Auto verliehen, Leiher hat Unfall mit Alkohol

8. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
mpg27
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto verliehen, Leiher hat Unfall mit Alkohol

Hallo,

ich habe mein Auto an einen Verwandten 1. Grades verliehen und der hat einen Bagatellunfall gehabt. Der Unfallgegner hat die Polizei hinzugezogen und dabei wurde festgestellt das der Fahrer mit 1,0 Promille AAK unterwegs war. Das Ergebnis der BAK kenne ich noch nicht.
Ich habe mich mit dem Unfallgegner in Verbindung gesetzt um den Schaden zu regulieren, er wollte erst in eine Werkstatt fahren. Nach Aussage meines Verwandten handelt es sich schlimmstenfalls um einen Lackkratzer, ausgesehen hätte es wie eine wegpolierbare Schramme.
Ich habe meine Versicherung angerufen und gefragt wie lange es dauern darf bis ich den Schaden melde. Die Dame gab mir die Auskunft das ich dafür 2 Jahre Zeit hätte und bei einer Schadensmeldung meine Beiträge sofort steigen würden. In der Hoffnung, dass der Schaden nicht so hoch ist und der Unfallgegner sich korrekt verhält habe ich den Schaden erstmal nicht gemeldet, die Dame hat auch keinerlei Angaben von mir aufgenommen.
Der Unfall wurde von der Polizei aufgenommen.
Jetzt stellt sich mir folgende Frage: Da der Promillewert irgendwo um 1,x Promille liegen wird kann es passieren das die Versicherung jemanden in Regress nimmt.
Wer wird das sein? Macht es dabei einen Unterschied ob der Fahrer bei der Versicherung angebenen ist? Ich habe dem Vertrag damals über ein Portal abgeschlossen und kann nicht mehr sagen ob es bei der Gesellschaft relevant war wer das Auto genau fährt oder ob nur danach gefragt wurde ob es Personen junger als 25 Jahre fahren werden.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12316.11.2012 16:34:06
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 181x hilfreich)


Guten Morgen!

Um einen Teil Ihrer Fragen (Regress, Alkoholfahrt) zu beantworten, möchte ich einen m.E. sehr passenden Beitrag empfehlen:

Tipp 1:
http://www.experten-branchenbuch.de/ratgeber/regress-beim-betrunkenen-fahrer-durch-haftpflichtversicherung


Für die Frage hinsichtlich des eingetragenen Nutzerkreises ein weiterer Link:

Tipp 2:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Auto-Haftpflicht-Versicherung-und-Vollkasko-__f175863.html


Alles Gute!

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"
Ein guter Rat ist nur ein guter Rat für den, der ihn braucht.

(Bill Cosby)"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

also bei Lackkrazern muss man mit mehreren Hundert Euro rechnen, dass wird dir auch deine Versicherung sagen, wenn du fragen solltest...

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12316.11.2012 16:34:06
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 181x hilfreich)


oh, fast vergessen!!!

ergänzend zu meinem 1. Beitrag:

Die Auskunft der Versicherungmitarbeiterin bezüglich der Meldefristen ist absolut falsch!

Der Schaden ist unverzüglich und ohne schuldhaftes Verzögern zu melden (§ 30 VVG ).
Sie finden die detailierte Regelung des Versicherers in den AKB zu Ihrem Vertrag.
Bei Verstoß kann der Versicherer u.U. leistungsfrei sein.



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Ein guter Rat ist nur ein guter Rat für den, der ihn braucht.

(Bill Cosby)"

1x Hilfreiche Antwort

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