Ich habe eine Frage zur Auszahlung eines Schadens durch die Versicherung. Verursacht durch einen Autounfall. Am Sonntag erlitt mein Wagen einen Totalschaden. Ich war nicht schuld an dem Unfall und die Dame hat das auch sofort bei den Beamten vor Ort und am nächsten Tag bei der Versicherung angegeben.
Am Montag, also der Tag nach dem Unfall, hätte ich den Wagen an die Leasingfirma zurückgeben müssen. Es war ein Mietkauf, ich habe die Raten nicht mehr bezahlt und mir wurde gekündigt.
Habe ich jetzt, als eingetragener Fahrzeughalter, Anspruch auf Auszahlung durch die Versicherung (Wir beide sind bei der HUK)???
Vielen Dank im Voraus.
Auszahlungsanspruch nach Totalschaden
19. Januar 2016
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Frage vom 19. Januar 2016 | 21:34
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszahlungsanspruch nach Totalschaden
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#1
Antwort vom 20. Januar 2016 | 09:26
Von
Status: Lehrling (1026 Beiträge, 491x hilfreich)
Grundsätzlich hat der Eigentümer Anspruch, in dem Fall also die Leasingfirma, die Antwort lautet also: nein
Nur eine evtl. Ausfallentschädigung und Kostenpauschale steht dem Nutzer -also dir- zu.
Und jetzt?
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