Auto gestohlen / Versicherung zahlt nicht

10. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
Mandy81
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Auto gestohlen / Versicherung zahlt nicht

Hallo, ich habe ein kleines bzw. großes problem. Wir haben uns am 27.12.2007 ein Auto gekauft (von Privat) leider ist uns nach ca.2kilometer der Motor explodiert. Wir haben dann sofort versucht mit den verkäufer kontakt aufzunehmen, leider fehlanzeige. Haben dann die Polizei gerufen was wir jetzt machen können, der Polizist sagte stellt es erstmal an der Tankstelle ab, das haben wir dann auch gemacht. Wir sind dann heime gefahren und wollten das Auto dann am nächsten Tag mit hänger abholen. Wir haben vorher an der Tankstelle angerufen ob das Auto noch da steht, weil wir ein sehr komisches gefühl hatten,wollten ja auf nummer sicher gehen nicht das wir 300kilometer umsonst fahren. Leider wahr das Auto weg :( Wir haben dann eine anzeige bei der Polizei gemacht. Das Auto wahr ja noch auf den Verkäufer versichert (Teilkasko) aber leider hat uns niemand gesagt das wir es der Versicherung melden können, was wir aber jetzt gemacht haben. Die Versicherung bearbeitet es nicht, weil wir angeblich den Diebstahl innerhalb einer Woche den Diebstahl der Versicherung melden müssen. Wir hatten aber extra bei der Versicherung angerufen und nachgefragt, da wurde uns gesagt man hat bis 6 Monate Zeit. Was stimmt denn nun?

Probleme mit der Versicherung?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nnahoj
Status:
Schüler
(330 Beiträge, 171x hilfreich)

Die momentanen Versicherungsbedingungen einer namhaften Gesellschaft besagen etwas gekürzt: Bei allen Versicherungsarten ist jedes Schadenereignis innerhalb einer Woche anzuzeigen. Ausnahme bei Entwendung eines Fahrzeugs: Unverzügliche Anzeige beim Versicherer in Schriftform und mit Unterschrift des Versicherten. Unverzüglich, also sofort ohne schuldhafte Verzögerung. Sie müssten feststellen, zu welchen Bedingungen dort zu dieser Zeit der Vertrag bestand.
Aber 1/2 Jahr Anzeigefrist beim Fahrzeugdiebstahl kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, solche Versicherungsbedingungen sind sehr unwahrscheinlich, was allerdings auch verständlich ist. :(

Sepp aus Bayern

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

In der Tat hängt diese Frage von den Versicherungsbedingungen ab. Normalerweise gehört es zu Ihren sogenannten Obliegenheiten, Schadensfälle unverzüglich zu melden. Unverzüglich heißt: Ohne schuldhaftes Zögern. Ein halbes Jahr wird sicherlich diesen Zeitraum überschritten haben.

Wer eine Obliegenheit verletzt, hat eine gute Chance darauf, seinen Versicherungsschutz zu verlieren.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mandy81
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Wir hätten es ja sofort der Versicherung gemeldet wenn wir gewußt hätten das das Fahrzeug eine Teilkasko gehabt hat. Wir waren der Meinung es hatte nur Haftpflicht (wahr ja auch ein älteres Fahrzeug Bj.91) wir wußten ja nicht mal bei welcher Versicherung das Auto überhaupt Versichert wahr, wir haben auch mehrmals versucht mit den Verkäufer kontakt auf zunehmen, hatten aber keine erfolg. Wir hatten mit den Verkäufer das so ausgemacht, das wir mit den angemeldeten Auto heim fahren und es dann schnellstmöglich um melden.
Wir haben durch unseren Versicherungsmann herraus bekommen bei welcher Versicherung der Verkäufer ist haben angerufen, einer sagt von der versicherung bis 6 Monate der andere nur eine Woche. Geld weg und Auto :(

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nnahoj
Status:
Schüler
(330 Beiträge, 171x hilfreich)

Servus mandy81, blöd gelaufen, da wird aber alles nix mehr helfen. Denn wie heisst es so schön: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Die Strafe ist halt hier der finanzielle Verlust. Einziger Trost mag es sein, dass der Zeitwert eines Autos, das 17 Jahre auf dem Buckel hat - noch dazu mit explodiertem Motor -
auf tiefstem Niveau sein dürfte. Ich will hier nicht vom Schrottpreis sprechen, da ich ja das Auto und Einzelheiten nicht kenne, aber es dürfte sich vermutlich wohl auf dieser Ebene bewegen, sodaß Ihr finanzieller Verlust hoffentlich verschmerzbar ist.
Alles Gute - und nächstes mal mehr Glück beim Autokauf! ;)

Sepp aus Bayern










-- Editiert von nnahoj am 13.10.2008 14:52

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#5
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Wann haben Sie den Diebstahl denn konkret gemeldet?

Können Sie die Auskunft, dass eine Diebstahlanzeige sechs Monate Zeit habe, nachweisen?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mandy81
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo, also den Diebstahl haben wir im Mai sofort gemeldet wo wir die Versicherung + Versicherungsnummer von den Verkäufer rausbekommen haben. Leider kann ich es nicht nachweißen mit den 6 monaten, habe leider nichts schriftlich in der Hand. Wir haben gestern endlich mal eine Antwort von der Versicherung bekommen: bei diesen Ereignis handelt es sich nicht um einen versicherten Schadensfall.
Sie haben uns den Versicherungsfall mit erheblicher Verspätung gemeldet. Sie hätten uns den Schadenfall innerhalb einer Woche anzeigen müssen. Da dies nicht geschehen ist , sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei.

Toll:( ich wußte ja nicht welche Versicherung. Wir sind ja auch gleich am 28.12.2007 zu unseren Anwalt gegangen, aber er hat überhaupt nicht an die Versicherung gedacht.

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