Paul war bis vor zwei Jahren regionaldirektor (scheinselbständig) bei einer deutschen Versicherung. Im Jahr 2003 hatte Paul einen Totalzusammenbruch (psychisch) und ist seitdem berufsunfähig.Die Psychische Erkrankung ist eine Art der Sozialphobie gepaart mit Angstzuständen.
Als regionaldirektor hatte Paul 20 hauptberufliche und 400 nebenberufliche Mitarbeiter zu führen. Im Antrag seiner BU Versicherung stand als Beruf "Regionaldirektor".
Paul bekommt nun seit 2 Jahren 2.000 Euro BU Rente von seiner privaten BU ausbezahlt (monatlich). Sein ehemaliger Gewinn als Selbständiger betrug 48.000 Euro im Jahr.
Paul will nun wieder irgendetwas tun, denn das Rumsitzen liegt ihm nicht. Er hat ja "nur" das Problem, daß er nicht stressresistent ist und nicht konfliktfähig, weiterhin ist es ihm nicht möglich, mit Menschen im Anzug, die nach Banker aussehen zusammen zu sein, dann beginnt er zu schwitzen, stottert und zittert.
Frage 1:
Welche Art von Job kann Paul annehmen, ohne daß ihm seine BU wegfällt. darf er gar keinen Job mehr machen, oder kann er zum Beispiel Gärtner werden ?
Frage 2 :
Wie regelt sich das mit der BU, so wie Paul verstanden hat, darf er nicht mehr als 2.000 Euro Einnahmen haben, da sonst seine Gesamteinnahmen mit BU über sein altes Einkommen gehen und die BU wird gekürzt, bzw. fällt weg. ist das so richtig ?
BU Versicherung und neuer Job ?
23. Juni 2006
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Frage vom 23. Juni 2006 | 18:35
Von
Status: Schüler (292 Beiträge, 91x hilfreich)
BU Versicherung und neuer Job ?
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