Hallo,
Ich hatte einen unverschuldeten Unfall. Die Schadenregulierung mit der gegnerischen Versicherung hat auch soweit reibungslos geklappt, nachdem nun nach Ewigkeiten die Polizeiakte vorliegt (ist wohl die typische Ausrede, um den Prozeß Ewigkeiten in die Länge zu ziehen...), übernehmen die den Schaden. Habe einen Kostenvoranschlag von einer Fachwerkstatt vorgelegt und um Überweisung des ermittelten Rechnungsbetrages i.H.v. 834,- €/netto gebeten. Nun hat mir die Versicherung zurückgeschrieben, dass sie "nur" 740,- € an mich überweist, da anhand eines Dekra-Gutachtens, welches nur auf Grundlage meines übermittelten Kostenvoranschlages erstellt wurde, also die Dekra hat meinen Wagen nicht in Augenschein genommen, festgestellt wurde, dass u.a. der Arbeitslohn für Lackierarbeiten in meinem Kostenvoranschlag nicht den allgemein üblichen Honorarsätzen für diese Arbeiten in meiner Region entspricht und sie somit nur die allgemein üblichen Kosten übernimmt. Ist das rechtens? Ich meine, wozu lasse ich einen Kostenvoranschlag machen, wenn die Versicherung dann nur die Kosten ihrer eigenen Kostenvoranschläge auszahlt?! Dazu sei gesagt, dass ich wirklich zu einer Fachwerkstatt gegangen bin, also dass hier keinerlei Beziehungen im Spiel sind, dass der KVA höher ausfällt.
Ist das wieder so ne Masche der Versicherung, um Kosten zu sparen, also lohnt es sich, hiergegen vorzugehen?
Schonmal Danke für die Antworten im Voraus.
Autovers. d. Gegners kürzt Kostenvoranschlag
Der Geschädigte hat einen Anspruch auf den Verrechnungssatz einer markengebundenen Fachwerkstatt im entsprechenden Gebiet. Dazu gibt es ein Urteil vom BGH: Urteil vom 29. April 2003 – VI ZR 398/02
>>>ist wohl die typische Ausrede, um den
blablabla .....
glaubst du etwa, die versicherer stapeln gerne schadenakten um andere zu ärgern? denkst du, die polizei als behörde arbeitet schnell?
>>>also die Dekra hat meinen Wagen nicht in Augenschein genommen
wozu auch? der schadenumfang und die nötigen arbeiten sind doch dem KV zu entnehmen!
>>>wenn die Versicherung dann nur die Kosten ihrer eigenen Kostenvoranschläge auszahlt?
nun, der stellenwert eines externen!!! und unabhängigen!!! gutachters ist sicherlich höher anzusetzen als ein einfacher KV. zudem gilt auch für den geschädigten schadenminderungspflicht und persönlich angemerkt: gerade beim lackieren verdienen häufig einige mit!!
>>>Ist das wieder so ne Masche der Versicherung, um Kosten zu sparen
nochmals, ganz großes blablabla
wenn du fiktiv abrechnest must du dich auch mit den üblichen sätzen zufriedengeben ansonsten lass das auto reparieren
gruß
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an KSV:
Vielen Dank für deine Antwort. Die hat mir wirklich sehr geholfen, dankeschön!
zu mFriese:
um es mal in deinen Worten auszudrücken....blablabla.., schau dir mal das Urteil an,ich muß mich keineswegs mit den üblichen Sätzen zufrieden geben.
sorry aber in deinem posting steht nur etwas von einer fachwerkstatt und nicht, dass sich um eine werksvertretung bzw. markengebundenen fachwerkstatt handelt.
Und jetzt?
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