Badewanne übergelaufen, wer zahlt?

15. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
diemut
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 140x hilfreich)
Badewanne übergelaufen, wer zahlt?

Hallo liebe Forenhelfer,

mir ist etwas richtig Blödes passiert: Weil ich schlimm erkältet war, wollte ich mir ein heißes Bad einlassen. Während das Wasser lief, saß ich in der Küche und las. Vielleicht lag's an der Krankheit, mir schien nicht so viel Zeit vergangen zu sein, jedenfalls war die Wanne, als ich das nächste Mal nachsehen ging, übergelaufen und das Wasser bis ins Kinderzimmer geflossen. Bad und Flur sind geplättelt, also kein nennenswerter Schaden, aber das Parkett im Kinderzimmer ist jetzt in voller Auflösung begriffen.

Es handelt sich um meine eigene Wohnung im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses, andere Wohnungen sind also nicht betroffen.

Ich habe sowohl eine Haftpflicht- also auch eine Hausratsversicherung und über die WEG besteht auch eine Gebäudeversicherung.

Welche Versicherung wäre für den Schaden am Parkett des Kinderzimmers zuständig?

(Hoffentlich überhaupt eine! Müsste ich selbst bezahlen, würde mir das finanziell den Hals brechen!)

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28 Antworten
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#1
 Von 
guest-12318.01.2010 09:17:38
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 130x hilfreich)

--- editiert vom Admin

30x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kai31580
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 73x hilfreich)

Hallo,

folgendes zu deinen Schadensfall

quote:
Ich habe sowohl eine Haftpflicht


eine HPF greift, wenn du jemanden anderen einen Schaden zufügst, da du wie du schreibst...

quote:
Es handelt sich um meine eigene Wohnung im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses, andere Wohnungen sind also nicht betroffen.


kannst du hieraus keine Regulierung erwarten.

quote:
also auch eine Hausratsversicherung


Die HR-Versicherung deckt folgende Risiken im allgemeinen ab, Brand, Blitzschlag, Feuer, Explosion, Einbruch und Implosion, da in deinem Fall "nur" die Wanne übergelaufen ist, zählt dies leider nicht dazu!

quote:
WEG besteht auch eine Gebäudeversicherung.


Man sagt im allgemeinen, alles was fest mit dem Haus verbunden ist, zählt zur Wohngebäudeversicherung. Wenn dein Parkett fest mit dem Boden verklebt ist, könnte es unter Umständen zur Wohngebäuderversicherung zählen, allerdings nur, wenn solche Wasserschäden vereinbart sind. Im allgemeinen zahlt die WG nur für Rohrbruch etc.

Also, schau nochmal in deinen Bedingungen nach, wenn du das Standardprogramm hast, wirst du wohl auf deinem Schaden leider sitzen bleiben.

Gruß

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
diemut
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 140x hilfreich)

Halle bitte recht freundlich,

gestatte mir eine Nachfrage: Bis vor einem Jahr war die Gebäudeversicherung meine eigene Sache, dann wurde beschlossen, das über die Hauszahlungen gemeinsam zu machen. Ich ging davon aus, dass das lediglich ein organisatorischer Unterschied ist. Wäre der Schaden früher geregelt geworden und ich stehe trotz gleicher Beiträge jetzt schlechter da?

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
diemut
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 140x hilfreich)

Hallo kai,

danke auch für deine Antwort (war eben noch nicht sichtbar)! Ahja, werde ich mich mal schlau machen müssen.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12318.01.2010 09:17:38
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 130x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

Entschuldigt bitte aber warum sollen Hausrat- oder Gebäudeversicherung nicht zahlen? Ich bitte um Quellennachweis, keine müden Erklärungen.


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" Ich hab keine Ahnung, aber davon eine Menge :) "

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
kai31580
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 73x hilfreich)

quote:
Entschuldigt bitte aber warum sollen Hausrat- oder Gebäudeversicherung nicht zahlen? Ich bitte um Quellennachweis, keine müden Erklärungen.



Um es mit 100 % Sicherheit sagen zu können, müsste man natürlich den genauen Vertragsinhalt kennen.
Im allgemeinen wie gesagt, kann man sich über die Inhalte der Versicherung auf folgende Sachen berufen

http://de.wikipedia.org/wiki/Hausratversicherung

http://de.wikipedia.org/wiki/Wohngeb%C3%A4udeversicherung

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
diemut
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 140x hilfreich)

Ich hab jetzt mal den wikipedia Eintrag zur Hausratsversicherung angeschaut und zwei Fragen:

Wenn Parkett nicht als fest definiert ist, müsste es doch Hausrat sein. Zu irgendwas müssen doch aufgelegte Fußbodenbeläge zählen, oder?

Da steht: "Leitungswasser: Leitungswasser ist Wasser, das aus bestimmten Quellen bestimmungswidrig ausgetreten ist." Ich würde ja sagen, das ist der Fall. Aus dem Hahnen läuft das Wasser zwar noch bestimmungsgemäß, aber dann sollte es doch durch Abfluss oder Überlauf weiter gehen, über den Rand und in die Wohnung wäre doch dann bestimmungswidrig. Wäre das so korrekt?

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#9
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

Haltet ihr die Wiki etwa für eine fundierte Quelle für soetwas?

quote:
über den Rand und in die Wohnung wäre doch dann bestimmungswidrig. Wäre das so korrekt?

Wir kommen der Sache schon näher und es ist auch überall gleich geregelt

So steht es in den Muster-AVB des GDV:

Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen.
Das Leitungswasser muss aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen, den mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrich-tungen oder deren wasserführenden Teilen, aus Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung, aus Klima- Wärmepumpen oder Solarheizungsanlagen, aus Wasserlösch- und Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten und Aquarien ausgetreten sein.

Wobei der Focus auf: den mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrich-tungen oder deren wasserführenden Teilen
liegt

Ich möchte jetzt von den Neinsagern wissen, warum es nicht versichert sein soll!

Auf den Punkt "grobe Fahrlässigkeit" möchte ich später kommen.


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" Ich hab keine Ahnung, aber davon eine Menge :) "

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
diemut
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 140x hilfreich)

Oh bitte, BigMikeOwl, spann mich nicht auf die Folter: Ist es grob fahrlässig, wenn ich mich, was die Zeit zum Volllaufen einer Badewanne betrifft, verschätze, bzw. mich mein Zeitgefühl bei angeschlagenem Gesundheitszustand im Stich lässt?

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#11
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

quote:
Ist es grob fahrlässig, wenn ich mich, was die Zeit zum Volllaufen einer Badewanne betrifft, verschätze
Der Vorwurf ist denkbar!

Allerdings schreiben wir das Jahr 2009 und haben ein neues VVG. Eine vollständige Leistungsablehnung wegen gF ist nicht mehr möglich, sondern nur noch eine anteilige Kürzung, gemessen am Grad des Verschuldens. Darüber hinaus verzichten mittlerweile viele AVB auf die Einrede der gF.

Aber eigentlich wollte ich das nach hinten anstellen, denn erstmal wollen wir ja klären ob überhaupt versichert oder nicht! :)

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" Ich hab keine Ahnung, aber davon eine Menge :) "

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#12
 Von 
diemut
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 140x hilfreich)

Stimmt, und wenn ja, über welche Versicherung: Hausrat oder Gebäude?

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#13
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

quote:
und wenn ja, über welche Versicherung: Hausrat oder Gebäude?
einfach beiden melden ;)

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#14
 Von 
kai31580
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 73x hilfreich)

ich bin immer noch der Meinung, das ein überlaufen der Wanne grob fahrlässig ist und wenn in Verbindung mit Unwohlsein eine Schadenmeldung erfolgt, freut sich doch die Versicherung unter dem Vorwand Obliegenheitsverletzung den Schaden abzulehnen.

Bestimmungswidrig bzw. Bestimmungsunwidrig heißt für mich, mir platzt ein Rohr, während meiner Abwesenheit läuft der Wasserhahn ohne weiteres zutun usw. Wenn ich aber nun der Versicherung melde: ich saß in der Küche, habe vergessen dass Wasser abzudrehen und habe es erst bemerkt nachem der Flur und der Kinderzimmer unter Wasser standen, also bitte, dies hat doch mit einer HR und Wohngebäudeversicherung nichts zu tun.

Am effektivsten, sind immer noch Wasserabläufe oder Waschmaschinenschläuche die sich aus Versehen lösen, das erklärt sich gut einer Vers. und dann wird meistens auch gezahlt!

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#15
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

quote:
Vorwand Obliegenheitsverletzung den Schaden abzulehnen.
Welche Obliegenheit sollte denn verletzt sein?

Darüber hinaus, Ablehnung nicht möglich, neues VVG, schon gehört??

quote:
dies hat doch mit einer HR und Wohngebäudeversicherung nichts zu tun.
Warum nicht und womit denn sonst????

Jetzt fang doch bitte einmal an deine Meinung mit Fakten zu untermauern!

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-- Editiert am 15.01.2010 18:28

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#16
 Von 
diemut
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 140x hilfreich)

quote:
unter dem Vorwand Obliegenheitsverletzung


Entschuldige meine Ahnungslosigkeit: Wenn ich mir ein Bad einlasse, weil es mir nicht gut geht, ist das eine Obliegenheitsverletzung, weil ich hätte bedenken müssen, dass ich möglicherweise nicht in der Lage sein könnte, das Wasser rechtzeitig wieder abzudrehen? Wäre ja z.B. auch möglich gewesen, dass ich vor Erschöpfung einschlafe oder gar kollabiere. Ist das so zu verstehen?



.


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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

quote:
Wenn ich mir ein Bad einlasse, weil es mir nicht gut geht, ist das eine Obliegenheitsverletzung,
Erstmal muss ich wissen was das überhaupt ist, bevor ich mit solchen Schlagworten um mich werfe!

Obliegenheiten sind Verhaltensregeln die ich zu erfüllen habe. Wo bitte steht denn, wie ich eine Badewanne zu befüllen habe?

Nirgends und somit kann auch keine Obliegenheit verletzt sein ;)

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" Ich hab keine Ahnung, aber davon eine Menge :) "

-- Editiert am 15.01.2010 18:53

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#18
 Von 
diemut
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 140x hilfreich)

Noch ne dumme Frage: für gF muss eine Obliegenheitsverletzung vorliegen?

Und wer definiert für welchen Zusammenhang die Obliegenheiten?


.


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-- Editiert am 15.01.2010 18:57

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

quote:
Noch ne dumme Frage: für gF muss eine Obliegenheitsverletzung vorliegen?
Nein
quote:
Und wer definiert für welchen Zusammenhang die Obliegenheiten?
Die AVB.
Und jetzt hör auf zu fragen sondern meld den Schaden an :D

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#20
 Von 
diemut
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 140x hilfreich)

Klar, um Viertel nach Sieben abends ;)

Wer oder was ist die AVB?

Wie wahrscheinlich wäre es, dass mir gF vorgeworfen und der Erstattungsbetrag deshalb u.U. erheblich gekürzt wird?

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#21
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

quote:
Klar, um Viertel nach Sieben abends
Wo ist das Problem? Die meisten VR haben heute Service- und Schadenhotlines, die bis spät in den Abend besetzt sind.
quote:
Wer oder was ist die AVB?
Allgemeine Versicherungsbedingungen
quote:
dass mir gF vorgeworfen und der Erstattungsbetrag deshalb u.U. erheblich gekürzt wird?
Sehr wahrscheinlich aber da musst du durch ;)

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" Ich hab keine Ahnung, aber davon eine Menge :) "

-- Editiert am 15.01.2010 19:31

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
diemut
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 140x hilfreich)

Könnte es sein, dass du mich kalt lächelnd ins offene Messer laufen lassen würdest?

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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

Entschuldige bitte aber der Schaden ist passiert, es ist nicht zu ändern und die Wahrheit sagen musst du eh!

Warum also ins Messer laufen? Ich wüsste im Moment keinen Grund, der gegen eine Leistung steht, was aber nicht heißt, dass es nicht doch einen gibt.

Was hast du also zu verlieren? Höchstens ein "Nein" der Versicherung, aber wenn mit Begründung und die kannst du ja hier einstellen.

Du kannst ja auch gern die Geschichte mit dem kaputten Schlauch der Waschmaschine angeben, dann lesen wir uns im Forum für Strafrecht wieder ;)

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" Ich hab keine Ahnung, aber davon eine Menge :) "

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
diemut
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 140x hilfreich)

Nee, hast ja recht, ich bin sowieso eine miserable Lügnerin, drum lass ich das lieber. Ich hatte dein Zwinkersmilie überinterpretiert nach dem Motto: Probiers doch, wirst schon sehen, was dabei raus kommt...

Wird wohl trotzdem Montag werden: Wegen der Hausratsversicherung spreche ich lieber mit dem Bekannten, der sie mir verkauft hat und bei der Gebäudeversicherung muss ich erstmal bei der Verwaltung fragen, ob das inzwischen eine andere Gesellschaft ist, als vor einem Jahr.

Vielen Dank auf jeden Fall für deine Geduld und Infos!

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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
kai31580
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 73x hilfreich)

das nimmt ja Ausmaße an...

Fakt ist, eine Wanne ist übergelaufen und es sind keine sichtbaren Beschädigungen entstanden (aufgestemmte Wände um an Leitungen etc. ran zu kommen)

Ein abgerutschter Wasserschlauch ist auch schnell repariert und somit denke ich eher, das dies nicht im Bereich Strafrecht landen wird, da nicht nachweisbar und sollte daher höchstens ein "Nein" zur Regulierung der Versicherung kommen.

Mit der Obliegenheitsverletzung, wollte ich eigentlich auf die Bewusstseinstörung hinaus, ist vom Prinzip her das gleiche, ich zünde mit 3,8 auf´m Kessel eine Kerze an und schlafe ein, werde aber durch den Brandmelder wach, Feuerwehr nimmt Alkoholprobe usw. Kann mir keiner sagen, das dies nicht unter Fahrlässigkeit bzw. Obliegenheitsverletzung (Bewusstseinstörung fällt).

Aber solange der TE sein Unwohlsein nicht bei der Schadenmeldung angibt, sondern einfach das zuviele Wasser in der Wohnung ;-) angibt wird der TE ja sehen was dabei raus kommt.

Vorallem kann der TE ja mal seiner Vers. die wahre Story schildern und dann mal posten was dabei rauskommt.

Wie gesat, ich bin immer noch der felsenfesten Überzeugung, dass eine überlaufende Wanne die Vers. von der Leistung befreit, sonst kann ich mir ja auch gleich heiße Kohlen auf den Teppich schmeißen und mir die neue Auslegeware bezahlen lassen. Glück dabei, wer in seiner Vers. Sengschäden beinhaltet hat....

So, jetzt möchte ich mit meinem Halbwissen und Mutmaßungen aufhören und einfach gerne vom TE wissen, was raus gekommen ist, wenn sich die Vers. gemeldet hat.

In diesem Sinne, einen schönen Abend...

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0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
diemut
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 140x hilfreich)

Kai, selbst wenn ich mir mehr zutrauen würde in Sachen überzeugend lügen, die Waschmaschine könnte ich dazu nicht nehmen, die steht im Waschkeller und es ist auch sonst kein Gerät mit Wasseranschluss im Bad.

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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
diemut
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 140x hilfreich)

Nochmal vielen Dank allen, die sich mit meiner Frage befasst haben.

So ging es weiter:

Mein Versicherungsagent meldete den Schaden der Hausratsversicherung, die mir mit einigen Tagen Verzögerung mitteilte, dass für Schäden am Parkett die Gebäudeversicherung zuständig sei (evtl beschädigte Einrichtungsgegenstände wären in deren Zuständigkeit gefallen).

Die Verwalterin hatte innert weniger Stunden mit der Gebäudeversicherung geklärt, dass sie a) zuständig sind und b) den Schaden übernehmen.

Der Schaden ist als Leitungswasserschaden anerkannt, weil das Wasser durch den Überlauf hätte abfließen müssen. Über den Rand der Badewanne ist es ein bestimmungswidriger Austritt und damit gedeckt (Plansch- und Wischwasser wären übrigens nicht versichert). Zu keinem Zeitpunkt tauchte das Stichwort Fahrlässigkeit oder gar grobe Fahrlässigkeit auf.

Derzeit dröhnt der Trocknungsautomat und das Angebot eines Bodenleger liegt der Versicherung zur Prüfung vor.

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1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

Siehste, sach ich doch ;)

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" Ich hab keine Ahnung, aber davon eine Menge :) "

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