BG ETEM - Droht Nachzahlung?

25. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
arka
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 1x hilfreich)
BG ETEM - Droht Nachzahlung?

Hallo zusammen,
ich habe im Jahr 2013 mein Gewerbe angemeldet und kurze Zeit später ein Schreiben von der BG Etem erhalten. Dort habe ich angegeben, was ich produziere (Lederwaren), sowie angegeben, dass ich keine Mitarbeiter angestellt habe. Daraufhin erhielt ich die Rückmeldung, dass die Berufsgenossenschaft "Rohstoffe und chemische Industrie" für mich zuständig sei und dass ich von dort weitere Anweisungen erhalten werde. Das kam mir zwar komisch vor, da ich ja Lederwaren (also Taschen usw.) und keine Lederhäute produziere, aber ich dachte ich warte mal ab, wie es weitergeht.
Nun ja, ich habe nie wieder etwas von denen gehört und habe es dann auch einfach wieder vergessen. Nun war ich bis vor ein paar Wochen eh noch Student und habe ohnehin nur wenig für mein Gewerbe gearbeitet. Wenn man unter 100 Tagen im Jahr selbstständig arbeitet, kann man sich ja befreien lassen. Das traf auf mich zwar zu, ich habe aber eben leider nie eine solche Befreiung beantragt.
Nun bin ich jetzt mit dem Studium fertig, bin wieder über die BG Etem Unterlagen von damals gestolpert und stelle mir nun die Frage: Wenn ich mich jetzt bei der BG Etem melde (sofern dies die richtige Stelle ist, aber auch wenn ich nicht mit Textil arbeite, fällt meine Sparte wahrscheinlich trotzdem unter die Rubrik Bekleidungsindustrie, oder?!) - muss ich dann mit einer Nachzahlung über 7 Jahre oder gar weiteren rechtlichen Konsequenzen rechnen? Gibt es irgendeine Alternative?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
sonnen8licht
Status:
Schüler
(309 Beiträge, 151x hilfreich)

Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung können bis zu 4 Jahre rückwirkend eingefordert werden, bei vorsätzlicher Nichtzahlung geht das noch länger.

Den Antrag auf Befreiung kann man jederzeit stellen, ob das auch rückwirkend geht, weiß ich nicht. Versuchen kann man es doch.

Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung kann man auch stellen, wenn die Summe im Beitragsbescheid zu hoch sein sollte.

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