Das Auto von meiner Cousine war in Ihrer Garage geparkt. Ich habe es rausgefahren und vor der Garage geparkt.
Handbremse angezogen und 1.Gang eingelegt. Den Schlüssel habe ich aber nicht abgezogen. Motor war aus. Dann hat meine Cousine das Garagentor verschlossen. Ich wollte mein Gepäck in den Kofferraum laden. Die Hecktür war verschlossen. Ich wollte den Schlüssel vom Lenkerschloss abziehen um den Kofferraum zu öffnen. Ich beugte mich mit dem Oberkörper auf der Fahrerseite nach vorne und griff nach dem Schlüssel. Das Auto zündete und machte einen Satz nach vorne.Das Garagentor teilte sich in zwei.
Meine Privathaftpflichtversicherung hat den Schaden an der Garage abgelehnt.
Die Begründung:" Ansprüche wegen Schäden, die der Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs verursacht, sind nicht versichert".
Ich bin nicht der Eigentümer. Ich habe das Fahrzeug nicht in meinem Besitz gehabt. Ich war nicht der Halter und geführt habe ich das Fahrzeug auch nicht.
Soll ich da ein Widerspruch einlegen? Oder hat die Versicherung recht?
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Auto macht Garagentor kaputt
24. November 2010
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Frage vom 24. November 2010 | 20:13
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 9x hilfreich)
Auto macht Garagentor kaputt
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 24. November 2010 | 22:47
Von
Status: Student (2719 Beiträge, 1181x hilfreich)
quote:
geführt habe ich das Fahrzeug auch nicht
Wie nennst du dann
Ich habe es rausgefahren und vor der Garage geparkt.
Handbremse angezogen und 1.Gang eingelegt. Den Schlüssel habe ich aber nicht abgezogen.
und
griff nach dem Schlüssel. Das Auto zündete
Wobei der zweite Teil eher :"Ich startete das Fahrzeug ohne zu lenken oder zu bremsen", heißen müsste
Das nennt man grob fahrlässig.
Wenn das ein "fremdes" Tor war zahlt doch die Autoversicherung ?
Uwe
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-- Editiert am 24.11.2010 22:48
#2
Antwort vom 24. November 2010 | 22:54
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 9x hilfreich)
Halter und Versicherungsnehmer ist der Ehemann. Die Garage gehört seiner Frau, da es Ihre Eigentumswohnung ist. Zahlt da die Kfz Haftpflicht vom Ehemann?
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#3
Antwort vom 25. November 2010 | 09:22
Von
Status: Lehrling (1417 Beiträge, 649x hilfreich)
Kommt auf die Versicherungsbedingungen an.
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