Autodiebstahl muss Versicherung Zahlen

20. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
DocHolliday
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Autodiebstahl muss Versicherung Zahlen

Versicherung (AXA) möchte für den Diebstahl des Fahrzeuges nicht aufkommen. Fahrzeug ist Vollkasko versichert.
angeblich Fahrlässigkeit.

Zur Sache:

Meine Eltern & meine Familie, wir trafen uns am Bahnhof bei uns am Ort um mit dem Zug einen Ausflug zu machen. Meine Eltern kamen mit dem Auto und stellten es auf dem Parkplatz Ordnungsgemäß ab.
Mein Vater ist gefahren mit seinem Schlüssel.

Nach dem wir alle in den Zug eingestiegen waren, bemerkten wir, das meine Mutter ihren Rucksack auf der Bank am Bahnsteig vergessen hatte.

Also stieg ich an der nächst möglichen Haltestelle wieder aus und fuhr wieder zurück. Dauer ca.20min.

Bei der Ankunft stellte ich gleich dest das die Tasche entleert und natürlich die Geldbörse entwendet war.

Ok, halb so schlimm. Ich fuhr dann mit dem nächsten Zug und dem Rucksack den andern hinterher.
Wir trafen uns dann am Vereinbarten Ziel usw.

Nach der Heimfahrt,wieder am Bahnhof, stellte dann mein Vater mit entsetzen fest, das das Auto entwendet wurde.

Da viel es meiner Mutter ein.
Sie hatte noch den Ersatzschlüssel in dem Rucksack.
Der war auch weg.

Nun, ist die Versicherung zahlungpflichtig
oder war das grob fahrlässig
und die Versicherung muss nichts bezahlen ??

wäre toll wenn mir jemand bei dieser Sache helfen könnte.

Danke

mfg DocHolliday

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5 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116286 Beiträge, 39238x hilfreich)

Da der Schlüssel nicht durch Raub entwendet wurde und auch sonst keine Maßnahmen zur Sicherung des Eigentums getroffen wurde, dürfte die Versicherung von Ihrer Leistungspflicht befreit sein.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DocHolliday
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Beiträge,

wobei meine Hoffnung schwindet.
Stand der Dinge:
Die Versicherung hat jetzt, nach Ablauf der 4 Wochenfrist,
(Wenn ein Fahrzeug entwendet wurde, besteht eine 4Wochenfrist. Nach dieser Frist sollte die Versicherung eigentlich den Verlust ersetzen
Akteneinsicht bei der Polizei gefordert.

Bin mal gespannt wie lange die Versicherung das jetzt noch hinzieht.

werde das Ergebnis hier posten

mfg

DocHolliday





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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DocHolliday
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Ende gut alles Gut

Die Polizei hat vor einigen Wochen, Teile des Fahrzeuges sichergestellt.
Ein Gutachter der Versicherung hat due Teile verkauft.
Den Erlös bekamen mein Eltern gut geschrieben. Die Versicherung hat den Fehlbetrag von mehreren tausend EUR überwiesen.

mfg
DocHolliday

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116286 Beiträge, 39238x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung.


Bei euch ging es ja recht unproblematisch ...


Leider erlebe ich laufend gegenteiliges ...





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