Beginnt die Vertragslaufzeit bei Anpassung von vorne?

30. September 2021 Thema abonnieren
 Von 
Mr.Mar
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Beginnt die Vertragslaufzeit bei Anpassung von vorne?

Hi,

kurze Frage, ehe ich ggf. rechtl, Schritte einleite, in der Hoffnung eine fundierte Antwort zu bekommen ;)

Es geht um eine Unfallversicherung, die erstmals 2012 abgeschlossen und hat eine Vertragslaufzeit von 5 Jahren hat.
im Frühjahr diesen Jahres (2021) habe ich (dummerweise) nochmal eine Anpassung am Vertrag vornehmen lassen.

Diesen Vertrag wollte ich jetzt bei der Versicherung zum Ende der Laufzeit kündigen und die Kündigung wurde mir auch bestätigt, jedoch nicht zu 2022, sondern zu 2024.

Ist es korrekt, dass man wirklich erst 2024 kündigen kann, obwohl es keinen neuen Vertrag, sondern lediglich eine Vertragsanpassung (auch die Versicherungsnummer hat sich nicht geändert) oder kommt man da auch vorher raus?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Mr.Mar):
Ist es korrekt, dass man wirklich erst 2024 kündigen kann, obwohl es keinen neuen Vertrag, sondern lediglich eine Vertragsanpassung (auch die Versicherungsnummer hat sich nicht geändert) oder kommt man da auch vorher raus?
Das lese man in den zugrunde liegenden Vertragsbedingungen nach.

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#2
 Von 
Rechtsanwältin Birte Raguse
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 34x hilfreich)

Hallo Mr.Mar,

Sie müssen tatsächlich in den Bedingungen nachsehen, die Ihrem Vertrag zugrunde liegen.

In den Musterbedingungen des GVD (AUB 2014) heißt es unter 10.2 z.B.

Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.

Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird. Kündigen können sowohl Sie als auch wir. Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf der Vertragszeit zu gehen.

Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können sie den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns spätestens drei Jahre vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.


Eine Verlängerung um weitere fünf Jahre wird der Vertrag nicht vorsehen. Dies dürfte unzulässig sein.

Viele Grüße

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#3
 Von 
Mr.Mar
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Rechtsanwältin Birte Raguse):
Sie müssen tatsächlich in den Bedingungen nachsehen, die Ihrem Vertrag zugrunde liegen.


Hallo Frau Raguse,

vielen Dank erstmal für die Antwort und die Vertragsbedingungen hatte ich mir schon durchgelesen.
Das ich bei einem Vertrag, der für eine Vertragslaufzeit (VLZ) für 5 Jahre oder länger geschlossen wurde frühestens nach den ersten 3 Jahren kündigen, hatte ich schon rausgefunden.

Das Problem ist, dass ich in den Bedingungen der Versicherung nichts lesen kann, ob der Vertrag als "Neuer Vertrag" gilt wenn es Anpassungen gibt oder ob Anpassungen vorgenommen werden können ohne dass mit dieser Änderung eine "indirekte" Kündigung und gleichzeitig "Neuanlegung" mit der ursprünglichen VLZ des Vertrags zu Stande kommt.

Die Frage ist daher jetzt:
Wenn ich meinen ursprünglichen Vertrag ändere bzw. anpassen lassen, gilt dies dann automatisch als "Neuabschluss" eines Vertrags mit der ursprünglichen Laufzeit? ... oder ... kann eine Anpassung vorgenommen werden, ohne dass sich die ursprüngliche VLZ ändert?

Bei meiner Änderung in diesem Jahr wurde ich nämlich nicht darauf hingewiesen, dass sich der Vertrag dann automatisch wieder um weitere fünf Jahre verlängert, da es wie ein "Neuabschluss" gewertet wird.

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#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2317x hilfreich)

1.) Warum erfahren wir nicht, was in den ursprünglichen Vertragsbedingungen steht.
Da ist doch sicher geregelt, welche Verlängerung nach Ablauf der vereinbarten 5 Jahre ( also ab 2017) eintritt, wenn nicht gekündigt wird. Das wäre dann der Zustand vor der "Anpassung".
2.) Worin nun diese "Anpassung" bestanden hat, ist auch wieder geheim.
3.) Wir stochern im Nebel.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#5
 Von 
Mr.Mar
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

Zitat (von Spezi-2):
1.) Warum erfahren wir nicht, was in den ursprünglichen Vertragsbedingungen steht.
Da ist doch sicher geregelt, welche Verlängerung nach Ablauf der vereinbarten 5 Jahre ( also ab 2017) eintritt, wenn nicht gekündigt wird. Das wäre dann der Zustand vor der "Anpassung".


Sorry, aber wenn ich da etwas gefunden hätte, würde ich hier nicht fragen ;)
Da steht lediglich der übliche Passus, wenn Verträge für 5 Jahre oder länger abgeschlossen wurden, diese nach dem dritten Jahr und dann jährlich mit 3 Monaten Frist gekündigt werden können.

Zitat (von Spezi-2):
2.) Worin nun diese "Anpassung" bestanden hat, ist auch wieder geheim.

Das hat nichts mit "geheim" zu tun, ist aber meiner Meing nach für meine ursprüngliche Frage erstmal irrelevant.
Damt das aber nicht "geheim" bleibt hier die Fakten.
Urspünglicher Vertragsabschluss 2012 . Per Brief wurde bestätigt, dass der Vertrag 2017 endet.
Am 01.12.2017 gab es dann eine Änderung, so dass auch die Tochter mit in den Vertrah reingenommen wurde. Per Brief gab es dann die Bestätigung, dass der Vertrag am 01.12.2017 beginnt und am 01.02.2023 endet.
Am 01.02.2021 musste der Vertrag angepasst werden, da das Kidn mittlerweile 18 Jahre ist und aus dem "Kindertarif" ein "Erwachsenen-Tarif" wurde. Per Brief wurde diese Anpassung dann auch zum 01.02.2021 bestätigt ... jedoch satnd in diesem Brief kein neues Enddatum". Es wurde auch nicht darauf hingewiesen, dass bei der Änderung die 5 Jahre von Vorne beginnen.

Zitat (von Spezi-2):
3.) Wir stochern im Nebel.

Der Nebel sollte sich jetzt verzogen habe :)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

Die Versicherung interpretiert die Änderungen ganz offensichtlich als Neuabschluss des Vertrages unter Beibehaltung der alten Vertragsbedingungen.



Zitat (von Mr.Mar):
aber wenn ich da etwas gefunden hätte, würde ich hier nicht fragen

Die Versicherung kontaktieren, sie möge mal substantiiert darlegen auf welche Rechtsgrundlage sie die 5 Jahre stellt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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