Autoversicherung - verringerten km-Laufleistung

26. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
tjae
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)
Autoversicherung - verringerten km-Laufleistung

2 Fragen an Euch:

1. Ist es rechtens, wenn sich die Versicherung weigert, eine Rückzahlung der Beiträge für das letzte Jahr aufgrund einer Meldung einer verringerten km-Laufleistung durchzuführen (weniger als 15000 km anstelle der gezahlten weniger als 20000 km)?

2. in 2008 bin ich gar nicht mit dem Auto gefahren und habe es im Oktober verkauft. Die Versicherung berechnet für 2008 die Leistung "unter 3000km". Muss ich das zahlen, oder muss ich für 2008 gar nichts bezahlen?

Danke!!!




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

Ob du das Auto fährst ist für den Versicherungsschutz uninteressant, solange der SChutz besteht, hat die Versicherung geleistet und Anspruch auf den Beitrag.
Wenn nach dem Verkauf der PKW abgemeldet ist, gibt es die anteiligen Beiträge ( vom Abmeldedatum bis Jahresende) zurück.

An dem "unter 3000km" Tarif ist nichts auszusetzen, eine Mindeslaufleistung muss für die Berechnung der Tarife angenommen werden.

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