Auto wurde gestohlen und wieder gefunden mit Totalschaden. Welche Rechte habe ich?

7. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Ruven.
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)
Auto wurde gestohlen und wieder gefunden mit Totalschaden. Welche Rechte habe ich?

Hallo Freunde,

mir ist mein knapp zwei Jahre alter Golf gestohlen worden und nach drei Wochen auf einem Industrieparkplatz wiedergefunden worden. Die Freude über den Fund verflog aber schnell, da der Golf mindestens einen Getriebeschaden hat, also nicht mehr fahrtüchtig ist. Das ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Man liest ja immer alles mögliche, dass die Versicherungen gerade in solchen Fällen den Wiederbeschaffungswert extrem niedrig ansetzen, gerade wegen eigene Gutachter, die natürlich im Sinne der Versicherung arbeiten - DEKRA hin oder her.

Wäre das Fahrzeug gar nicht mehr aufgefunden worden, hätte ich den Gutachter ja so oder so selber zahlen müssen.

Bei einem Unfall kann man ja einen eigenen Gutachter bestellen und die Versicherung muss die Kosten bezahlen. Ist das in dem jetzigen Fall dann auch anwendbar?

Bei einem reinen Diebstahl gibt es ja keinen Nutzungsausfall. Aber wie sieht es jetzt aus, da das Fahrzeug wie es aussieht einen (Total)schaden hat?

Bei einem Unfall hatte ich sowohl den Gutachter als auch den Nutzungsausfall der Versicherung in Rechnung gestellt. Kann ich das in diesem Fall auch tun?

Vielleicht weiß Jemand da Bescheid. Danke schonmal!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Die Ansprüche aus der Teilkasko sind rein vertraglich, alle Positionen wie Nutzungsausfall, Mietwagen, Wertminderung... gibt es hier (meist) nicht, das wäre nachzulesen - Premiumtarife bieten das
Ebenso ist man Weisungsgebunden, d.h. ein eigener Gutachter fällt flach.
Die Kosten für das Gutachten trägt die Versicherung.

Aufgrund des geringen Alters könnte hier eine Neuwertklausel greifen, wurde das Auto gebraucht gekauft oder neu und ist die Erstzulassung wirklich weniger als 2 Jahre her?
--> Vertrag prüfen, Neuwert (Kaufwertentschädigung) bis zu 2 Jahre!?



1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Ruven.):
mir ist mein knapp zwei Jahre alter Golf gestohlen worden


Zitat (von Ruven.):
da der Golf mindestens einen Getriebeschaden hat, also nicht mehr fahrtüchtig ist. Das ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ein wirtschaftlicher Totalschaden.



Wer hat den Schaden festgestellt und warum soll ein knapp zwei Jahre alter Golf mit Getriebeschaden ein Totalschaden sein?


Zitat (von Ruven.):
Man liest ja immer alles mögliche, dass die Versicherungen gerade in solchen Fällen den Wiederbeschaffungswert extrem niedrig ansetzen, gerade wegen eigene Gutachter, die natürlich im Sinne der Versicherung arbeiten - DEKRA hin oder her.



Wenn es nötig wäre, kannst du natürlich auch gegen deine Versicherung vorgehen.


Zitat (von Ruven.):
Bei einem Unfall kann man ja einen eigenen Gutachter bestellen und die Versicherung muss die Kosten bezahlen. Ist das in dem jetzigen Fall dann auch anwendbar?

Bei einem reinen Diebstahl gibt es ja keinen Nutzungsausfall. Aber wie sieht es jetzt aus, da das Fahrzeug wie es aussieht einen (Total)schaden hat?

Bei einem Unfall hatte ich sowohl den Gutachter als auch den Nutzungsausfall der Versicherung in Rechnung gestellt. Kann ich das in diesem Fall auch tun?



Wie Lazyboy schon sagte, ist Kasko Vertragsrecht. Deine Ansprüche kannst du in deinen Versicherungsunterlagen nachlesen.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#3
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Ruven.):
Wäre das Fahrzeug gar nicht mehr aufgefunden worden, hätte ich den Gutachter ja so oder so selber zahlen müssen.
Wie kommst du darauf?
Abgesehen davon, dass bei einem Diebstahl mitunter kein Gutachter notwendig ist (der Widerbeschaffungswert kann durchaus anders ermittelt werden), zahlt die Kasko so oder so den Gutachter. Zumindest wäre mir kein Vertrag bekannt, der für einen Diebstahl die Bezahlung des Gutachters durch den Kunden vorgäbe.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Mit Neuteilen und Arbeit kostet ein Getriebetausch 6000 - 6500 €, das sollte ein 2 Jahre altes Fahrzeug durchaus noch wert sein.
Davon ab muss es keineswegs ein Neuteil sein, sondern kann durchaus auch ein generalüberholtes Ersatzteil eingebaut werden, was die Kosten um rund 2000€ senkt.
Eine Reparatur ist eventuell ebenso möglich.

Ein wirtschaftlicher Totalschaden ist hier sehr unwahrscheinlich.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ruven.
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Zitat (von Ruven.):
Zumindest wäre mir kein Vertrag bekannt, der für einen Diebstahl die Bezahlung des Gutachters durch den Kunden vorgäbe.


Da habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Bei einem Unfall kann ich einen eigenen Gutachter beauftragen und bei einem Diebstahl nicht. Natürlich muss ich den Gutachter nicht bezahlen, wenn die Versicherung den bestellt. Der ist aber auch nicht neutral, egal wie oft die das einem versichern und entsprechend ist das Gutachten dann auch für mich schlechter. Darum geht es ja.

Fakt ist, die Versicherung hat schon einen Gutachter der DEKRA (aber die arbeiten eh zusammen) bestellt. Ich würde lieber einen eigenen bestellen, aber so wie es aussieht, hat hier Niemand Klarheit darüber.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Ruven.):
Ich würde lieber einen eigenen bestellen, aber so wie es aussieht, hat hier Niemand Klarheit darüber.



Wir schon! ;) Nur du scheinbar nicht.

Nochmal - Kasko ist Vertragsrecht! Wie sollen wir wissen, was du vertraglich mit deiner VS vereinbart hast.

Da könnte z.B. stehe:


Sachverständigenkosten:

Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben.


Oder auch was anderes.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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