Autoversicherung wurde gekündigt.

30. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
frotteemonster
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)
Autoversicherung wurde gekündigt.

Am 18. Mai ´05 wurde mir meine Autoversicherung gekündigt da der Beitrag für ein viertel Jahr nicht pünktl. überwiesen wurde.

Die Kündigung war nicht so dramatisch weil ich mein Auto sowieso abmelden wollten bzw. schon habe aus finanziellen Gründen.

Jetzt bekam ich ein Schreiben von der Autoversicherung in der steht das ich einen Beitragskonotrückstand von 243,81 € habe. Das ist ok - das ist der Beitrag von dem viertel Jahr.

Jetzt schrieb mir die Versicherung nochmals zuzügl. ein Schreiben von dessen Anwalt insgemsamt (Zinsen, Mahngeb. etc.) das sich der Betrag auf 943,67 € beläuft.

*staun*

gemeint ist :

Folgeprämie vom 18. Mai 05 - 1.1.06

Ist das rechtens??? Warum muss ich bin 1.1.06 weiterhin die Haftpflichversicherung für ein Auto bezahlen, dass nicht mal mehr existiert?!

In dem Schreiben von der Versicherung stand:

Aufgrund unserer Kündigung haben wir ihre Kfz-Versicherung zum 18.5.05 storniert.

Nach § 40 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz steht uns bei Kündigung wegen nicht rechtzeitiger Zahlung der Folgeprämie der Beitrag bis zur Beendigung der laufenden Versicherungsperiode zu.

Vermutlich werde ich da nicht viel machen können oder? Ach wie soll ich denn das bezahlen? Warum dachten die denn das ich meinen Beitrag nicht überwiesen habe pünktl.? Ich bin alleinerziehend u. habe zwei Töchter von 2 u. 3 Jahren. Wie stellen die sich das vor.

Ach ich bin momentan einfach nur verzweifelt - sorry.

LG
Tina




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
babu
Status:
Schüler
(392 Beiträge, 57x hilfreich)

Hallo,

die Forderung der Versicherungsgesellschaft besteht zurecht, wie auch unter angegebenen Paragraphen im VVG nachzulesen ist.

Vielleicht hilft es ja mit der Versicherung zu reden, dass diese ihre Kündigung zurückzieht, damit Sie ihr zuvorkommen können (Auto sollte abgemeldet werden, was nun auch umgesetzt ist). Ob das allerdings von Erfolg gekrönt ist vermag ich nicht einzuschätzen.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1089x hilfreich)

So sehe ich es auch, um Kulanz bitten, sicher hilft ein Besuch in der Niederlassung der Versicherung, an der Hand die 2 Kinder.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nwg100
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 92x hilfreich)

Seh ich genauso !

Die Forderung der Versicherung ist völlig korrekt. Die meisten Gesellschaften klagen so etwas nicht ein, sondern buchen es aus. Gibt allerdings auch Versicherer, die ziehen das knallhart durch.

Da hilft nur der " SCHLEIMWEG". Hingehen, Situation schildern, a bisserl jammern. Fett auf die Tränendrüse drücken und am besten mit einem der Häuptlinge reden.
Bin mir ziemlich sicher, klappt.

Also gutes Gelingen
nwg100

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