Auto

6. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
Alpha8
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)
Auto

Hallo,

eine Frage: Wie bin ich versichert, wenn ich mein Auto, welches als Garagenwagen bisher versichert ist, außerhalb der Garage parke, geklaut bzw. aufgebrochen wird?

Gruß,
Alpha8

Probleme mit der Versicherung?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Wie war denn die Frage bei Vertragsabschluss ?

Ob Du eine Garage hast, oder ob Du eine Garage benutzt ?

Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Alpha8
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Michael32,

wie ich sehe, bist du nicht nur im Mietrechtsforum ;-)ien Ansprechpartner. Danke für deine Antwort.

Frage war, ob ich diese Garage benutze, nämlich um mein Auto darin abzustellen.

Spielt es eine Rolle ob "Benutzung" oder nur "Haben" ?

Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
gitte123
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 14x hilfreich)

Normalerweise wird beim Abschluß der KFZ-Versicherung gefragt: Wo steht das Fahrzeug überwiegend nachts? Dass das Garagenfahrzeug nicht Tag und Nacht ununterbrochen in der Garage stehen muß, ist eigentlich klar. Und daher bist du auch versichert, wenn das Fahrzeug ausserhalb der Garage aufgebrochen oder gestohlen wird. Wenn es natürlich nachts vor deiner Haustüre passiert, kann die Versicherung schon mal hellhörig werden. Aber wenn du es gut begründen kannst, dass das Fahrzeug nur mal ausnahmsweise ausserhalb der Garage stand, gibt es keine Schwierigkeiten. Nur sollte es nochmal vorkommen, wird die Versicherung davon ausgehen, dass du nicht regelmäßig den PKW ind er Garage parkst. Aber wenn du abends irgendwo zu Besuch oder im Kino oder so bist, ist das Fahrzeug versichert, wenn du dort parkst.
Lg

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#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hm,

ich kann mich erinnern, daß unser VS-Makler bei der letzten AUtoversicherung (5/2006) nur gefragt hat, ob eine Garage vorhanden ist, was mich vermuten lässt, daß es nicht zwingend erforderlich ist, das Fahrzeug einzustellen.

Wahrscheinlich ist in der Statistik bei Garagenbesitzern die Diebstahlhaüfigkeit geringer und somit die Prämie günstiger. Ist aber nur eine Vermutung.

Letztendlich wäre ein Blick in die Vertragsbedingungen sinnvoll.


Gruß

Michael

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#5
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Die Frage des Maklers/Vertreters mag sein, ob >> eine Garage vorhanden ist <<.

In der Police dürfte aber bei der Bejaung der o.g. Frage stehen: >> Das Fahrzeug wird regelmäßig in einer Garage abgestellt.<<

Sollte gar keine Garage vorhanden sein, oder eine Garage zu anderen Zwecken genutzt werden, kann es im Schadenfall schon zu Problemen kommen.

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#6
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hallo epoeri,

unser Makler nimmt solche Sachen sehr genau.

Hab mal nachgefragt, er sage Fahrzeug muss "überwiegend" in der Garage stehen.

Gruß

Michael


-- Editiert von michael32 am 06.12.2006 15:41:28

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#7
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hallo,

>>>Hab mal nachgefragt, er sage Fahrzeug muss überwiegend in der Garage stehen.

tolle aussage :(

du bist uneingeschränkt versichert!!!

der verstoss gegen eines der sogenannten ""gefahrenmerkmale"" führt jedoch zu einer vertragsstrafe und die kann teurer sein, als ein geklautes radio ;)

viele grüße

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ich habe das so verstanden, wenn das Auto MAL draussen steht, kein Problem, wenn aber festgestellt wird, daß es ständig draussen steht, dann gibt es Probleme.

Klar, versichert ist man schon.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Vertrragsstrafe in meinem Vertrag 500 EUR.


Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Alpha8
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

... tja, unser vermieter hat die garage gekündigt!. hat ihm nicht gefallen, dass ich ihn zur schadensersatzpflicht aufgefordert habe, sollte jemand meinen wagen beschädigen. (garage konnte wegen bauarbeiten nicht genutzt werden).

so einfach ist das. jetzt bin ihc ratlos.
grüße

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
babu
Status:
Schüler
(392 Beiträge, 57x hilfreich)

Mit Kanonen auf Spatzen schießen...

Würde den Vermieter bitten, die Kündigung zurückzuziehen, die Mietforderung für den Zeitraum des 'Nichtnutzenkönnens' auszusetzen und selbst auf Schadenersatzansprüche iZm der vorübergehende Nichtbenutzung der Garage zu verzichten.
Gleichzeitig würde ich der Versicherung die Umstände und den dafür voraussichtlichen Zeitraum anzeigen.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

>>>dass ich ihn zur schadensersatzpflicht aufgefordert habe, sollte jemand meinen wagen beschädigen. (garage konnte wegen bauarbeiten nicht genutzt werden).

selbst schuld!

wer wind säht wird sturm ernten ;)

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

Außerdem war die Forderung völlig unsinnig.

Der Vermieter wäre im Schadenfall trotz so einer Forderung nicht zu Schadenersatz verpflichtet gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Alpha8
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo,

nur mal so zur Info: Ich bin nicht von selbst auf diese Idee gekommen. Der Mieterschutz riet mir, mein Schreiben so zu formulieren.
Ehrlich gesagt, ich wäre von meinem Vermieter auch gern vorher informiert worden, dass die Garage zu bestimmten Zeiten nicht genutzt werden kann und nicht durch den neuen Eigentümer, der mich zufällig traf.

Beispiel: Wenn sich irgendjemand dauerhaft in díe Einfahrt stellen würde, ich mich bei meinem Vermieter beschwere, dass das nicht geht, kann er mir doch auch nicht einfach so aus Lust und Laune kündigen..

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hallo,

>>>Wenn sich irgendjemand dauerhaft in díe Einfahrt stellen würde

was kann denn der vermieter dafür/dagegen machen?

>>>kann er mir doch auch nicht einfach so aus Lust und Laune kündigen..

nun, wenn es sich um einen einzelmietvertrag, unabhängig von einer wohnung, handelt dann besteht m.W. hier kein besonderer kündigungsschutz.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Alpha8
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

.. danke für die Antwort. By the way... welche Kündigungsfrist muß eigentlich eingehalten werden?

Vorab schon mal herzlichen Dank!

Gruß

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