Behauptung fürt zu RSV Verlust

12. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest123-2166
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Praktikant
(589 Beiträge, 254x hilfreich)
Behauptung fürt zu RSV Verlust

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7 Antworten
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#1
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

>>Im übrigen habe ich auch bei der Vorhergehenden RSV angefragt,<<

Wurde von der ehemaligen RSV (incl. Mieterrechtsschutz??) ohne Zwischenzeit zur neuen RSV gewechselt?

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#2
 Von 
guest123-2166
Status:
Praktikant
(589 Beiträge, 254x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

.

-- Editiert von epoeri am 13.02.2008 10:11:13

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#4
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

>>>Ausserordentliche Kündigung hat die Sache zum Stillstand gebracht

ne, die waren froh dich los zu sein

>>>die wollten immer nur einnehmen!

bei diesen d.mmen sprüchen

>>>Aus deren Sicht ist alles was ich mache Gewerblich und das Gewerbliche Vertragsrecht ist nicht abgesichert!

was hat das denn mit mietrechtschutz zu tun?

offensichtlich weißt du selbst nicht genau was versichert ist, bist aber im gegenzug der meinung alles richtig versichert zu haben und immer im recht zu sein ausserdem.

sorry aber wenn ich deine sprüche so lese kann dir nur der lieb gott helfen :kotz:

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#5
 Von 
guest123-2166
Status:
Praktikant
(589 Beiträge, 254x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

du hast natürlich recht,

wie immer aus deiner sicht :augenroll:

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#7
 Von 
guest123-2166
Status:
Praktikant
(589 Beiträge, 254x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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