Baugrundstück mit Altbestand erworben, wie versichern?

1. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
daniel123
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)
Baugrundstück mit Altbestand erworben, wie versichern?

Moin,
ich habe Bauland erworben, wo drauf sich noch Altbestand befindet. Das Haus wurde als "Abrisshaus" deklariert, da es seine besten Zeiten hinter sich hat. Erschlossen ist das Grundstück nur mit Strom und Wasser, eine alte Dreikammerkläranlage ist vorhanden die allerdings laut Vorbesitzern nicht mehr so abnahmefähig ist und erneuert werden müsste (Kanalanschluss ist in der Ortschaft nicht vorhanden und auch nicht geplant).
Zurzeit gibt es gar keine Versicherung für das Objekt oder das Grundstück. In ferner Zukunft soll der Altbestand mal abgerissen und ein neues Haus drauf gebaut werden, in naher Zukunft möchte ich das Objekt aber erst einmal nur als Wochenendhaus herrichten.
Nun stellt sich mir die Frage, ob ich für das Objekt eine reguläre Wohngebäudeversicherung abschließen muss, oder ob ich eine Versicherung für n Kleingarten/Wochenendhaus reicht. Ich hatte schon mal n Kleingarten, den ich auch versichert hatte, und so ungefähr stelle ich mir die Nutzung jetzt auch vor. Nur war mein Kleingarten halt auch in einem Kleingartengebiet und das Objekt steht jetzt in einem Wohngebiet.

Zudem würde ich am liebsten auch erst einmal nur n Kompostklo bauen, und bis zur Erneuerung der Kläranlage erst einmal wieder etwas ansparen. Gibt es dafür rechtliche Grundlagen, bzw. kann der Status von Bauland zu Wochenendgrundstück wechseln wenn ich jetzt überall diese Art der Nutzung angebe? Nicht das ich mir in's Knie schieße, habe ja mit Absicht Bauland gekauft und natürlich auch den m2Preis dafür bezahlt.

Grüße


-- Editiert von Moderator topic am 11.07.2022 20:50

-- Thema wurde verschoben am 11.07.2022 20:50

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von daniel123):
Nun stellt sich mir die Frage,
Wenn du mich auch fragst, tippe ich auf Gebäudeversicherung. Das ist keine Pflichtversicherung.
Bis in ferne Zukunft steht dort ein Gebäude.
Einen Kleingarten hast du nicht, also nicht zu versichern.
Ein Wochenendhaus hast du nicht, also nicht zu versichern.
Ob du irgendwann ein Kompostklo willst, ist derzeit irrelevant.
Zitat (von daniel123):
bzw. kann der Status von Bauland zu Wochenendgrundstück wechseln
Du hast ein bereits bebautes Grundstück in einem Wohngebiet gekauft.

Außerdem: eher eine Versicherungsrechtliche Frage

:forum:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Baurechtliche Fragen hat man keine?



Zitat (von daniel123):
Nun stellt sich mir die Frage, ob ich für das Objekt eine reguläre Wohngebäudeversicherung abschließen muss, oder ob ich eine Versicherung für n Kleingarten/Wochenendhaus reicht.

Mir stellt sich die Frage nicht.

Und wenn man diese Frage der Versicherung bzw. deren Vertreter stellt oder deren vertragliche Vereinbarungen liest, wird man auch erfahren zu welchen Bedingungen man diese Immobilie versichern kann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Eine Wohngebäudeversicherung für ein abrissreifes Haus, das nur hin- und wieder mal am Wochenende bewohnt wird dürfte quasi unbezahlbar sein. Das Risiko, dass durch das Alter des Haues in Verbindung mit fehlender Aufsicht eine hoher Schaden entsteht ist schließlich enorm. Wenn es ohnehin in naher Zukunft abgerissen werden soll, dann sollte man sich die Versicherung sparen.

Zitat (von daniel123):
oder ob ich eine Versicherung für n Kleingarten/Wochenendhaus reicht.


Es handelt sich weder um einen Kleingarten noch um ein Wochenendhaus.

Zitat (von daniel123):
Gibt es dafür rechtliche Grundlagen, bzw. kann der Status von Bauland zu Wochenendgrundstück wechseln wenn ich jetzt überall diese Art der Nutzung angebe?


Dazu müsste der Bebauungsplan geändert werden und bevor das passiert musst Du angehört werden. Automatisch ändert sich da nichts. Nur weil man die mögliche Nutzung nicht ausnutzt wird sie nicht eingeschränkt.

Ews gibt aber Gebiete, in denen die Nutzung eines Wohnhauses ausschließlich als Wochenendhaus eine Zweckentfremdung darstellen kann. Das sollte man vor allen dann prüfen, wenn es in der Gegend Wohnungsknappheit gibt.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von daniel123):
Nun stellt sich mir die Frage, ob ich für das Objekt eine reguläre Wohngebäudeversicherung abschließen muss

Es gibt keine Pflicht, eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Man kann das Objekt auch unversichert lassen.
Zitat:
oder ob ich eine Versicherung für n Kleingarten/Wochenendhaus reicht.

Dazu muss man das Versicherungsunternehmen fragen, als was es das Objekt versichern würde. Das kann hier niemand beantworten.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von daniel123):
Zudem würde ich am liebsten auch erst einmal nur n Kompostklo bauen, und bis zur Erneuerung der Kläranlage erst einmal wieder etwas ansparen.


Da sollte man bei der Stadt vorher nachfragen, ob das dort erlaubt ist.
Solche Toiletten sind in Skandinavien z.B. zwar Gang und Gäbe, bewegen sich bei uns als Exoten aber oftmals in einer rechtlichen Grauzone.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
daniel123
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)

Wasserverband etc. sprechen von der Pflicht, die Kleinkläranlage wieder in Betrieb zu nehmen. In der kommenden Woche kommt ne Firma die auch selber solche produziert, mal schauen was die sagen.
Ich denke mal, sobald ich den Wasseranschluss in Betrieb nehme, werd ich auch für ne Kläranlage zu sorgen haben. Aber wenn ich nun kein Wasser anmelde und nutze, sondern mein Bedarfswasser mit Kanistern immer mitbringe, müsste es doch evtl. keine Verpflichtung geben, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von daniel123):
....oder?


Ich vermute oder.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von daniel123):
Aber wenn ich nun kein Wasser anmelde und nutze,
Wenn eine Kleinkläranlage Pflicht ist, ist es egal, wie du dein Trink-und Brauchwasser ranschleppst.
Man wird dir eine Frist geben, bis wann die KA betriebsbereit sein müsste.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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