BKK schaltet auf stur

9. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
Larion
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
BKK schaltet auf stur

Hallo zusammen,

Habe ein kleines Problem.
Bin Student und arbeite nebenbei, zahle also selber monatlich meine studentische Krankenversicherung.
Zum 31.12.2002 habe ich diese bei der BKK Bavaria gekündigt und bin zu BKK Mobil Oil. Eine Kündigungsbestätigung der Bavaria liegt vor. Bin also seit dem 1.1.2003 bis heute Mitglied bei Mobil Ol und NICHT bei der Bavaria.
Nun hatte mein Arbeitgeber in 2003 ein Problem, mich als Student abzurechnen, da ich zuviel gearbeitet gearbeitet habe. Ich sechs Monaten haben die mich als normalen Arbeitnehmer abgerechnet und den Arbeitnehmeranteil an Pflege- und Krankenversicherung vom Lohn abgezogen. In diesen sechs Monaten habe ich also DOPPELT Krankenversicherung bezahlt, war DOPPELT versichert!
Nun hat mein Arbeitgeber diese Summe (5.400 €) an meine alte BKK überwiesen, wo ich überhaupt kein Mitglied bin! Der Fehler wurde jetzt erst bemerkt, als ich die doppelt bezahlte Beträge zurückfordern wollte Anfang 2004. Kann ich aber nicht, solang die 5.400 € bei der "falschen" BKK sind. Die Summe hätte ja der Mobil Oil zugestanden, da ich dort Mitglied bin.

Die BKK Bavaria sagt: Die Summe kann nicht mehr zurückbezahlt werden.

Mein Arbeitgeber sagt: Sie sind unschuldig und können nichts machen, denn ich hätte sie über meinen Wechsel informieren müssen.

BKK Mobil Oil sagt: Solang sie die 5.400 € nicht haben, existiert keine Doppelzahlung und ich bekomm nichts zurück.

Ich sage: Muss ich bei einem Wechsel jemanden informieren, wenn ich Student bin und meine Krankenversicherung eh selber zahle und die Sache meinen Arbeitgeber gar nicht betrifft. Auf der Kündigungsbestätigung der Bavaria steht davon nichts. Und selbst wenn ich das hätte machen müssen, kann ich trotzdem noch die Summe zurückverlangen? Es ist eine bodelose Frechheit eine Summe einzubehalten von der Bavaria, wofür niemals eine Leistung erbracht wurde und ich ja nicht einmal ein Mitglied war!

Habe ich also einen Anspruch auf Rückzahlung und wie kann ich sie durchsetzenirgendwie durchsetzen?

Vielen Dank schon im Voraus

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 163x hilfreich)

Hm, also ich würde sagen, Dein Arbeitgeber soll denen ein fax schicken und das geld zurückfordern, denn ER hat den Betrag ja schließlich überwiesen... sollte an sich kein Problem sein.

Nur eben ER und nicht DU !

P.

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