Ich habe bitte eine konkrete Frage:
Ich hatte eine Direktversicherung, die vor 2 Jahren Beitragsfrei gestellt wurde, da ich den Arbeitgeber gewechselt habe.
Nun hat der ehem. Arbeitgeber die Versicherung gekündigt, da sie nicht Unverfallbar war . Es soll ein Rückkaufswert von 727 Euro ausbezahlt werden.
Auf meiner Lohnabrechnung war folgendes vermerkt:
Betr. AV. AG lfd. ST-pau 51,13 €
Betr. AV. AN lfd. ST-pau 13,87 €
Betr. AV. AN lfd. Geh. Ver -13,87 €
Unter "Verdienstbescheinigung" steht:
"pauschal versteuerte Zukunftssicherung 65 €"
Netto wurden die 65 € dann wieder abgezogen.
Nun meine Fragen dazu:
1. War es eine Arbeitgeber-finanzierte Versicherung und er bekommt den kompletten Rückkaufswert?
2. Wenn es AG-finanziert war: Steht mir trotzdem ein Teil der Summe zu? Z.b. weil ich Steuern gezahlt habe? Ich verstehe den Posten mit den -13,87 € nicht so richtig.
3. War die Versicherung wirklich nicht Unverfallbar? Sind obige Angaben in der Abrechnung nicht als Entgeltumwandlung zu verstehen, was eine sofortige Unverfallbarkeit bedeuten würde?
-- Editiert von Pennywise am 25.02.2009 14:51
Auszahlung Direktversicherung
25. Februar 2009
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Frage vom 25. Februar 2009 | 14:08
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 1x hilfreich)
Auszahlung Direktversicherung
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