Badmintonunfall-Ball im Auge

17. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
pitterkam
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Badmintonunfall-Ball im Auge

Hallo, meine Frau hatte vor kurzem einen Unfall beim Badmintonspiel. Sie hat einen Badmintonball ins Auge bekommen. Die Diagnose lautete schwere Augenprellung mit Linsenriss.Sie war eine Woche im Krankenhaus. Anschließend hat sie für ca. 3-4 Wochen einen Krankenschein.Die volle Sehkraft ist erst nach ca. 8 Wochen wenn überhaupt wieder hergestellt. Da meine Frau Sekretärin ist, ist sie natürlich auf ihre Sehkraft besonders angewiesen. Schlimmstenfalls kann sie noch was zurück behalten. Die Verursacherin (natürlich mit den Nerven am Ende),hat allerdings eine private Haftpflicht Versicherung. Da sich diese Versicherungen gerne herausreden mit irgendwelchen Klauseln, möchte ich an dieser Stelle einmal Fragen was wir machen können. Können wir mit einem Schmerzensgeld rechnen? Wir möchten aber nicht das die Verursacherin einen Nachteil dadurch hat, denn sie ist schon genug gestraft. Schließlich war es ja keine Absicht. Vielleicht kann uns jemand einen Tipp geben.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12317.11.2010 13:38:58
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
guest-12319.11.2010 09:02:13
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 13x hilfreich)

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#3
 Von 
nnahoj
Status:
Schüler
(330 Beiträge, 171x hilfreich)

Bei allem Mitgefühl und Verständnis für die Verletzte wäre es wohl auch keinesfalls verständlich, wenn hier der sportliche "Gegner" Schmerzensgeld oder einen Schadenersatz übernehmen müsste. Wer hier im Sportbetrieb mitmacht, muss mit diesem Risiko leben. Das passiert auch nicht selten bei Kindern oder Jugendlichen, die dem "Gegner" (= Spielgefährten) einen Ball mit aller Wucht unglücklich z.B. an den Kopf schießen und wo es auch zu Verletzungen kommt. Auch mit Wurfscheiben (Frisbee-Scheiben) ist in dieser Richtung schon viel passiert.
Da hat es aber m.W. in der Regel noch nie einen Schadenersatz gegeben, weil ja auch kein Verschulden vorliegt und damit ist auch die Haftpflichtversicherung "aus dem Schneider".

Sepp aus Oberbayern

-- Editiert am 17.11.2010 19:23

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#4
 Von 
guest-12319.11.2010 09:02:13
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 13x hilfreich)

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#5
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 226x hilfreich)

Nun stellt sich noch die Frage, ob das Badmintonspiel in einem Verein erfolgte oder nur ein Badmintonplatz angemietet war. Bei einem Verein kann es sein, dass dieser eine Versicherung hat, die solche Unfälle abdeckt.


Gruß

Uwe


-----------------
" "

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#6
 Von 
pitterkam
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, wir sielen nicht im Verein, sondern nur aus Spaß an der Freud´.Ich frage mich nur warum man eine Haftpflichtversicherung abschließt wenn sie nacher sowieso nicht eintritt. Für alle Antworten möchte ich mich herzlich bedanken.

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#7
 Von 
guest-12321.11.2010 11:00:07
Status:
Beginner
(112 Beiträge, 22x hilfreich)

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#8
 Von 
pitterkam
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau das ist ja der Punkt. Die Gegenspielerin hatte ja Schuld! Wenn sie es absichtlich gemacht hätte, würde die Versicherung zwar den Schaden bezahlen, aber sich das Geld von dem Verursacher zurückholen. Also wo ist da die Sinngebung?

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#9
 Von 
guest-12321.11.2010 11:00:07
Status:
Beginner
(112 Beiträge, 22x hilfreich)

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