Einen Sonderfall bei den Fristen für das kostenfreie Sonderkündigungsrecht gemäß § 489 gibt es beim Forward-Darlehen, wenn es zur Anschlussfinanzierung beim selben Darlehensgeber abgeschlossen wurde. Ausschlaggebend für den frühestmöglichen Zeitpunkt der Kündigung ist hier nicht der Tag der Kreditauszahlung, sondern das Datum der Vertragsunterzeichnung mit den geänderten Vereinbarungen. Dies wurde in einem Gerichtsurteil am 14. September 2015, Aktenzeichen I-1 O 68/15
, bestätigt.
Mein Darlehen wurde zunächst bei der Viktoria abgeschlossen. Diese Versicherung wurde von der Ergo während der Laufzeit übernommen und die Ergo während des Forwardarlehens von der Axa übernommen.
Meine Frage:
Kann in den § 489 bei der Axa ziehen gleich ob das Forwarddarlehen bei der Ergo abgeschlossen wurde.
Axa hat den Vertrag von Ergo zu gleichen Bedingungen übernommen.
Kompliziert, aber vielleicht kann jemand helfen.
Danke im Voraus
Baudarlehen kostenfreie Sonderkündigungsrecht gemäß § 489 gibt es beim Forward-Darlehen
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Und man hat 2 Kredite?
Oder warum 2x die gleiche Frage?
https://www.123recht.de/forum_topic.asp?topic_id=549139&jumpto=unread
nein 1. Kreditvertrag ist bei der Viktoria abgeschlossen worden. ERgo hat Viktoria übernommen und bei Ergo wurde mit Forwarddarlehen eine weitere Finanzierung gemacht. Dann hat Allianz Ergo übernommen und der Vertrag wurde bei Allianz 1:1 weiter geführt. Nur das die Tilgung dann anstatt von ERrgo von der Allianz abgebucht wurde.
Ein Versicherungsnehmer kann doch nicht bestraft werden wenn eine Versicheurng von einer anderen Versicheurng übernommen wird.
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nein 1. Kreditvertrag ist bei der Viktoria abgeschlossen worden. ERgo hat Viktoria übernommen und bei Ergo wurde mit Forwarddarlehen eine weitere Finanzierung gemacht. Dann hat Allianz Ergo übernommen und der Vertrag wurde bei Allianz 1:1 weiter geführt. Nur das die Tilgung dann anstatt von ERrgo von der Allianz abgebucht wurde.
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