Autoversicherung will Nachzahlungen haben

10. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
stefan95
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Autoversicherung will Nachzahlungen haben

Guten Tag miteinander ,
Heute erhielt ich ein Schreiben meiner Autoversicherung , welche von mir eine Nachzahlung von 164,90€ haben möchten. Nachdem ich meine Beitragszahlung für das Jahr 2015 ende November bekam habe ich meiner Versicherung
am 02.12 geschrieben ,dass ich mein Auto verkaufen werde und deswegen die Versicherung nicht verlängern möchte und habe um Rückantwort geben. Von der Versicherung kam allerdings keine Antwort und seit dem 08.12.14 bin ich offiziell nicht mehr Halter meines Autos gewesen (Verkaufsvertrag) .Laut Verkaufsvertrag : Die abgeschlossenen Versicherungen (Haftpflicht und Kasko) gehen mit dem Kauf an den Käufer über. Diesen Verkaufsvertrag habe ich der Versicherung auch im Dezember zukommen lassen und bekam wiederum keine Antwort von dieser. Ende Januar schrieb mich dann die Versicherung an , dass der Käufer (Polen) das Auto nicht abgemeldet hatte und sie mir deswegen jetzt den Versicherungschutz entziehen. Nun soll ich aber für Januar-März zahlen obwohl ich die Versicherung meinerseits nicht verlängert habe und nicht mehr Halter bin. Ich sehe es nicht ein für ein Auto zu zahlen , dessen Halter ich Nichtmals bin. Zudem müsste ich ja sofern die Versicherung im Recht ist nur für Januar zahlen , statt bis März.
Kann die Versicherung mich zwingen diesen Betrag zu überweisen oder nicht?

mfg Stefan


-- Editiert stefan95 am 10.03.2015 18:15

Probleme mit der Versicherung?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Hat man irgendwelche gerichtsfesten Nachweise, das die Schreiben bei der Versicherung angekommen sind?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
stefan95
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe noch die E-mails , welche ich an die Versicherung geschickt habe,

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich habe noch die E-mails , welche ich an die Versicherung geschickt habe, <hr size=1 noshade>

Also nichts, schade.
Da ist die Ausgangslage dann sehr ungünstig bezüglich der Kündigung.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
stefan95
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Zusätzlich habe ich noch die bestätigungs email vom 02.12.14 von der versicherung , dass die nachricht bei ihnen eingangen ist , und diese sie schnellstmöglich bearbeiten werden.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Eine KFZ Versicherung kann man nicht verkaufen.
Sie sind Versicherungsnehmer und damit Ansprechpartner der Versicherung, solange das KFZ auf sie angemeldet ist.
Verkaufen sie die Versicherung und die Anmeldung weiter, was absolut nicht zu empfehlen ist, bleiben Sie gegenüber 3. immer noch für das KFZ verantwortlich. Solange, bis Sie es abmelden.
Natürlich können Sie für alles dann ihren Käufer in Regress nehmen. Aber das dürfen Sie dann machen. Darauf muss sich kein anderer einlassen.
Genau aus diesem Grund meldet man sein Auto auch spätestens bei Verkauf selbst ab.


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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

quote:
das Auto nicht abgemeldet hatte


quote:
dessen Halter ich Nichtmals bin


:bang:

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von stefan95 am 10.03.2015 18:09

seit dem 08.12.14 bin ich offiziell nicht mehr Halter meines Autos gewesen (Verkaufsvertrag)

Doch, der Kaufvertrag regelt lediglich den Eigentumsübergang.
Eigentümer/in, Halter/in, Versicherungsnehmer/in und Fahrer/in können 4 verschiedene Personen sein.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Kenny222
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 48x hilfreich)

Was sind denn bitte gerichtfeste Schreiben.....???

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Was sind denn bitte gerichtfeste Schreiben.....??? <hr size=1 noshade>

Kommt darauf an, in welchem Zusammenhang hast Du denn das gelesen?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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