Hallo zusammen,
Leider finde ich zu meiner Frage keine Antwort im Net, daher formuliere ich sie jetzt selbst:
Mein Auto ist in der Werkstatt und es wurde schon alles probiert. Bald sind die Ma dort mit ihrem Latein am Ende.
Was ist, wenn es nicht repariert werden kann? Es ist Vollkasko versichert... ist es dann ein technischer Totalschaden? Trägt das die Vollkasko? Auto ist noch finanziert.
Es befindet sich im Notmodus und ist daher so nicht mehr dauerhaft nutzbar.
Vielen Dank schon mal für Informationen bzw. Erfahrungen!
Autoreparatur nicht möglich... Vollkasko?
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Wann war denn der Unfall und was hat der Gutachter festgestellt?
Es war kein Unfall, sondern ist nur eine Fehlermeldung und der Notmodus daraufhin. Warum das Auto dies tut, konnte bisher nicht geklärt werden. Auto steht seit Wochen in der Werkstatt.
Ich wollte nur mal hypothetisch fragen, was ist, wenn die Werkstatt meinem Auto nicht helfen kann.
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ZitatEs war kein Unfall, :
Dan wird die Versicherung da nichts zahlen.
ZitatIch wollte nur mal hypothetisch fragen, was ist, wenn die Werkstatt meinem Auto nicht helfen kann. :
Dann die Werkstatt mal wechseln in Autoforen nachfragen oder hier bewerben: https://die-autodoktoren.tv/
Also ist die Kasko tatsächlich nur in Unfallfragen zuständig... und nicht generell bei technischem Totalschaden ohne Unfalleinfluss...
Hm... tja, kann ich nur hoffen, dass es doch noch ein gutes Ende nimmt. Werkstätten sind genug dran... Werkstatt des Vertrauens und Hersteller grübeln schon gemeinsam.
Trotzdem danke für deine Rückmeldung!
Gibt es ggf. Herstellergarantie oder noch Sachmängelhaftung, die man geltend machen könnte?
Beispiel: Im letzten halben Jahr von einem Händler gekauft...dann müsste der den Nachweis führen, dass es nicht schon beim Kauf vorgelegen hat...aber dazu muss er dann auch zumindest mal den Fehler diagnostizieren
Falsch.ZitatDan wird die Versicherung da nichts zahlen. :
Nein. Das ist nicht so.ZitatAlso ist die Kasko tatsächlich nur in Unfallfragen zuständig.. :
Lies nach in DEINEM Versicherungsvertrag, was über DEINE Vollkasko alles versichert ist und wie/zu welchem Wert.
Wenn sie zu einem hoffentlich einheitlichen und versicherungstechnisch passendem Schluss kommen, könnte die Versicherung eintreten müssen.ZitatWerkstatt des Vertrauens und Hersteller grübeln schon gemeinsam. :
Ob finanziert oder nicht, ist hierbei nicht relevant.
p.s.
In meiner Vollkasko ist zB auch Diebstahl versichert--- und sie hat auch schon mal gezahlt. Ganz ohne Unfall.
ZitatIn meiner Vollkasko ist zB auch Diebstahl versichert--- und sie hat auch schon mal gezahlt. Ganz ohne Unfall. :
Ganz bestimmt nicht.
gruß charly
Vollkommener Unsinn! Diebstahl ist in der Teilkasko versichert und Teilkasko ist Teil der Vollkasko.ZitatIn meiner Vollkasko ist zB auch Diebstahl versichert :
Schließt das aus, dass meine KFZ-Versicherung im Falle eines Diebstahls geleistet hat?ZitatVollkommener Unsinn! :
Dann hatte ich seinerzeit vermutlich eine Teilkasko+Vollkasko-KFZ-Versicherung.
Kommt das hin?
Jedenfalls hat diese V wegen Diebstahls meines KFZ gezahlt. Das KFZ war 2,5 Jahre alt.
ZitatJedenfalls hat diese V wegen Diebstahls meines KFZ gezahlt. Das KFZ war 2,5 Jahre alt. :
Wenn tatsächlich die Vollkasko geleistet hat und Dich dementsprechend auch hochgestuft hat, dann wurdest Du von der Versicherung so schnell über den Tisch gezogen, dass Du die dabei entstandene Reibungswärme wohl als Nestwärme empfunden hast.
Diebstahl ist nämlich ein Teilkasko-Risiko und dort gibt es keine Hochstufungen.
Jetzt muss ich doch mal @Anami beispringen
ZitatVollkommener Unsinn! Diebstahl ist in der Teilkasko versichert und Teilkasko ist Teil der Vollkasko. :
Das ist ein Widerspruch in sich. Niemand schließt zwei Kaskoversicherungen ab, also sowohl Vollkasko als auch Teilkasko. Vielmehr schließt man entweder das eine oder das andere ab. Man erhält beim Abschluss der Vollkasko auch nicht zwei Versicherungsverträge.
Richtig ist vielmehr, dass die Vollkasko auch den Leistungsumfang der Teilkasko umfasst. Daher ist die Aussage, dass die Vollkasko für Diebstahl zahlt völlig richtig. Außerdem steht in den Versicherungsbedingungen der Vollkasko, dass man nur bei einem Unfallschaden zurückgestuft wird. Wenn die Vollkasko also bei einem Diebstahl leisten muss, wird man nicht zurückgestuft.
Dem Fragesteller hilft das allerdings nicht, da ein technischer Schaden nicht im Leistungsumfang der Vollkaskoversicherung enthalten ist.
Hauptsache, die Versicherung zahlte. Stimmts?ZitatKommt öfter vor. Das der Nutzer sein *keine Ahnung* zeigt :
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Hat sie nicht.Zitatund Dich dementsprechend auch hochgestuft hat, :
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Vielmehr fragt doch der TE, wie es bei ihm nun ist.
Zerreißt euch doch nicht das Maul über meinen Fall. Übrigens fand bei mir der Diebstahl im Ausland statt nein, nicht in Polen und kein PKW, ist schon ein paar Jahre her, es gab viel Hick & Hack, trotz fachlicher Unterstützung und ganz ohne meine keine Ahnung.
Es war KEIN Unfall--- darauf wollte ich hinweisen.ZitatDan wird die Versicherung da nichts zahlen. :
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