Autoreparatur nicht möglich... Vollkasko?

1. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Stapelinchen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Autoreparatur nicht möglich... Vollkasko?

Hallo zusammen,

Leider finde ich zu meiner Frage keine Antwort im Net, daher formuliere ich sie jetzt selbst:
Mein Auto ist in der Werkstatt und es wurde schon alles probiert. Bald sind die Ma dort mit ihrem Latein am Ende.
Was ist, wenn es nicht repariert werden kann? Es ist Vollkasko versichert... ist es dann ein technischer Totalschaden? Trägt das die Vollkasko? Auto ist noch finanziert.
Es befindet sich im Notmodus und ist daher so nicht mehr dauerhaft nutzbar.

Vielen Dank schon mal für Informationen bzw. Erfahrungen!

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119303 Beiträge, 39708x hilfreich)

Wann war denn der Unfall und was hat der Gutachter festgestellt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Stapelinchen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es war kein Unfall, sondern ist nur eine Fehlermeldung und der Notmodus daraufhin. Warum das Auto dies tut, konnte bisher nicht geklärt werden. Auto steht seit Wochen in der Werkstatt.
Ich wollte nur mal hypothetisch fragen, was ist, wenn die Werkstatt meinem Auto nicht helfen kann.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119303 Beiträge, 39708x hilfreich)

Zitat (von Stapelinchen):
Es war kein Unfall,

Dan wird die Versicherung da nichts zahlen.



Zitat (von Stapelinchen):
Ich wollte nur mal hypothetisch fragen, was ist, wenn die Werkstatt meinem Auto nicht helfen kann.

Dann die Werkstatt mal wechseln in Autoforen nachfragen oder hier bewerben: https://die-autodoktoren.tv/


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Stapelinchen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ist die Kasko tatsächlich nur in Unfallfragen zuständig... und nicht generell bei technischem Totalschaden ohne Unfalleinfluss...

Hm... tja, kann ich nur hoffen, dass es doch noch ein gutes Ende nimmt. Werkstätten sind genug dran... Werkstatt des Vertrauens und Hersteller grübeln schon gemeinsam.

Trotzdem danke für deine Rückmeldung!

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#5
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2269 Beiträge, 355x hilfreich)

Gibt es ggf. Herstellergarantie oder noch Sachmängelhaftung, die man geltend machen könnte?
Beispiel: Im letzten halben Jahr von einem Händler gekauft...dann müsste der den Nachweis führen, dass es nicht schon beim Kauf vorgelegen hat...aber dazu muss er dann auch zumindest mal den Fehler diagnostizieren :)

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31888 Beiträge, 5621x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dan wird die Versicherung da nichts zahlen.
Falsch.
Zitat (von Stapelinchen):
Also ist die Kasko tatsächlich nur in Unfallfragen zuständig..
Nein. Das ist nicht so.
Lies nach in DEINEM Versicherungsvertrag, was über DEINE Vollkasko alles versichert ist und wie/zu welchem Wert.
Zitat (von Stapelinchen):
Werkstatt des Vertrauens und Hersteller grübeln schon gemeinsam.
Wenn sie zu einem hoffentlich einheitlichen und versicherungstechnisch passendem Schluss kommen, könnte die Versicherung eintreten müssen.

Ob finanziert oder nicht, ist hierbei nicht relevant.

p.s.
In meiner Vollkasko ist zB auch Diebstahl versichert--- und sie hat auch schon mal gezahlt. Ganz ohne Unfall.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Anami):
In meiner Vollkasko ist zB auch Diebstahl versichert--- und sie hat auch schon mal gezahlt. Ganz ohne Unfall.


Ganz bestimmt nicht.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von Anami):
In meiner Vollkasko ist zB auch Diebstahl versichert
Vollkommener Unsinn! Diebstahl ist in der Teilkasko versichert und Teilkasko ist Teil der Vollkasko.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31888 Beiträge, 5621x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Vollkommener Unsinn!
Schließt das aus, dass meine KFZ-Versicherung im Falle eines Diebstahls geleistet hat?
Dann hatte ich seinerzeit vermutlich eine Teilkasko+Vollkasko-KFZ-Versicherung.
Kommt das hin?
Jedenfalls hat diese V wegen Diebstahls meines KFZ gezahlt. Das KFZ war 2,5 Jahre alt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2269 Beiträge, 355x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Jedenfalls hat diese V wegen Diebstahls meines KFZ gezahlt. Das KFZ war 2,5 Jahre alt.

Wenn tatsächlich die Vollkasko geleistet hat und Dich dementsprechend auch hochgestuft hat, dann wurdest Du von der Versicherung so schnell über den Tisch gezogen, dass Du die dabei entstandene Reibungswärme wohl als Nestwärme empfunden hast.
Diebstahl ist nämlich ein Teilkasko-Risiko und dort gibt es keine Hochstufungen.

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#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16800x hilfreich)

Jetzt muss ich doch mal @Anami beispringen

Zitat (von user08154711):
Vollkommener Unsinn! Diebstahl ist in der Teilkasko versichert und Teilkasko ist Teil der Vollkasko.


Das ist ein Widerspruch in sich. Niemand schließt zwei Kaskoversicherungen ab, also sowohl Vollkasko als auch Teilkasko. Vielmehr schließt man entweder das eine oder das andere ab. Man erhält beim Abschluss der Vollkasko auch nicht zwei Versicherungsverträge.

Richtig ist vielmehr, dass die Vollkasko auch den Leistungsumfang der Teilkasko umfasst. Daher ist die Aussage, dass die Vollkasko für Diebstahl zahlt völlig richtig. Außerdem steht in den Versicherungsbedingungen der Vollkasko, dass man nur bei einem Unfallschaden zurückgestuft wird. Wenn die Vollkasko also bei einem Diebstahl leisten muss, wird man nicht zurückgestuft.

Dem Fragesteller hilft das allerdings nicht, da ein technischer Schaden nicht im Leistungsumfang der Vollkaskoversicherung enthalten ist.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31888 Beiträge, 5621x hilfreich)

Zitat (von bertram-der-bärtige):
Kommt öfter vor. Das der Nutzer sein *keine Ahnung* zeigt
Hauptsache, die Versicherung zahlte. Stimmts? :zoff:
------------------------------------
Zitat (von Kalanndok):
und Dich dementsprechend auch hochgestuft hat,
Hat sie nicht.
-------------------------------------
Vielmehr fragt doch der TE, wie es bei ihm nun ist.

Zerreißt euch doch nicht das Maul über meinen Fall. Übrigens fand bei mir der Diebstahl im Ausland statt nein, nicht in Polen und kein PKW, ist schon ein paar Jahre her, es gab viel Hick & Hack, trotz fachlicher Unterstützung und ganz ohne meine keine Ahnung.

Zitat (von Harry van Sell):
Dan wird die Versicherung da nichts zahlen.
Es war KEIN Unfall--- darauf wollte ich hinweisen. ;)

Signatur:

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