Autoversicherung: 3.500 Euro Beiträge nachzahlen

6. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
Erwin H.
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Autoversicherung: 3.500 Euro Beiträge nachzahlen

Hallo,

eine Bekannte wollte vor 2 Wochen die Autoversicherung wechseln.
Der Versicherungsvertreter meinte dann beim Telefonat, daß das betreffende Auto 1999 stillgelegt wurde und seither nicht mehr versichert war.

Erst danach merkte sie, daß sie wirklich seit 1999 keine Beiträge mehr gezahlt hatte, obwohl sie das betreffende Auto nie bei der Versicherung abgemeldet hatte.

Nun kam gestern ein netter Brief der Versicherung,
sie solle doch bitte 3.500 Euro Beiträge nachzahlen (für einen 8-10 Jahre alten Polo mit 45 PS!).

In dem Brief ist aber überhaupt nicht ersichtlich, wie sich diese 3.500 Euro zusammen setzen.

Obwohl sie bei 40% ist, wird in dem Brief mit 120% und 100% gerechnet, weiterhin ist auch nicht klar, für welche Jahre die Versicherung noch Geld will.

Nun meine Fragen:

Darf die Versicherung diese Beiträge nachfordern?

Hätte die Versicherung gezahlt, wenn in dieser Zeit ein Schadensfall aufgetreten wäre?

Über Hilfe wäre ich sehr dankbar, Erwin

Probleme mit der Versicherung?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hi,

>>>Darf die Versicherung diese Beiträge nachfordern?

selbstverständlich, nach §12 VVG für 2 jahre zum ende des kalenderjahres. allerdings müssen sie schon aufschlüssen wie diese sich zusammensetzen.

sollte irgendetwas mit dem rabatt (prozenten) falsch gelaufen sein so lässt sich dies sicher noch bereinigen.

>>>Hätte die Versicherung gezahlt, wenn in dieser Zeit ein Schadensfall aufgetreten wäre?

nochmals selbstverständlich, vorbehalt der anschließenden, pünktlichen beitragszahlung ;)

viele grüße

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#2
 Von 
Erwin H.
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo mFriese,

danke für die Antwort, ich hatte jedoch gehofft, dass die Beiträge nicht nachbezahlt werden müssen.

Ich hab nochmals mit meiner Bekannten geredet und mir auch die Unterlagen angesehen.

Der letzte Beitrag wurde für das Jahr 2000 bezahlt, hier war sie bei 40% und hatte ca. 540 DM bezahlt.

Die Nachforderung beläuft sich auf die Jahre 2004, 2005 und 2006, wobei sie in 2004 auf 120% eingestuft wurde (2005 100%, 2006 80%). Für einen alten Polo mit 45 PS sind 3.500 Euro für 3 Jahre ja schon recht heftig.

Nun hätte ich noch eine Frage:
Darf die Versicherung sie dann einfach bei 120% neu einstufen oder hätten die Beiträge mit der alten Einstufung von 40% berechnet werden müssen?

Gruss, Erwin

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#3
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hallo,

grundsätzlich kann ein sfr nicht einfach so geändert werden. gab es evtl. einen auslöser, fahrzeugwechsel, schäden etc.?

wenn nicht ist zu prüfen, ob sich nicht noch weitere merkmale verändert haben und die prämie deshalb so hoch ist.

wurde mit dem vr schon versucht zu klären was denn wohl passiert ist? auf alle fälle solle der vr ersteinmal einen sogenannten mahnstop setzen damit die fristen gehemmt werden bis die sache geklärt ist.

viel erfolg

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#4
 Von 
Erwin H.
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

>>>grundsätzlich kann ein sfr nicht einfach so geändert werden. gab es evtl. einen auslöser, fahrzeugwechsel, schäden etc.?

In dieser Richtung gab es nichts.

>>>wenn nicht ist zu prüfen, ob sich nicht noch weitere merkmale verändert haben und die prämie deshalb so hoch ist.

Ich vermute mal, daß die Versicherung das als Vertrag für eine Neueinsteigerin betrachtet. Aus Sicht der Versicherung war Sie ja mehrere Jahre nicht mehr Kundin.

Genaueres weiß ich wenn ein Gespräch mit der Versicherung stattgefunden hat, wahrscheinlich Mo oder Di.

Erst mal vielen Dank für die Hilfe, jetzt ist einiges viel klarer. Das Ergebnis werde ich dann hier mitteilen.

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#5
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

wurde das Auto nun still gelegt also abgemeldet bei der Zulassungsstelle + Versicherung?!

Dann brauch sie auch keine Beiträge zahlen!

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#6
 Von 
Erwin H.
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Jogibear,

>>>wurde das Auto nun still gelegt also abgemeldet bei der Zulassungsstelle + Versicherung?!

das Auto wurde von meiner Bekannten weder still gelegt noch abgemeldet. Weder bei der Zulassungsstelle noch bei der Versicherung.

Sie hat einfach seit 1999 keine Rechnungen mehr bekommen. Da Ihr die ausbleibenden Rechnungen nicht aufgefallen sind, hat sie die Beiträge auch nicht bezahlt.

Aus welchen Gründen auch immer hat die Versicherung intern das Auto als stillgelegt betrachtet, obwohl das Auto weiterhin bei der Zulassungsstelle angemeldet war.

viele Grüße

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#7
 Von 
Erwin H.
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

das Telefonat mit der Versicherung hat jetzt statt gefunden.

Anscheinend hat meine Bekannte Ihrem Sohn die Schadenfreijahre 1998 übertragen. Jedoch hat Sie keine derartigen Unterlagen, eine Kopie wird von der Versicherung in den nächsten Tagen zugeschickt.

Vorrausgesetzt diese Überschreibung hat tatsächlich so stattgefunden, stellt sich trotzdem die Frage nach der Schadenseinstufung.

Nochmals eine Kurzzusammenfassung:

1998 wird der Zweitwagen auf den Sohn überschrieben, dabei wird ebenso die Schadensfreiklasse auf den Sohn übertragen.

Bei dieser Überschreibung hat die Versicherung das Auto versehentlich als abgemeldet eingetragen, obwohl dies nicht der Fall war. Das Auto war bei der Zulassungsstelle weiterhin auf meine Bekannte zugelassen, die Versicherung hat der Zulassungsstelle das Auto also nicht als stillgelegt gemeldet.

Die Versicherung hat dann in den Jahren 2000-2006 keine Rechnungen gestellt, daher wurden auch keine Beiträge überwiesen.

Aus Sicht meiner Bekannten ist der Vertrag nie erloschen, sondern die Versicherung hat eben nur keine Rechnung gestellt.

Aus Ihrer Sicht wäre Sie dann 1999 mit 120% gestartet, und wäre für die betreffenden Jahre 04/05/06 bei (ich rate mal) 80% oder darunter. Die Beiträge für 00-03 müssten nicht bezahlt werden, da diese verjährt sind.

Die Versicherung betrachtet es jedoch so, daß in der Zeit in welcher keine Beiträge gezahlt wurden, auch keine Reduzierung der Schadensfreiklasse erfolgt ist, und sie somit mit 120% starten muss.

Weiss jemand, ob sie mit 120% eingestuft werden darf, oder die Nachforderung mit der reduzierten Einstufung erfolgen müsste?

Gruss, Erwin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hallo,

nun dieser fall ist mir noch nicht untergekommen aber ich sehe das so:

wenn der vertrag seitdem ununterbrochen und schadenfrei besteht müssten die jahre auch angerechnet bzw. abgestuft werden.

die tatsache, das kein beitrag geflossen ist weil er nicht berechnet wurde kann der vn nicht angelastet werden.

anders aber, wenn der VR den vertrag erst per 01.01.04 wieder inkraft gesetzt hat weil er z.b. wusste das er für vorher eh keine kohle bekommt.

der VR muss auf alle fälle stellung dazu beziehen.

viele grüße

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Erwin H.
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo mFriese,

in dem Schreiben der Versicherung ist von Wiederaufnahme/Wiederinkraftname oder so ähnlich die Rede.

Also sieht es schon so aus, als ob die Versicherung den Vertrag als neuen Vertrag betrachtet, der 01.01.04 beginnt.

Wobei der Vertrag ja niemals von Seiten des Versicherungsnehmers gekündigt wurde...

Ein Mahnstop wurde jetzt eingelegt, so daß ein paar Wochen Zeit ist die Sache zu klären.

Danke mal für die bisherige Hilfe.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hallo,

wie befürchtet. also läuft er auch erst drei jahre und wird auch entsprechend gestuft.

seht es so:

die hohen prämien muss sie zwar jetzt zahlen, wären aber am anfang auch schon fällig gewesen. sie ist also ein paar jahre für lau gefahren. das ganze verschiebt sich jetzt also bei ihr um ein paar jahre nach vorne, aber trotzdem viel geld gespart.

wenn sie im moment nicht ganz bei kasse ist wird sich der vr auch mit sicherheit auf eine zahlungsvereinbarung. in der regel sind diese auch zinslos, also nochmal was gespart :)

alles in allem, hätte sie die fälligen prämien seinerzeit zurückgelegt wär jetzt ein kleiner urlaub dabei über ;)

viele grüße

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Erwin H.
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

trotz Freitag den 13.ten kam heut eine positive Nachricht von der Versicherung.

Die Schadensfreijahre werden trotz der nicht bezahlten Beiträge angerechnet, somit wird die Nachzahlung mit 6 SF beginnend berechnet.
Damit werden knapp 1.900 Euro anstatt 3.500 Euro fällig.

nochmals vielen Dank für die Hilfe

0x Hilfreiche Antwort

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