Auszahlungsanspruch nach Totalschaden

19. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
sfeisten
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszahlungsanspruch nach Totalschaden

Ich habe eine Frage zur Auszahlung eines Schadens durch die Versicherung. Verursacht durch einen Autounfall. Am Sonntag erlitt mein Wagen einen Totalschaden. Ich war nicht schuld an dem Unfall und die Dame hat das auch sofort bei den Beamten vor Ort und am nächsten Tag bei der Versicherung angegeben.

Am Montag, also der Tag nach dem Unfall, hätte ich den Wagen an die Leasingfirma zurückgeben müssen. Es war ein Mietkauf, ich habe die Raten nicht mehr bezahlt und mir wurde gekündigt.
Habe ich jetzt, als eingetragener Fahrzeughalter, Anspruch auf Auszahlung durch die Versicherung (Wir beide sind bei der HUK)???

Vielen Dank im Voraus.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Grundsätzlich hat der Eigentümer Anspruch, in dem Fall also die Leasingfirma, die Antwort lautet also: nein

Nur eine evtl. Ausfallentschädigung und Kostenpauschale steht dem Nutzer -also dir- zu.

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