Autounfall, kindersitz ersetzen ?

10. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7340 Beiträge, 1610x hilfreich)
Autounfall, kindersitz ersetzen ?

Hallo,

nach einem Verkehrsunfall sollte man einen Kindersitz, in dem ein Kind bei dem Unfall saß nicht mehr verwenden. Muss die gegnerische VS diesen Ersetzen ?(bei Fremdverschulden)

Gruß

Michael

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1371x hilfreich)

Ich würde sagen: Es kommt darauf an :)

Nämlich auf die Art und die Schwere des Unfalls. Totalschaden -> sicher JA
kleiner Parkrempler -> wahrscheinlich NEIN

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7340 Beiträge, 1610x hilfreich)

Natürlich Totalschaden....
ca. 20 000 EUR....

-- Editiert von michael32 am 10.06.2007 22:37:30

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2629 Beiträge, 677x hilfreich)

hallo,

eigentlich geht es dabei um die gurte. die sollten nach einem unfall immer gewechselt werden, auch die normalen.

gruß

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7340 Beiträge, 1610x hilfreich)

Hallo mFriese,

dachte ich auch bisher, aber die Hersteller des Kindersitzes schreiben, man solle den kompletten Sitz auswechseln, da bei einem Aufprall auch Haarrisse im Kunststoffgehäuse auftreten können und im Wiederholungsfall die SIcherheit nicht mehr gehwährleistet ist.

Hier die Aussage :

Ich hatte einen Unfall, wobei das Kind in dem Kinderautositz saß. Kann ich den Kinderautositz jetzt noch verwenden?


Wir empfehlen Ihnen, den Kinderautositz nicht weiter zu verwenden. Bereits bei Aufprallgeschwindigkeiten ab 10 km/h können unsichtbare Schäden auftreten. In einem solchen Fall sollten Sie auf Nummer Sicher gehen und den Kinderautositz ersetzen. Machen Sie den alten Kinderautositz unbrauchbar, um sicherzugehen, dass er nicht noch für ein anderes Kind verwendet wird. Lassen Sie bei der Reparatur Ihres Fahrzeugs auch alle während des Unfalls belasteten Sicherheitsgurte austauschen.



Gruß

Michael

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 559x hilfreich)

lassen sie sich vom hersteller des kindersitzes schriftlich eine stellungnahme geben u. leiten dies an die versicherung weiter, mehr wie neinsagen können die nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 462x hilfreich)

Hallo,

Sicherheitshinweise eines Herstellers werden in aller Regel von keiner Versicherung übergangen. Das nicht absehbare Haftungsrisiko wäre bei einem Folge-Ereignis zu groß. Allerdings könnte *nur* der Zeitwert ersetzt werden.
:wipp:

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich eine qualifizierte Äusserung im Laien-Forum !?!"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7340 Beiträge, 1610x hilfreich)

NP 220.-
9 Monate alt...

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 462x hilfreich)

Hallo,

je nach V-Gesellschaft > ob *billig Anbieter* oder anderweitig.

Bei den Vorgaben erfahrungsgemäß aus Kfz.-Gutachten >> 80 bis 85 % Zeitwert für den Sitz. Manche Gesellschaften regulieren aber auch, wenn Sie die schriftlichen Werks- bzw. Herstellersicherungsbedenken mit vorlegen, in vollem Umfang - ohne Einkürzung. Manchmal spielt auch die *Tagesform* des Sachbearbeiters eine entscheidende Rolle.

Falls die regulierende Gesellschaft ablehnen sollte, bestehen Sie bitte sicher, höflich, aber bestimmt auf die schriftliche und unwiderrufliche Haftungsübernahme der Kraft-Haft-Versicherung im Falle eines Unfalls mit Folge-Schaden aus dem vom Hersteller erklärten Sicherheitsrisiko. Empfohlener Tipp aus der Zentrale für Unfallforschung eines großen deutschen Automobilherstellers.
:wipp:

MfG

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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich eine qualifizierte Äusserung im Laien-Forum !?!"

-- Editiert von Commodore am 19.06.2007 04:52:20

-- Editiert von Commodore am 19.06.2007 04:56:02

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7340 Beiträge, 1610x hilfreich)

Danke für die Tips,

eine Frage noch....

Bei dem Unfall ging es um ein Firmenfahzeug, welches ich auch privat nutzen darf (durfte). Beim Unfall wurde meine Frau verletzt und eben der Kindersitz unbrauchbar.

Muss nun die KFZ-Haftpflicht des Firmen-KFZ evtl. (wenn die Schuld nun mich trifft) den Schaden begleichen, da der Kindersitz ja nicht Eigentum der Firma war.

gruß

Michael

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 462x hilfreich)

Hallo,

in aller Regel kann man(n) sich aus Versicherungsrecht heraus nicht selber schädigen > mit Anspruch auf Regulierung.
Berechtigter Fahrer und Eigentümer vom Kindersitz sind identisch !?

Könnte eine KNIFFLIGE Sache für einen erfahrenen Fach-Anwalt sein.
:wipp:

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich eine qualifizierte Äusserung im Laien-Forum !?!"

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2629 Beiträge, 677x hilfreich)

hallo,

nein, ganz einfach ;)

den generellen ausschluß mitversicherter personen untereinander, wie wir ihn aus der AH kennen, gibt es ja in dieser form in der KH nicht.

trotzdem, der tatsächliche ausschluss hierfür findet sich aber in §11 d) der akb.

wenn er aber die schuld bekommt ist es für ihn ein kaskoschaden. dort finden sich kindersitze, in den meisten AKB, in der liste der mitversicherten fahrzeugteile wieder.

dann bekommt er den sitz von der kasko ersetzt.

viel erfolg

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7340 Beiträge, 1610x hilfreich)

Danke,
werde über den Ausgang berichten....

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 462x hilfreich)

Hallo,

ich bin nicht neugierig, aber dennoch wissbegierig. Zeichnet sich schon ein Profil ab?
:wipp:

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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