Vor einiger Zeit beschädigte ein Bekannter (durch das fallen lassen einer Zigarre) ein Brandloch ( ca.4cm Durchmesser ) meine Teppichboden.
Da das Brandloch ungünstig fast "mittig" im Zimmer liegt und somit sofort ins auge sticht kommt nur ein neuer Teppich in betracht.
Nachdem ein Vorkostenanschlag eingeholt wurde und dieser an die Versicherung gesendet wurde, Antwortete diese mit folgenden Komentaren :
bla bla bla ... grundsätzlich der Zustand wieder herzustellen ist ... bla bla bla ... Gebrauchsvorteil durch Abzüge "neu für alt" auszugleichen ... bla bla ... der Geschädigte kann und darf durch den Schaden also nicht besser gestellt werden ... ...
Der Vorkostenanschlag belief sich auf ca. 1500euro und beinhaltete den neuen Teppich mit fast 500euro die restlichen 1000euro gehen für das aus- und einräumen des zimmers (ca.30qm!) und die Entsorgung bzw. das rausreisen des alten Belages drauf.
Meine Frage nun lautet :
WAS MUSS DIE VERSICHERUNG / WAS KANN DIE VERISCHERUNG BEZAHLEN ? WO UND WIEVIEL (%) DARF UND KANN SIE ABZIEHEN ?
Es handelt sich um ein Mietobjekt (Haus) das erst cor ca 15 Monaten bezogen wurde, der Teppich ist ca. 3 Jahre alt.
Vielen Dank im voraus, hoffe mir kann jemand helfen.
mfg cyber
BRANDLOCH IM TEPPICH ! Wertverlust ?
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?



kann man pauschal nicht sagen...
einen neuen teppich wird's nicht geben.
1000€ für's verlegen halte ich persönlich für deutlich zu hoch für einen teppich, der 500€ kostet...
ich würde hier einfach mal maximal 300€ regulieren wollen...
Also die Vers. muss Entfernen des alten bezahlen, Neuverlegung sowie die Kosten des Neuen, Abzug Alt für Neu ist üblich! Gruss katinka, Bitte den KV für Entfernen, Kauf des neuen und Neuverlegung vorlegen. Dann macht sie schon den Abzug Alt für Neu für den neuen Boden. DIe Kosten, die Euch persönlich für Möbelrücken etc. entstehen, können nicht in Rechnung gestellt werden, aber die 25,-- € Auslagenpauschale. Sollte das "Möbelrücken" eine Firma, die auch den Teppichboden entfernt und neu verlegt, in den KV mit reinnehmen, umso besser! Aber vorher vom Versicherer sein o.K. geben abklären lassen, Gruss katinka
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--- editiert vom Admin
Hallo,
beim Brand handelt es sich um eine offene Flamme, eine Zigarre flammt aber nicht. Von der handelte es sich um einem Sengschaden, der nicht versichert ist.
Carmen
@Carmen
Ihre Ausführungen stimmen zwar für die Hausratversicherung aber hier geht es ja um einen Schaden, den eine fremde Person verursacht hat, für den dessen Haftpflicht zahlen soll. Auf Brand- oder Sengschaden kommt es vorliegend daher nicht an.
Viele Grüße
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