgeschäden des Unfalls ergeben.
Vielen Dank und liebe Grüße

Probleme mit der Versicherung?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von papainnot):
Darf der Versicherer der Dame so einfach den Vertrag kündigen?

Das dürfte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / Versicherungsbedingungen / Nutzungsbedingungen liest. Kennt man diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.



PS: das Versicherungen sich ein Kündigungsrecht nach einem Schadenfall einräumen ist nicht unüblich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1722 Beiträge, 378x hilfreich)

In den meisten Versicherungen ist nach einem Schadensfall ein Kündigungsrecht für beide Seiten vereinbart.
Den aktuellen Versicherungsfall betrifft die Kündigung in der Regel nicht. Da bleiben auch "Folgeschäden" versichert.

Mich irritiert nur, dass der Ehepartner zustimmen soll. Wurde da eine Art "Doppelversicherung" abgeschlossen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(750 Beiträge, 246x hilfreich)

Folgeschäden müssen von der Unfallversicherung auch nach der Kündigung beglichen werden, da der Zeitpunkt des Schadens innerhalb der Vertragslaufzeit lag.
Die Versicherung entkommt ihren Zahlpflichten bezgl. dieses Unfallschadens nicht durch Kündigung.

Hatte die Werte Dame denn bereits Schäden vor diesem Unfall.

Nach jedem Schaden können Versicherungen von beiden Seiten gekündigt werden.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von papainnot):
Darf der Versicherer der Dame so einfach den Vertrag kündigen?


Ja, wenn die Kündigung innerhalb von einem Monat nach der Leistung erfolgt ist. Eine entsprechende Klausel ist nach meiner Kenntnis bei allen Versicherungen in den AUB enthalten.

Zitat (von papainnot):
Es könnten sich doch schließlich noch Folgeschäden des Unfalls ergeben.


Die müsste die Versicherung dennoch regulieren, da der Versicherungsfall vor der Kündigung eingetreten ist.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von papainnot):
Darf der Versicherer der Dame so einfach den Vertrag kündigen? Es könnten sich doch schließlich noch Folgeschäden des Unfalls ergeben.

Beim Eintritt des Versicherungsfalles haben sowohl Versicherungsnehmer als auch der Versicherte immer ein Sonderkündigungsrecht.

Folgeschäden des Unfalls sind davon gar nicht betrofen, die müssen im Rahmen der Versicherungsbedingungen auch noch reguliert werden, nachdem der Versicherungsvertrag gekündigt wurde.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

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