Autoversicherung - Muss Halter gleich Versicherter

15. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
salando
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 26x hilfreich)
Autoversicherung - Muss Halter gleich Versicherter


Hallo :-)

folgender Sachverhalt:

Ein Kfz ist auf Person X angemeldet, Versicherung sowie Steuer.

Person Y würde die erworbene SF 11 im Januar 2012 verlieren, da schon seit Jahren kein KFZ mehr auf ihn angemeldet ist.

WÄre es möglich, das KfZ auf den NAmen von Person Y zu versichern, aber als Halter Person X eingetragen zu lassen?
SO könnte man sich auch die Kosten für eine Ummeldung sparen, neues KFZ Zeichen usw. und das KfZ bleibt ja in Besitz von Person X, wird aber von Person Y mitbenutzt.

LG und Danke für die ANtwort im Voraus

sari

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nnahoj
Status:
Schüler
(330 Beiträge, 171x hilfreich)

Dass der Versicherte und der Fahrzeughalter zwei verschiedene Personen sind, das ist grundsätzlich bei den meisten Versicherern möglich, zumindest weiß ich das von VHV und Concordia.
Es dürfte wohl auch bei anderen gehen. Das nennt man "abweichende Halterschaft" und ist meistens mit einem Mehrpreis verbunden. Der kleine Preisaufschlag entfällt
in der Regel, wenn es sich beim abweichenden Halter um
den/die Partner/in handelt, es gibt noch einige weitere
"kostenfreie" Tatbestände, die sind in den Versicherungsbedingungen festgelegt.
Es wäre jedenfalls die einfachste Möglichkeit, die SF 11
zu retten. Wie Sie ganz richtig schreiben, muss man damit nicht zur Zulassungsstelle etc., nur ein versicherungstechnischer Vorgang, den Sie aber umgehend anpacken sollten, wenn im Januar die Frist abläuft.
Es ist natürlich dann ein eventueller SFR von Person X
wieder ausgesetzt, falls ein solcher vorhanden ist und "wächst" nicht mehr weiter bzw. verfällt nach mehreren (7) Jahren, müsste man auch in den Versicherungsbedingungen genau nachlesen.


Sepp aus Oberbayern,
der sich über Ihre Bewertung dieses Artikels freuen würde

-- Editiert nnahoj am 15.11.2011 22:25

-- Editiert nnahoj am 15.11.2011 22:26

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12311.04.2019 18:17:55
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 168x hilfreich)


quote:
WÄre es möglich, das KfZ auf den NAmen von Person Y zu versichern, aber als Halter Person X eingetragen zu lassen?

Ja, das wäre möglich.

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Herzliche Grüße,
[color=blue]TachelesNow [/color]


[color=green]Hinweis: sollte Form oder Inhalt dieses Beitrags den Eindruck einer Rechtsberatung erwecken, so bitte ich ausdrücklich um Verzeihung! Wenn Sie in der Sache ganz sicher gehen möchten, klicken Sie bitte hier, um gegen ein kleines Entgelt in den Genuß einer echten Rechtsberatung zu kommen. [/color]

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